Einwanderungsgesetz: Regelungen zur Integration für Zuwanderer

Das Einwanderungsgesetz wird auch Zuwanderungsgesetz genannt.
Das Einwanderungsgesetz wird auch Zuwanderungsgesetz genannt.

FAQ: Einwanderungsgesetz

Hat Deutschland ein Einwanderungsgesetz?

Das Zuwanderungsgesetz in Deutschland, auch Einwanderungsgesetz genannt, setzt sich aus verschiedenen Gesetzen zusammen. Das “Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern” enthält unter anderem das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz, sowie Änderungen zum Staatsangehörigkeitsgesetz.

Was besagt das Einwanderungsgesetz?

Das Zuwanderungsgesetz steuert die Migration und fördert die Integration in Deutschland. Es reguliert beispielsweise den Aufenthalt von Ausländern, Menschen mit Flüchtlingsstatus und Vertriebenen, die Erlangung der Staatsangehörigkeit und die Fachkräfteeinwanderung.

Wann tritt ein neues Einwanderungsgesetz in Kraft?

Die neuesten Änderungen im Zuwanderungsgesetz traten mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schrittweise am 18. November 2023 und am 1. März 2024 in Kraft. Der letzte Teil des Zuwanderungsgesetzes, das nun Teil der deutschen Gesetze ist, enthält Regelungen zur Chancenkarte für eine erleichterte Jobsuche und gilt seit Juni 2024.

Zuwanderungsgesetz: Wie regelt Deutschland die Integration?

Ein neues Einwanderungsgesetz führte der Bundestag 2005 ein.
Ein neues Einwanderungsgesetz führte der Bundestag 2005 ein.

In der Bundesrepublik Deutschland war die Einwanderung trotz einer hohen Zahl der Zuwanderer lange nicht ausführlich geregelt. Die Migrationspolitik kam nicht voran. Der demografische Wandel und der zunehmende Fachkräftebedarf bewirkten 2005, dass Deutschland ein neues Zuwanderungsgesetz einführte.

Das “Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern” trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Es wird auch deutsches Zuwanderungsgesetz oder umgangssprachlich Einwanderungsgesetz genannt. Damals regelte es eine grundlegende Neustrukturierung des Aufenthaltsrechts. Dazu gehören die Begrenzung des Zuzugs, eine Reduzierung der Zahl der Aufenthaltstitel auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis und eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Zudem enthält das Einwanderungsgesetz Regelungen zu einer flexiblen Steuerung der Zuwanderung aus Erwerbsgründen und zu attraktiven Aufenthaltsbedingungen für Studenten und Hochqualifizierte.

Die Gesetzgeber machten sich zur Aufgabe, die Migration zu steuern und Integration zu fördern und dabei wirtschaftliche Interessen zu berücksichtigen. Für das Zuwanderungsgesetz kann die Definition gelten, dass es das herkömmliche Ausländerrecht modernisiert, die Arbeitsmigration regeln soll und die Rechte von Unionsbürgern im Vergleich zu denen der Drittstaatsangehörigen gesondert festlegt.

Neues Einwanderungsgesetz in Deutschland: Entstehungsgeschichte

Das Zuwanderungsgesetz entstand aus einer politischen Debatte über die Einwanderungsrealität.
Das Zuwanderungsgesetz entstand aus einer politischen Debatte über die Einwanderungsrealität.

Bevor die Zuwanderungsgesetze in Kraft traten, herrschte in Deutschland eine mehrjährige gesellschaftliche und politische Debatte um die rechtliche Ausgestaltung der Einwanderungsrealität. Es beriet sich eine “Unabhängige Kommission Zuwanderung” zur modernen Zuwanderungspolitik. Ihre zentrale Aufgabe war die Schaffung von einem Einwanderungsgesetz.

Die besprochenen Themen betrafen vor allem die Arbeitsmigration, sowie Asyl und Flucht und die Steuerung der Zuwanderung sowie die Messung des Zuwanderungsbedarfs. Ziel war die Festlegung eines Konzepts zur systematischen Integration von Zuwanderern und eine proaktive Gestaltung der Integrationspolitik.

Der Bundestag verabschiedete 2002 einen ersten Entwurf für Deutschland für ein Einwanderungsgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz aufgrund eines Formfehlers beim Beschluss des Bundesrats als ungültig. Die erneuten Verhandlungen zum Gesetz sahen eine Übernahme von vielen Regelungen des ersten Entwurfs vor. Ein wesentliche Änderung beim neuen Einwanderungsgesetz bestand in der stärkeren Begrenzung der Zuwanderung.

Der Aufbau des Zuwanderungsgesetzes in Deutschland

Das Zuwanderungsgesetz ist ein Artikelgesetz. Das heißt, dass es gleichzeitig mehrere Gesetze erlässt oder ändert. Das Einwanderungsgesetz umfasst in einzelnen Abschnitten, die Artikel heißen, mehrere Einzelgesetze, sowie Rechtsänderungen von bereits bestehenden Gesetzen. Jeder Artikel regelt ein neuen Gesetz. Das Gesetzespaket beinhaltet das “Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet”, welches als Aufenthaltsgesetz bekannt ist, sowie das “Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern”, welches auch Freizügigkeitsgesetz/EU genannt wird.

Die folgende Auflistung gibt Ihnen einen Überblick über den Aufbau des Gesetzes:

  • Artikel 1 des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz.
  • Artikel 2 normiert das Freizügigkeitsgesetz.
  • Die folgenden Artikel nehmen Änderungen des Asylverfahrensgesetzes,
  • des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
  • des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge und
  • des Asylbewerberleistungsgesetzes vor.

Was steht im Zuwanderungsgesetz?: Das Aufenthaltsgesetz

Das neue Einwanderungsgesetz regelt alles rund um die Zuwanderung in Deutschland.
Das neue Einwanderungsgesetz regelt alles rund um die Zuwanderung in Deutschland.

Mit Artikel 1 führte das Einwanderungsgesetz in Deutschland das Aufenthaltsgesetz ein. Darin sind Neuregelungen zur Arbeitserlaubnis enthalten. Zuvor legte das Sozialgesetzbuch die Regeln für den Erhalt der Arbeitserlaubnis fest. Die Agentur für Arbeit war zuständig. Nun erteilt die Ausländerbehörde die Erlaubnis zu einer Beschäftigung für Ausländer. In einigen Fällen muss sie die Erlaubnis der Agentur für Arbeit einholen.

Das Einwanderungsgesetz legt für Fachkräfte auch Regelungen zur Zuwanderung fest. § 18 des Aufenthaltsgesetzes definiert eine Fachkraft.

Nach § 18 Abs. 3 AufenthG ist eine Fachkraft:

“…ein Ausländer, der
eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder
einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung).“

§ 18 Abs. 3 AufenthG

Für Facharbeiter legt das Zuwanderungsgesetz im Aufenthaltsgesetz weiterhin die Voraussetzungen fest, nach denen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt wird sowie die Grundsätze der Fachkräfteeinwanderung.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Teil der Migrationsgesetze

Mit der Änderung vom Einwanderungsgesetz wollte der Gesetzgeber dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Mit der Änderung vom Einwanderungsgesetz wollte der Gesetzgeber dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Als Teil der Einwanderungsgesetze trat am 1. März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Das “Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung” vom 16. August 2023 sieht in Artikel 1 bis 4 Änderungen des Aufenthaltsgesetzes vor. Die folgenden Artikel ändern weitere Gesetze, wie das Staatsangehörigkeitsgesetz.

Mit dessen Einführung wollte der Gesetzgeber dem Fachkräftemangel entgegenwirken und die Einwanderung zum Zwecke der Erwerbstätigkeit erleichtern. Vor allem für Fachkräfte mit Berufsausbildung und Personen mit berufspraktischer Erfahrung sind die Bedingungen, in Deutschland anzukommen, nun leichter. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bildet somit eine wertvolle Ergänzung vom Einwanderungsgesetz.

Um den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU zu erlangen, müssen Sie nun geringere Voraussetzungen erfüllen. Haben Ausländer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland, können sie als Fachkräfte nach Deutschland kommen. Der Familiennachzug ist vereinfacht. Fachkräfte können nach dem neuen Einwanderungsgesetz die Eltern zu sich holen, wenn sie ihre Aufenthaltserlaubnis erstmals am oder nach dem 1. März 2024 erhalten haben.

Deutsches Einwanderungsgesetz: weitere Änderungen

Einwanderungsgesetz: Die Änderung im Migrationsgesetz sieht leichtere Bedingungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft vor.
Einwanderungsgesetz: Die Änderung im Migrationsgesetz sieht leichtere Bedingungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft vor.

Eine weitere aktuelle Änderung im Migrationsgesetz erlebte Deutschland mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, welches der Bundestag im Januar 2024 mit der Mehrheit der Stimmen annahm. Hochqualifizierten Fachkräften soll die Einreise nach Deutschland damit attraktiver gemacht werden. Diese neuen Regelungen von Deutschlands Einwanderungsgesetz sehen bessere Voraussetzungen für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft vor.

Der Titel als deutscher Staatsbürger gibt dem Einwandernden mehr Rechte. Nach der Neuerung vom Einwanderungsgesetz ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich. Wollen Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, müssen sie Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben.

Für ehemalige Gastarbeiter soll nun der Nachweis mündlicher Sprachkenntnisse als Sprachnachweis ausreichen. Der Gesetzgeber hat auch die geforderte Voraufenthaltszeit vor der Einbürgerung auf fünf bzw. drei Jahre verkürzt.

Seit der Verkündung am 21.12.2022 ergänzte das Chancen-Aufenthaltsrecht das Einwanderungsgesetz. Es gibt Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, die Chance auf ein dauerhaftes Bleiberecht.

Dieses 18-monatige Aufenthaltsrecht sollen Menschen bekommen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind seit fünf Jahren geduldet,
  • oder gestattet
  • oder wohnen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
  • Nur Personen, die sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, steht dieses Aufenthaltsrecht zu.

Wann tritt das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft?

Einwanderungsgesetz für Fachkräfte: Wann tritt es in Kraft?
Einwanderungsgesetz für Fachkräfte: Wann tritt es in Kraft?

Die neueste Änderung von Deutschlands Einwanderungsgesetz ist das aktuelle Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Die verschiedenen Teile von diesem traten ab dem 18. November 2023 nacheinander in Kraft. Die schrittweise Inkraftsetzung soll eine ausreichende Umsetzung der Behörden gewährleisten.

Der erste Teil trat am 18. November 2023 in Kraft. Dieser enthielt unter anderem die Neuregelungen zur Blauen Karte EU und Neuregelungen für Fachkräfte mit Berufsausbildung und Fachkräfte mit akademischer Ausbildung.

Die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes trat am 1. März 2024 in Kraft. Es bietet andere Möglichkeiten, um in Deutschland eine Ausbildung zu absolvieren oder berufstätig zu sein. Auch Regelungen zur kurzzeitigen Beschäftigung sind enthalten. Der Teil vom Einwanderungsgesetz regelt ein Punktesystem, welches den Zugang zu einer Chancenkarte reguliert, die die Jobsuche erleichtert und das Anerkennungsverfahren abkürzt. Im Juni 2024 gab es eine Änderung im Einwanderungsgesetz im Bereich der Chancenkarte zur Jobsuche.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Franziska S.

Franziska ist seit 2024 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihr Wissen über das deutsche Rechtssystem nutzt sie für die Erstellung von Texten in Bereichen wie dem Insolvenzrecht sowie dem Asyl- und Migrationsrecht.

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