FAQ: Ausreisepflicht
Als ausreisepflichtige Ausländer gelten in Deutschland Menschen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag abgelehnt hat.
Eine vollziehbare Ausreisepflicht besteht immer dann, wenn keine Hindernisse für eine Abschiebung bestehen. Ist eine Rückführung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, können Personen, die ausreisepflichtig sind, eine Duldung erlangen.
Kommen Migranten der Ausreisepflicht nicht nach und reisen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist freiwillig aus, kann gemäß Aufenthaltsrecht die Abschiebung drohen.
Inhalt
Wer ist in Deutschland ausreisepflichtig?
Wollen sich Ausländer in Deutschland dauerhaft aufhalten, benötigen sie dafür einen sogenannten Aufenthaltstitel. Dabei kann es sich um eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis, eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU oder ein Visum handeln. Wird ein Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt, hat dies für die betroffenen Migranten weitreichende Folgen. Denn laut deutschem Ausländerrecht besteht in diesem Fall die sogenannte Ausreisepflicht. Doch was bedeutet dies konkret?
Die rechtliche Grundlage für die Ausreisepflicht von Ausländern ergibt sich aus dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG). So heißt es zur Ausreisepflicht nach § 50 Abs. 1 AufenthG:
Ein Ausländer ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt und ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei nicht oder nicht mehr besteht.
Das eine Ausreisepflicht besteht, teilt das BAMF im Ablehnungsbescheid des Asylantrags mit. In diesem Schreiben wird zudem eine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt. Bei einer „einfachen“ Ablehnung beläuft sich diese auf 30 Tage. Wird der Asylantrag hingegen als „unzulässig“ oder „offensichtlich unbegründet” abgelehnt, muss die Ausreise in der Regel innerhalb einer Woche erfolgen. Die Frist für die Ausreisepflicht beginnt mit der Zustellung des Bescheides. Das Datum dafür ist auf dem Briefumschlag vermerkt.
Verlassen ausreisepflichtige Migranten Deutschland nicht eigenständig, muss das Migrationsamt die Ausreisepflicht mittels Abschiebung durchsetzen. In einem solchen Fall wird in der Regel auch eine Einreisesperre ausgesprochen, die üblicherweise fünf Jahre für den gesamten Schengen-Raum besteht.
Schon zweimal (2017 und 2019) hat der Gesetzgeber ein Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht verabschiedet und damit das Aufenthaltsgesetz konkretisiert. Ziel ist dabei, die geordnete Rückführung für ausreisepflichtige Personen in Deutschland zu erleichtern.
Vollziehbar ausreisepflichtig – was tun?
Ausreisepflichtige Asylbewerber, die vom BAMF einen Ablehnungsbescheid bekommen haben, sollten sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Migrationsrecht wenden. Denn unter Umständen besteht die Möglichkeit, eine Ausreise bzw. Abschiebung zu verhindern.
Zu den möglichen Rechtsmitteln, um die Ausreisepflicht zu aufzuheben, gehört unter anderem die Klage. Dann muss sich ein Gericht mit dem Sachverhalt befassen und ggf. kann die betroffene Person doch Asyl erhalten. Gibt es neue Beweise, die für eine Verfolgung im Heimatland sprechen, besteht zudem die Möglichkeit, einen sogenannten Asylfolgeantrag zu stellen. Auch ein Härtefallantrag kann zu einer Aufenthaltserlaubnis führen. Dieser liegt unter Umständen vor, wenn der Asylbewerber durch seine Abschiebung in einer sehr schwierigen Situation wäre und dieser gleichzeitig sehr gut in Deutschland integriert ist.
Zulässig ist die Durchsetzung der Ausreisepflicht mittels Abschiebung zudem nur, wenn keine Hindernisse gegen die Rückführung sprechen. Juristen bezeichnen dies als vollziehbare Ausreisepflicht. Fehlt es etwa an Ausweisdokumenten oder ist die Person aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht in der Lage zu reisen, ist eine Rückführung nicht möglich. Aber auch wenn noch eine Ausbildung beendet werden soll, kann zeitweise von der Abschiebung abgesehen werden. In diesem Fall wird eine sogenannte Duldung erteilt. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Aufenthaltstitel, sondern um ein Aufenthaltspapier. Die jeweilige Person darf sich damit für einen begrenzten Zeitraum rechtmäßig in Deutschland aufhalten, gilt aber weiterhin als ausreisepflichtig.
Migranten, die der Ausreisepflicht nachkommen und Deutschland freiwillig verlassen wollen, können Unterstützung für die Rückkehr beantragen. So besteht die Möglichkeit, durch ein humanitäres Hilfsprogramm Leistungen zu erhalten. Dazu zählen zum Beispiel:
- Übernahme der Flug-, Bus- oder Zugkosten oder Gewährung einer Benzinkostenpauschale
- finanzielle Reisebeihilfe
- finanzielle Starthilfe