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FAQ: Fiktionsbescheinigung beantragen
Tatsächlich können Sie nicht einfach eine Fiktionsbescheinigung beantragen, sondern nur einen konkreten Aufenthaltstitel. Da die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch nimmt, wird zwischenzeitlich stellvertretend die Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Wie Sie einen Aufenthaltstitel und damit eine Fiktionsbescheinigung beantragen können, erfahren Sie hier.
Einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel und damit die Fiktionsbescheinigung stellen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde. Wichtig ist zu beachten, dass nicht Ihr eingetragener Wohnort entscheidend ist, wenn es darum geht, welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist. Welche Dokumente Sie dafür brauchen, steht hier.
Nachdem Sie eine Fiktionsbescheinigung beantragen, wird Ihnen das Dokument in der Regel direkt vor Ort ausgestellt. Eine Fiktionsbescheinigung ist im Normalfall nur über einen kurzen Zeitraum gültig. Der Grund dafür ist, dass es sich um eine vorübergehende Bescheinigung handelt, die nur zur Überbrückung des Bearbeitungszeitraums ausgestellt wird. Je nach Kapazität datieren die zuständigen Behörden das Ablaufdatum der Fiktionsbescheinigung gewöhnlich auf zwei bis sechs Monate später.
Fiktionsbescheinigungen in Deutschland sind beispielsweise die Fortgeltungsfiktion (nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz), die Erlaubnisfiktion (nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG) und die Duldungsfiktion (nach § 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG). Je nachdem, auf welchen Voraussetzungen Sie die Fiktionsbescheinigung beantragen, erhalten Sie bei der Ausländerbehörde die passende.
Fiktionsbescheinigung richtig beantragen: Dauer und Voraussetzungen
Da täglich zahlreiche Anträge auf einen (elektronischen) Aufenthaltstitel bei den deutschen Behörden eingehen, passiert es unter Umständen, dass nicht direkt über einen Antrag entschieden werden kann. Das kann passieren, wenn die Kapazitäten der Ausländerbehörde es nicht zulassen oder die Unterlagen fehlerhaft sind. Genauso bei einem laufenden Strafverfahren oder sollte der Aufenthaltstitel nicht ausgehändigt werden können, bevor der bisherige Titel sein finales Ablaufdatum erreicht hat.
Treten diese Fälle ein, wird in der Regel nach einem Antrag eine sog. Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Dabei handelt es sich um eine „fiktive“ Verlängerung des bisherigen Aufenthaltstitels oder um eine „fiktive“ Erlaubnis bzw. Duldung, um in Deutschland zu bleiben.
Je nach Behörde wird die Fiktionsbescheinigung nach einem Antrag direkt ausgestellt und ist für die Dauer des Bearbeitungszeitraums gültig.
Nach Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie in der Regel einen elektronischen Aufenthaltstitel. Aber wie lange dauert es, bis man dann den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bekommt? Bis Ihnen der eAT überreicht wird, kann es bis zu 5 Wochen dauern. Denn das Dokument muss zunächst bei der Bundesdruckerei hergestellt und an in die Ausländerbehörde geliefert werden.
Ein Überblick über die Typen von Fiktionsbescheinigungen
Fortgeltungsfiktion (§ 81 Abs. 4 AufenthG) | Erlaubnisfiktion (§ 81 Abs. 3 S. 1 AufenthG) | Duldungsfiktion (§ 81 Abs. 3 S. 2 AufenthG) | |
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Wird ausgestellt, wenn: | ein bestehender Aufenthaltstitel verlängert oder verändert wird | einem Positivstaater* die vorübergehende Erlaubnis zum Aufenthalt erteilt wird | ein Positivstaater den Antrag verspätet eingereicht hat |
Besteht Anspruch auf Kindergeld? | wenn vorher Kindergeld bezogen wurde, gibt es keine Änderung, ansonsten neue Beantragung möglich | Muss von der Familienkasse geprüft werden | Muss von der Familienkasse geprüft werden |
Konsequenzen: | Die Rahmenbedingungen des bisherigen Titels laufen vorerst weiter | Der Aufenthalt gilt vorerst als „fiktiv erlaubt“ | Die Abschiebung ist vorerst ausgesetzt |
Reisen ins Ausland erlaubt? | |||
* Positivstaater sind Angehörige privilegierter Staaten, die ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen, wie z. B. Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Großbritannien und Nordirland. |
Antrag auf Fiktionsbescheinigung: Eine kurze Anleitung
Bevor Sie Ihre Fiktionsbescheinigung beantragen, sollten Sie sicherstellen, dass die folgenden Punkte auf Sie zutreffen. Damit vermeiden Sie doppelte Gänge zum Amt oder gegebenenfalls eine Abmahnung durch die Behörde.
Diese Voraussetzungen sollten Sie erfüllen, um eine Fiktionsbescheinigung zu beantragen:
- Sie haben den Antrag auf einen (elektronischen) Aufenthaltstitel bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde gestellt
- Sie sind in Besitz eines (noch) gültigen Aufenthaltstitels oder sind innerhalb eines Visums nach Deutschland eingereist (für Positivstaater, das sind Angehörige privilegierter Staaten wie z. B. Australien, Israel, Neuseeland oder Nordirland, ist eine Einreise ohne Visum möglich)
Um die Fiktionsbescheinigung bei Ihrem Termin in der Ausländerbehörde zu erhalten, benötigen Sie diverse Dokumente. Dazu zählen:
- Ein Ausweisdokument (Reisepass oder ein Ersatzdokument)
- Die Bescheinigung Ihres vorherigen Aufenthaltstitels
- Der neue Antrag auf einen Aufenthaltstitel
- Ein Nachweis über Ihren Wohnort (damit die Ausländerbehörde weiß, dass sie auch wirklich die zuständige Behörde ist) wie z.B. eine Meldebestätigung oder den Mietvertrag
In manchen Landkreisen ist es möglich, die Fiktionsbescheinigung online zu beantragen. Normalerweise gibt es bei einer Fiktionsbescheinigung kein spezielles Formular, das Sie ausfüllen müssen. Diese Bescheinigung wird Ihnen bei Ihrem Termin in der Behörde überreicht und gilt weiterhin stellvertretend für Ihren bisherigen Aufenthaltstitel. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihren Antrag rechtzeitig und vor Ablauf Ihres bisherigen Titels stellen. Sollten Sie eine Fiktionsbescheinigung beantragen wollen, nachdem Ihr Aufenthaltstitel bereits abgelaufen ist, kann das den Vorgang unnötig kompliziert machen.