Der Erklärungserwerb nach § 5 StAG

Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch etwaige Umständen verloren haben, können mit dem Erklärungserwerb nach § 5 StAG die Staatsbürgerschaft erlangen.
Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch etwaige Umstände verloren haben, können mit dem Erklärungserwerb nach § 5 StAG die Staatsbürgerschaft erlangen.

FAQ: Erklärungserwerb

Was ist ein Erklärungserwerb?

Ein Erklärungserwerb bezeichnet die Erklärung zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für Personen mit deutscher Abstammung. Es handelt sich nicht um eine Einbürgerung im eigentlichen Sinn. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.

Welche Frist gilt für Erklärungserwerb?

Sie müssen innerhalb von 10 Jahren nach dem Inkrafttreten des modernisierten Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 den Antrag für den Erklärungserwerb beim Bundesverwaltungsamt einreichen.

Wer kann keinen Erklärungserwerb geltend machen?

Für einen solchen Erwerb müssen bestimmte Voraussetzungen nach § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) erfüllt sein. Welche Gründe einem Erklärungserwerb entgegenstehen können, haben wir hier zusammengefasst.

Was ist ein Erklärungserwerb?

Der Erklärungserwerb zielt darauf ab, vergangenes Unrecht an Familien auszugleichen.
Der Erklärungserwerb zielt darauf ab, vergangene rechtliche Ungleichbehandlungen von Familien zu beheben.

Ein Erklärungserwerb ist eine weitere Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. In diesem Fall können Antragsteller durch eine Erklärung deutsche Staatsbürger werden. Um dies zu erreichen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. 

Grundsätzlich zielt ein Erklärungserwerb darauf ab, den rechtmäßigen Anspruch eines Antragstellers auf Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit wiederherzustellen. Das ist beispielsweise dann möglich, wenn Personen durch diskriminierende Vorschriften die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben oder erst gar nicht erhalten konnten. Mit dem Erklärungserwerb soll diese Ungleichbehandlung behoben werden. 

Bei einem Erklärungserwerb handelt es sich um keine Einbürgerung im klassischen Sinne. Die betroffenen Personen müssen daher einen gesonderten Antrag stellen (bzw. eine Erklärung abgeben). Diese Erklärung wird dann vom Bundesverwaltungsamt überprüft. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das Amt eine Urkunde für den Erklärungserwerb mit Datum aus.

Voraussetzungen für den Erklärungserwerb nach § 5 StAG

Der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft mittels Erklärungserwerb ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft mittels Erklärungserwerb ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Um den Anspruch darzulegen, sind der Erklärung entsprechende Nachweise beizufügen, wie beispielsweise die Geburts- und Heiratsurkunden der Eltern. Die rechtliche Grundlage für den Erklärungserwerb bildet unter anderem § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). 

Demnach ist die deutsche Staatsangehörigkeit mittels Erklärungserwerb für einen bestimmten Personenkreis möglich. Das sind Personen, die nach dem 23.05.1949 (Inkrafttreten des Grundgesetzes) geboren wurden und folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Kinder eines deutschen Elternteils, die durch Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,

2. Kinder einer Mutter, die vor der Kindesgeburt durch Eheschließung mit einem Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat,

3. Kinder, die ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit durch eine von einem Ausländer bewirkte und nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation verloren haben, und

4. Abkömmlinge der Kinder nach Nummer 1 bis 3

Ausschlussgründe für den Erklärungserwerb

In § 5 StAG ist zudem auch definiert, wann kein Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft per Erklärungserwerb besteht.  Folgende Personen können einen solchen nicht geltend machen:

  • Staatsangehörigkeit ging durch etwaige Umstände wieder verloren
  • im Ausland geborene Kinder, deren Eltern oder deutsches Elternteil nach 31.12.1999 im Ausland geboren wurden und innerhalb eines Jahres kein Antrag auf eine deutsche Geburtsurkunde gestellt wurde
  • verurteilte Straftäter bei Freiheitsstrafen ab zwei Jahren
  • Personen, die als Sicherheitsrisiko gelten (nach § 11 StAG, Bsp.: Mitglieder terroristischer Vereinigungen)

Kosten und Frist für den Erklärungserwerb

Für den Erklärungserwerb gilt eine Frist von 10 Jahren, die Sie beachten müssen.
Für den Erklärungserwerb gilt eine Frist von 10 Jahren, die Sie beachten müssen.

Entstehen Kosten für den Erklärungserwerb? Der Antrag auf “Erklärung zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft“ ist gebührenfrei. Ob Kosten für etwaige Nachweise oder Urkunden entstehen, ist vom Einzelfall abhängig.

Welche Fristen sind für den Antrag von Bedeutung? Laut § 5 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) muss die Erklärung für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft, zwingend innerhalb von 10 Jahren (spätestens bis zum 19.08.2031) nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, beim Bundesverwaltungsamt eingehen.

Nach dem Verstreichen dieser Frist ist der Erklärungserwerb nicht mehr möglich. Daher sollten Sie frühzeitig die benötigten Unterlagen zusammensuchen, falls Sie oder Ihre Angehörigen einen Erklärungserwerb geltend machen wollen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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