Fiktionsbescheinigung abgelaufen: Was nun?

Ihre Fiktionsbescheinigung ist abgelaufen? Hier erfahren Sie was jetzt zu tun ist
Ihre Fiktionsbescheinigung ist abgelaufen? Hier erfahren Sie was jetzt zu tun ist

FAQ: Fiktionsbescheinigung abgelaufen

Was passiert, wenn die Fiktionsbescheinigung einer Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist?

Ist Ihre Fiktionsbescheinigung abgelaufen, ist es ratsam, so schnell wie möglich bei der Ausländerbehörde vorstellig zu werden und die Verlängerung nachträglich zu beantragen. Obwohl die Bescheinigung abgelaufen ist, bedeutet das jedoch nicht, dass Sie sich ab sofort illegal in Deutschland befinden. Die auch zuvor bestehende „fiktive“ Wirkung läuft weiter. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert, wenn der Aufenthaltstitel nicht verlängert wird?

Sollte Ihr Aufenthaltstitel nicht verlängert werden, obwohl Sie eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben, kann das daran liegen, dass sich Ihre Voraussetzungen verändert haben. Das kann dazu führen, dass Sie bei einer Ausreise nicht mehr nach Deutschland einreisen können, oder dass Ihnen eine Ausweisungsverfügung bzw. Abschiebung erteilt wird, die zur Ausreise verpflichtet.

Welche Arten von Fiktionsbescheinigungen gibt es?

Es gibt z. B. folgende Fiktionsbescheinigungen: Erlaubnisfiktion, nach § 81 Abs. 3 Satz 1 im Aufenthaltsgesetz, Duldungsfiktion nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG und die Fortgeltungsfiktion (nach § 81 Abs. 4 AufenthG). Jede der Fiktionsbescheinigungen unterscheidet sich in den Voraussetzungen und den Gründen der Erteilung.

Kann eine Fiktionsbescheinigung tatsächlich ablaufen?

Durch eine abgelaufene Fiktionsbescheinigung sind Sie nicht gleich illegal in Deutschland
Durch eine abgelaufene Fiktionsbescheinigung sind Sie nicht gleich illegal in Deutschland

Eine Fiktionsbescheinigung wird in der Regel ausgestellt, wenn Sie einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland gestellt haben. Da die Ausländerbehörden oft Schwierigkeiten haben, den zahlreichen gestellten Anträgen nachzukommen, wird, um die Bearbeitungszeit zu überbrücken, eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Dadurch ist der weitere Aufenthalt im Land nicht illegal.

Eine Fiktionsbescheinigung wird in der Regel über einen Zeitraum von zwei bis sechs Monaten erteilt, was jedoch von Behörde zu Behörde variiert. Naht das Ablaufdatum Ihrer Fiktionsbescheinigung, ist es an der Zeit, eine Verlängerung bei der Behörde zu beantragen. Doch was ist zu tun, wenn Ihre Fiktionsbescheinigung bereits abgelaufen ist?

Es kann immer einmal passieren, dass ein solches Ablaufdatum vergessen wird, und die Fiktionsbescheinigung dann abgelaufen ist. Was Sie dann zuerst tun sollten ist, schnellstmöglich einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren, um die Verlängerung in Angriff zu nehmen.

Entgegen der Annahme, der Aufenthalt sei illegal, nachdem die Fiktionsbescheinigung abgelaufen ist, müssen Sie nicht sofort das Land verlassen. Eine Fiktionsbescheinigung, also das Blatt Papier, auf dem Ihre legale Anwesenheit dokumentiert ist, hat einen rein deklaratorischen Wert. Das heißt, der Status bleibt trotz des Überschreitens des Ablaufdatums weiterhin bestehen und Ihr Aufenthalt ist auch immer noch erlaubt.

Die Fiktionsbescheinigung: Wie lange ist sie gültig? Eine Fiktionsbescheinigung ist meist zwischen zwei und sechs Monaten gültig. Das unterscheidet sich aber je nach Landkreis. In manchen Regionen wird die Bescheinigung sogar über ein ganzes Jahr ausgestellt. Nach dem Ablaufen verliert die Fiktionsbescheinigung ihre Gültigkeit.

Abgelaufene Fiktionsbescheinigung: Das sind die möglichen Folgen

Was passiert, wenn die Fiktionsbescheinigung wirklich abgelaufen ist?
Was passiert, wenn die Fiktionsbescheinigung wirklich abgelaufen ist?

Nachdem die Gültigkeit Ihrer Fiktionsbescheinigung laut Aufenthaltsrecht erloschen ist, besteht die Möglichkeit, dass folgendes passieren kann:

  • Bis zur neuen Entscheidung der Ausländerbehörde bekommen Sie nur eine Duldung (Duldungsfiktion nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG) erteilt.
  • Die Ausländerbehörde spricht trotz Verspätung eine Fortgeltungsfiktion (nach § 81 Abs. 4 AufenthG) aus. Hierfür ist gegebenenfalls ein angemessener Grund für die verspätete Verlängerung nötig.
  • Ist Ihre Fiktionsbescheinigung abgelaufen, ist Arbeiten nicht mehr erlaubt. Denn sollten Sie eine Duldungsfiktion bekommen, ist eine Erwerbstätigkeit nicht automatisch mit inbegriffen. Weisen Sie Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter darauf hin, dass Sie eine Erwerbstätigkeit planen oder bereits eine ausüben.

Daher gilt wie immer der dringende Ratschlag: Sehen Sie, Ihre Fiktionsbescheinigung läuft bald ab, kümmern Sie sich sofort um eine Verlängerung beim Amt. Das rechtzeitige Handeln erspart Ihnen möglicherweise unangenehme und drastische Konsequenzen. Sollte die Behörde versuchen Sie abzuwimmeln, bestehen Sie auf Ihrem Anliegen und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben, wenn Ihr Antrag bei der Ausländerbehörde eingegangen ist.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (57 Bewertungen, Durchschnitt: 4,35 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert