Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen: Das müssen Sie wissen!

Wie können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?
Wie können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

Das Wichtigste zum Beantragen der deutschen Staatsbürgerschaft

Wo kann man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

Die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche am Wohnort für die Einbürgerung zuständig sind, kann sich regional unterscheiden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Ab wann kann bzw. darf man die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

Wann Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können, hängt davon ab, welche Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag kann nach fünf oder drei Jahren dauerhaftem Aufenthalt gestellt werden. Was nach der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gilt und wie die bisherigen Regelungen aussehen, lesen Sie hier

Was benötige ich für den Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft?

Neben dem Antragsformular benötigen Sie Unterlagen und Nachweise. Welche das in der Regel sind und welche Voraussetzungen für die Antragstellung vorliegen müssen, haben wir hier zusammengefasst.

Was bedeutet “Staatsbürgerschaft”?

Beantragen können die deutsche Staatsbürgerschaft Personen ab 16 Jahren.
Beantragen können die deutsche Staatsbürgerschaft Personen ab 16 Jahren.

Die Staatsbürgerschaft ist im Prinzip der rechtliche Ausdruck einer Staatsangehörigkeit. Besitzt eine Person die Staatsbürgerschaft, wird so die Staatsangehörigkeit gekennzeichnet und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten festgehalten.

Je nach den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes kann die Staatsbürgerschaft bei der Geburt automatisch vergeben werden oder muss durch einen Antrag bzw. eine Anmeldung erlangt werden. Wollen Personen ihre Staatsangehörigkeit ändern, müssen sie in der Regel eine neue Staatsbürgerschaft beantragen. Das gilt auch in Deutschland. Um die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. 

Diese sind unter anderem im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) definiert. So kann in Deutschland die Staatsbürgerschaft durch die Geburt im Land erworben werden, wenn die Eltern selbst Staatsbürger sind oder für einen bestimmten Zeitraum bereits dauerhaft rechtmäßig in Deutschland leben. Für die Staatsbürgerschaft ist dann ein Eintrag im deutschen Geburtenregister notwendig. Werden Kinder deutscher Staatsbürger im Ausland geboren, muss der Eintrag im Geburtenregister innerhalb eines Jahres erfolgen. In allen anderen Fällen ist ein Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Das gilt natürlich auch, wenn Personen anderer Staatsangehörigkeit in Deutschland leben und deutsche Staatsbürger werden wollen.

Nach einem erfolgreichen Antrag für die deutsche Staatsbürgerschaft wird dies durch einen entsprechenden Reisepass und Personalausweis verdeutlicht. Zudem kann in Deutschland die Staatsbürgerschaft auch amtlich durch den Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt werden. Dieser wird auf Antrag ausgestellt, kann jedoch nicht als Reisedokument verwendet werden, da er keinen Identitätsnachweis darstellt.

Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen: Wo können Sie das?

Ich möchte die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Wie bekomme ich die deutsche Staatsbürgerschaft? Personen ab 16 Jahren können einen Antrag für sich stellen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Sollen jüngere Kinder eingebürgert werden, kann der Antrag über den eines Elternteils laufen. 

Wo ist die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen? Das kann regional unterschiedlich sein.
Wo ist die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen? Das kann regional unterschiedlich sein.

Wollen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen (für EU-Bürger oder Bürger aus Drittstaaten), können Sie das bei der Einwanderungsbehörde an Ihrem deutschen Wohnort tun. Leben Sie jedoch im Ausland, muss dies über ein deutsche Auslandsvertretung erfolgen. Sie können den Antrag für die deutsche Staatsbürgerschaft als Formular online auf den Webseiten der zuständigen Behörden finden. 

Zu diesen gehören unter anderem die Stadt- oder Kreisverwaltung, das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde. Je nach Bundesland oder Kommune kann das unterschiedlich geregelt sein. Antragsteller im Ausland sollten sich an das Bundesverwaltungsamt oder das Auswärtige Amt sowie die deutsche Vertretung vor Ort wenden.

Grundsätzlich können Sie den Antrag persönlich abgeben. Aber auch das Einreichen des Antrags per Post oder online ist in der Regel möglich. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und dies online erledigen wollen, müssen Sie vorab darüber informieren, in welchem Format die Nachweise angehängt werden können. Zudem ist dann auch wichtig, wie groß die einzelnen Dateien sein dürfen. 

Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, kann die Dauer der Bearbeitung je nach Einzelfall und Sachlage unterschiedlich ausfallen. Durchschnittlich sollten Antragsteller jedoch mit etwa 12 Monaten rechnen.

Achtung: Bevor Sie der Online-Antrag einreichen, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Auch bei der persönlichen und postalischen Einreichung in der Behörde ist die Gebühr zu entrichten. Pro Antragsteller werden 255 Euro fällig. 51 Euro sind für jedes Kind unter 16 Jahren zu bezahlen. 

Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft

Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen: Die Kosten liegen bei 255 bzw. 51 Euro.
Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen: Die Kosten liegen bei 255 bzw. 51 Euro.

Wollen Staatsangehörige aus Drittstaaten bzw. EU-Bürger die deutsche Staatsbürgerschaft in Deutschland beantragen, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört unter anderem auch, dass Antragsteller bereits eine gewisse Zeit dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben. Mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wurde dieser Zeitraum verkürzt.

Das bedeutet, dass Personen die deutsche Staatsbürgerschaft ab dem 27.06.2024 bereits beantragen können, wenn sie fünf Jahre dauerhaft rechtmäßig in Deutschland leben und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen. Bei besonderen Integrationsleistungen, zum Beispiel durch hervorragende Arbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten, kann der Zeitraum auch auf drei Jahre verkürzt werden. Auch eine Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsbürger, die bereits seit zwei Jahren besteht, kann den Zeitraum ebenfalls auf drei Jahre verkürzen, allerdings ist dies vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Weitere Voraussetzungen, um die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen zu können:

  • gesicherter Lebensunterhalt (Gehalt, Vermögen, Einnahmen, Rente)
  • kein Bezug von Sozialleistungen
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • dauerhafter Aufenthalt in Deutschland 
  • bzw. nachweisbarer Grund für Einbürgerung, wenn im Ausland lebend
  • gültiger Pass des Heimatlandes
  • Sprachkenntnisse von mindestens Niveau B1
  • bestandener Einbürgerungstest bzw. Nachweis eines deutschen Schul- oder Hochschulabschlusses

Zudem dürfen Antragsteller keine Vorstrafen oder offene Ermittlungsverfahren haben. Liegt ein solches vor, wird der Antrag abgelehnt. Das gilt ebenfalls, wenn Antragsteller oder Familienangehörige Mitglieder in terroristischen Organisationen sind oder diese unterstützen. Ob weitere Voraussetzungen erforderlich sind oder in Ausnahmefällen von bestimmten Punkten abgesehen werden kann, obliegt der Entscheidung der zuständigen Einwanderungsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag für die deutsche Staatsbürgerschaft muss schriftlich erfolgen.
Der Antrag für die deutsche Staatsbürgerschaft muss schriftlich erfolgen.

Um die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen zu können, müssen neben dem Antragsformular auch die Nachweise für die oben aufgeführten Voraussetzungen eingereicht werden. Sofern es nicht anders gefordert wird, sollten Sie alle Nachweise als beglaubigte Kopie einreichen.

Einen gesicherten Lebensunterhalt weisen Sie zum Beispiel durch eine Arbeitgeberbescheinigung, den Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate oder durch Steuerbescheide und Abrechnungen bei einer Selbstständigkeit nach. Auch Nachweise über Renten und vorhandenes Vermögen sind dem Antrag beizulegen. Darüber hinaus sind Dokumente zum Personenstand wie Pässe, Eheurkunden, Scheidungsurteile, Sorgerechtsvereinbarungen oder Adoptionsunterlagen wichtig. 

Folgende Unterlagen sind dann ebenfalls wichtig:

  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
  • Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung (Krankenkassenkarte, Beitragszahlungen, Bescheinigung der Krankenkasse)
  • Nachweis über andere Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld, ALG I, BaFÖG usw.
  • Bescheinigungen zur Schule, Ausbildung, Studium (Zeugnisse, Immatrikulationsbescheinigung usw.)
  • Meldebescheinigung

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

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