FAQ: Einbürgerung mit 60 Jahren
Möchten Sie sich in Deutschland einbürgern, müssen Sie dafür zunächst einen entsprechenden Antrag stellen. Im Rahmen dieses Antrags wird anschließend geprüft, inwiefern Sie sich für eine Einbürgerung qualifizieren. Neben Ihrer Aufenthaltsgenehmigung und Geburtsurkunde sind unter anderem auch Nachweise bezüglich Ihres Einkommens, Ihrer Sprachkenntnisse (mindestens Deutsch mit B1-Niveau) sowie der achtjährigen Mindestaufenthaltsdauer notwendig.
Im Gegensatz zum regulären Verfahren, das mitunter strengen Vorgaben unterliegt, soll die Einbürgerung für über 60 Jahre alte Menschen wesentlich einfacher möglich sein. Dies betrifft in Deutschland z.B. die Richtlinien zu Sprachkenntnissen (d.h. es ist kein B1-Niveau erforderlich) sowie die Entlassung aus einer alten Staatsangehörigkeit. Welche Unterschiede es dabei im Detail gibt, können Sie hier genauer lesen.
Grundsätzlich müssen Sie mit 255 Euro pro Erwachsenem und 51 Euro pro Kind als Verfahrenskosten rechnen. Fallspezifisch können Ihnen bei geringem Einkommen aber z.B. auch die Gebühren erlassen oder eine Ratenzahlung dieser ermöglicht werden. Kosten für den Einbürgerungstest (in der Regel 25 Euro) sowie für die Ausstellung und Beglaubigung diverser Unterlagen können allerdings zusätzlich auf Sie zukommen.
Inhalt
Vereinfachtes Einbürgerungsverfahren: Die Einbürgerung mit 60 Jahren
Anders als bei der regulären Einbürgerung ausländischer Erwachsener, gibt es in Deutschland für Menschen mit 60+ Jahren (wie für Kinder unter 16 Jahren) zum Teil kulantere Richtlinien.
Dies soll Ihnen den Prozess erleichtern, wenn Sie die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen möchten.
Welche Bereiche bei der Einbürgerung mit 60 Jahren genau betroffen sind, ist für Sie in den nachfolgenden Abschnitten einmal genauer erläutert.
Einbürgerung mit großzügigeren Sprachkenntnissvorgaben
Grundsätzlich ist laut Asyl- und Migrationsrecht für alle Antragsteller verbindlich, dass sie mindestens Deutschkenntnisse auf B1-Niveau vorweisen können.
Im Rahmen einer Einbürgerung mit/ab 60 Jahren ist es jedoch gestattet, dass Menschen ohne das erforderliche Sprachniveau Ihren Anspruch auf ein Einbürgerungsverfahren geltend machen können.
Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Sie sind krank oder haben eine Behinderung und können deshalb nicht die notwendigen Sprachkenntnisse erwerben bzw. vorweisen (gilt auch für Antragsteller jünger als 60 Jahre). Dafür benötigen Sie lediglich eine Bestätigung durch ein offizielles ärztliches Attest.
- Sie haben Schwierigkeiten aufgrund Ihres Alters Deutsch zu lernen. Ab 65 Jahren sind hier Ausnahmen bei den Sprachkenntnissvorgaben möglich.
- Sie sind älter als 60 Jahre und leben nachweislich bereits seit 12 Jahren in Deutschland. In diesem Fall reichen geringere Deutschkenntnisse ebenfalls aus, um sich für die Einbürgerung zu qualifizieren.
Option der Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung mit 60 Jahren
Sich in Deutschland einzubürgern, zieht in der Regel nach sich, dass man seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit zugunsten einer Deutschen abgibt. Allerdings stellen einige Staaten Antragstellern dafür mitunter unzumutbare Bedingungen.
Solche Bedingungen können z.B. sein, dass Sie die Staatsangehörigkeit erst abtreten dürfen, wenn Sie überhöhte Gebühren dafür zahlen (mindestens 1.278 Euro bzw. mehr als Ihr Monatsgehalt) oder nachdem Sie den in Ihrem Herkunftsland verpflichtenden Wehrdienst geleistet haben. Bei einer Einbürgerung für Menschen mit 60+ Jahren ist besonders letzteres nicht länger verhältnismäßig.
Daher kann Ihnen hier die Verpflichtung zur Deutschen Staatsbürgerschaft erlassen und stattdessen eine doppelte Staatsangehörigkeit anerkannt werden. Das ist auch der Fall, falls Ihr Herkunftsland Ihnen die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen grundsätzlich untersagt.
Wichtig: Auch falls Sie aus religiösen oder traditionellen Gründen Ihre alte Staatsbürgerschaft nicht abgeben können/wollen, ist die Option der Mehrstaatigkeit durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) seit dem 27. Juni 2024 zulässig.