FAQ: Einbürgerungszusicherung
Eine Einbürgerungszusicherung wird ausgestellt, sobald ein Antrag auf Einbürgerung genehmigt wird und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ist zwei Jahre gültig und kann nach dem Ablegen der vorherigen Staatsbürgerschaft durch einen deutschen Pass ausgetauscht werden. Dass für die Einbürgerung zunächst eine Zusicherung erteilt wird, soll gegebenenfalls eine Staatenlosigkeit verhindern.
Um eine Einbürgerungszusicherung von voller Gültigkeit zu erhalten, ist es notwendig, das komplette Einbürgerungsverfahren erfolgreich zu durchlaufen. Die Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit müssen erfüllt, und alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sein. Welche Schritte dazu nötig sind, erfahren Sie hier.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland, mit ein paar Ausnahmen, bisher noch nicht verfügbar. Die Zusicherung bestätigt daher, dass alle Bedingungen für die deutsche Staatsbürgerschaft vorliegen und nur noch die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit fehlt.
Hinweis: Das Einbürgerungsgesetz in Deutschland wurde reformiert. Am 27. Juni 2024 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das den Einbürgerungsprozess deutlich vereinfacht und die Einbürgerungszusicherung überflüssig macht. Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist nicht mehr verpflichtend und Mehrstaatigkeit möglich. Dieser Ratgeber bezieht sich auf das Staatsangehörigkeitsrecht (StAG) vor dem 27. Juni 2024.
Inhalt
In zwei Schritten eine Einbürgerungszusicherung beantragen
Die Anzahl an Einbürgerungen in Deutschland war 2022 so hoch wie schon lange nicht mehr. Über 168.500 Einbürgerungsanträge wurden 2022 erfolgreich zugelassen, so das Nachrichtenportal Deutsche Welle. Um einen Pass zu erhalten, müssen Antragstellende viele Hürden durchlaufen: Eine davon ist die Einbürgerungszusicherung. Aber was genau ist das?
Nach acht Jahren Aufenthalt besteht die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Bei Unsicherheiten lohnt es sich in manchen Fällen oder bei konkreten Fragen, einen Anwalt zu befragen. Erfüllen Sie die Kriterien des Antrags auf die Staatsangehörigkeit im Einbürgerungsverfahren jedoch vollständig, erhalten Sie schließlich die Zusicherung zur Einbürgerung.
Dazu führen die folgenden zwei Schritte:
- Antragstellung: Die Einbürgerung erfolgt in Deutschland nicht automatisch. Deshalb ist es wichtig, aus eigener Initiative heraus den Antrag zu stellen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
- Bezahlung der Gebühren: Für jede volljährige Person fällt eine Gebühr in Höhe von 255 Euro an, bei Kindern jeweils 51 Euro. Liegen besondere Umstände wie beispielsweise ein geringes Einkommen vor, kann die Gebühr reduziert werden bzw. entfallen.
Ist der Antrag auf Einbürgerung gestellt und die Gebühren bezahlt, prüft die Einbürgerungsbehörde die eingereichten Unterlagen und ob die Voraussetzungen einer Einbürgerung vorliegen. Bleiben Fragen offen oder sind die Dokumente unvollständig, werden Sie ggf. von der Behörde zu weiteren Schritten aufgefordert. Wie lange es dauert bis zur Einbürgerungszusicherung, hängt davon ab, ob Ihr Antrag vollständig war. Nach der abgeschlossenen Prüfung werden Sie kontaktiert und über die weiteren Schritte informiert. Je nach Bundesland variiert das Verfahren teilweise, doch grundsätzlich wird nun die Einbürgerungszusicherung erteilt, die zur Entlassung aus der ursprünglichen Staatsangehörigkeit nötig ist.
Mit der Einbürgerungszusicherung den deutschen Pass erhalten
Der deutsche Staat erteilt mit der Zusicherung zur Einbürgerung vorerst nur seine Genehmigung des Einbürgerungsantrags. Aber was passiert nach der Einbürgerungszusicherung? Wurde Ihr Antrag akzeptiert, gibt es weitere Schritte, die unbedingt vor dem Ablaufdatum der Einbürgerungszusicherung erfolgen müssen. Erst danach werden Sie die offizielle Einbürgerungsurkunde und schließlich den deutschen Pass erhalten.
Sie haben eine Einbürgerungszusicherung bekommen, was passiert nun?
Da Sie verpflichtet sind, sich aktiv um das Ablegen Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu kümmern, können Sie mit Hilfe dieser Checkliste die weiteren Maßnahmen Schritt für Schritt abarbeiten.
Das ist nach dem Erhalt der Einbürgerungszusicherung zu tun:
- Dokumente in die Sprache der Behörde des Herkunftslands übersetzen:
Um die Rechtsgültigkeit der Dokumente zu gewährleisten, ist eine beglaubigte Übersetzung unerlässlich. Achtung: In der Regel wird für die Einbürgerungszusicherung eine sogenannte Apostille benötigt. Dabei handelt es sich um die Legalisation öffentlicher Urkunden, die damit internationale Gültigkeit erhalten. Apostillen werden nur von bestimmten Behörden ausgestellt, beispielsweise dem Referat für Apostillen und Forderungsmanagement in Brandenburg an der Havel. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 25 Euro. - Einbürgerungszusicherung bei der Botschaft des Herkunftslands vorlegen:
Hier wird die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragt und in einem Dokument bestätigt. - Einbürgerungsurkunde abholen:
Mit dem Vorlegen der Einbürgerungszusicherung sowie dem von der Botschaft oder dem Konsulat ausgestellten Beweis über den Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft wird von der Einbürgerungsbehörde die Einbürgerungsurkunde ausgestellt. - Deutschen Pass erhalten:
Die Einbürgerungsurkunde kann nun beim zuständigen Einwohnermeldeamt gegen einen deutschen Pass eingetauscht werden. Damit ist die Einbürgerung vollständig abgeschlossen und die deutsche Staatsbürgerschaft offiziell erteilt.
Wichtig: Die Mitwirkungsverpflichtung
Personen im Einbürgerungsprozess verpflichten sich mit Antragstellung zur aktiven Mitwirkung. Das heißt, sie müssen sich bemühen, das Ziel der Einbürgerungszusicherung, die alte Staatsbürgerschaft abzulegen, zu erreichen.
Das ist zu tun, wenn die Einbürgerungszusicherung abgelaufen ist
Nach dem Erhalt ist die Einbürgerungszusicherung für eine Dauer von zwei Jahren gültig. Wird die vorher bestehende Staatsangehörigkeit in diesem Zeitraum nicht beendet, so besteht die Möglichkeit, eine Einbürgerungszusicherung zu verlängern. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Kriterien zur Einbürgerung weiterhin erfüllt sind.
Die Verlängerung der Zusicherung beantragen Sie schriftlich. Dies ist in der Regel frühestens einen Monat vor dem Ablauf möglich. Die meisten Behörden akzeptieren hier einen formlosen Antrag auf Verlängerung, der die Gründe aufführt, warum die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit noch nicht möglich war. Sie erbringen dann Nachweise über Änderungen und aktuelle Einkommensnachweise. Gegebenenfalls wird auch ein Nachweis über Entlassungsbemühungen eingefordert, da Sie sich mit Ihrem Antrag auf Einbürgerung zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten.
Wann Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten dürfen
Bei der Einbürgerungszusicherung gibt es Ausnahmen. In manchen Fällen ist das Ablegen der Staatsangehörigkeit nicht immer zwingend vorgeschrieben. Die Bundesregierung gibt einige Ausnahmefälle an, die den Weg zur Einbürgerungsurkunde und zum deutschen Pass ohne den Zwischenschritt einer Einbürgerungszusicherung möglich machen. Die sieben wichtigsten Ausnahmen sind folgende:
- Bestehen von Geburt an (beispielsweise durch die Nationalität eines Elternteils) mehrere Nationalitäten, können Sie die ausländische Staatsangehörigkeit behalten
- Alle EU-Staatsbürgerschaften (und die der Schweiz) dürfen mit der deutschen Staatsbürgerschaft kombiniert werden
- Der Antragsteller gehört einer besonders schutzbedürftigen oder verfolgten Gruppe an
- Das Herkunftsland verweigert die Aufgabe der Staatsbürgerschaft
- Die Aufgabe ist unzumutbar wegen hoher Kosten oder ab einem Alter von über 60 Jahren
- Die Aufgabe der Nationalität ist erst mit Einbürgerung im neuen Land möglich
- Es handelt sich um eine Ermessenseinbürgerung von israelischen Staatsangehörigen
Ende der Einbürgerungszusicherung im Juni
Am 27. Juni 2024 wurde in Deutschland die Änderung des Einbürgerungsgesetzes vorgenommen. Während die EU in ihrer kürzlich erfolgten Asylrechtsreform schärfere Maßnahmen beschlossen hat, soll die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Deutschland den Prozess deutlich vereinfachen.
Nicht nur die Voraussetzung von acht Jahren Mindestaufenthalt in Deutschland wurden auf fünf Jahre verkürzt. Das Gesetz erlaubt von nun an eine Mehrstaatigkeit und hatte somit den Wegfall der Einbürgerungszusicherung zur Folge.
Damit wurde der bisher notwendige Zwischenschritt, im Herkunftsland die Staatsbürgerschaft abzulegen, überflüssig. Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ermöglicht eine schnellere Einbürgerung. Durch diesen Schritt werden nach dem offiziellen Inkrafttreten am 27. Juni des Jahres viele Neuanträge auf Einbürgerung in Deutschland erwartet.
Achtung: Bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung Ende Juni waren bei Antragstellung weiterhin die Einbürgerungszusicherung und die damit verbundene Aufgabe der Staatsangehörigkeit nötig. Bei Neuanträgen nach dem 27. Juni ist dem nicht mehr so.