Laut Berufsbildungsbericht starteten 2015 rund 522.200 Auszubildende, auch Azubis genannt, in einen neuen Lebensabschnitt. Für viele junge Menschen sind das die ersten Erfahrungen in der Arbeitswelt und viele neue Erkenntnisse warten.
Wer zum Ende des ersten Ausbildungsmonats seinen Lohnzettel in den Händen hält, kann dann schon mal verunsichert dreinschauen, schließlich türmen sich Begriffe und Zahlen, die bisher im Sprachgebrauch nicht vorkamen. Viele werden sich dann fragen: Ist eine Steuererklärung für Azubis eigentlich Pflicht?
Der Gehaltszettel gibt Aufschluss darüber, wie viel Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag der Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt hat. Der wichtigste Posten ist allerdings die Lohnsteuer, denn diese steht bei einer Steuererklärung im Mittelpunkt.
Wir erklären in diesem Ratgeber, wann in der Ausbildung eine Steuererklärung Pflicht ist und wann eine freiwillige Abgabe Sinn macht.
Inhalt
FAQ: Steuererklärung für Azubis
Nein. In aller Regel sind Auszubildende nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Die Steuererklärung kann sinnvoll sein, wenn Sie als Auszubildender viele außergewöhnliche Belastungen abzusetzen haben.
In welcher Höhe Sie außergewöhnliche Belastungen absetzen können, zeigt Ihnen dieser Rechner.
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Steuererklärung in der Ausbildung kann Bares bringen
Muss ein Azubi eine Steuererklärung machen? Die gute Nachricht gleich zu Beginn: Nur die wenigsten Azubis müssen eine Steuererklärung abgeben. Einige sollten allerdings freiwillig eine solche einreichen und sich so Geld vom Finanzamt erstatten lassen.
Wann ein Azubi eine Steuererklärung machen muss
Ob eine Einkommensteuererklärung für Azubis Pflicht ist, ergibt sich nicht aus dem Status „Auszubildender“, sondern aus der Höhe des Jahreseinkommens. So legt es das Einkommensteuergesetz fest.
Hiernach sind Azubis Arbeitnehmer und diese müssen immer dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie verheiratet sind und in Steuerklasse IV mit Faktor oder in der Kombination aus den Lohnsteuerklasse III und V veranlagt sind.
Arbeitet ein Azubi neben der Ausbildung und ist diese Tätigkeit in Steuerklasse VI einsortiert, muss die Steuererklärung ebenfalls abgegeben werden.
Auch wenn Auszubildende parallel einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und diese Einnahmen den Grundfreibetrag sprengen, ist eine Steuererklärung für Azubis Pflicht.
Steuererklärung als Azubi: Eine freiwillige Abgabe kann sinnvoll sein
Azubis sind steuerlich gesehen Arbeitnehmer, weswegen sie prinzipiell auch Steuern zahlen müssen.
Ob das in der Realität auch passiert, hängt von der Höhe des Ausbildungsgehaltes ab. Ledige Azubis ohne Kinder sind in Lohnsteuerklasse I veranlagt.
Wer monatlich maximal 950 Euro verdient, zahlt keine Steuern. In diesem Fall ist die Steuererklärung für Azubis sinnlos, denn eine Steuer wieder holen, kann nur, wer im Vorfeld auch eine gezahlt hat. Es kann allerdings maximal nur so viel erstattet werden, wie auch an Lohnsteuer gezahlt wurde. Der Lohnzettel verrät, ob und wie viele Steuern abgeführt wurden.
Wer ein stark schwankendes Einkommen hat oder mehr als ca. 950 Euro pro Monat verdient, zahlt Steuern – dann ist eine Einkommensteuererklärung für Auszubildende unter Umständen sinnvoll. Wer den Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro überschreitet, kann mit einer Steuerrückzahlung rechnen.
Was kann als Werbungskosten abgesetzt werden?
Die Werbungskosten werden in Form eines Pauchbetrages von 1.000 Euro jedem Arbeitnehmer gut geschrieben. Dies erfolgt bereits anteilig jeden Monat. Wer allerdings über diesem Betrag liegt, kann seine Kosten einzeln absetzen, dann sollten Auszubildende eine Steuererklärung anfertigen.
Alle Ausgaben, welche im Rahmen der Ausbildung getätigt werden, können auf der Steuererklärung eines Azubis angegeben werden, dazu zählen beispielsweise:
- Fahrtkosten zur Berufsschule oder zur Ausbildungsstätte
- Arbeitsmaterialien, wie Fachbücher
- Telefonkosten
- Nachhilfe
- Bewerbungskosten
- Kontoführungsgebühren
Für die Einkommensteuererklärung sollte ein Azubi daher alle Nachweise und Belege aufbewahren. Sobald die Kosten über 1.000 Euro liegen und Steuern gezahlt wurden, kann sich die Arbeit richtig lohnen.
Teilweise ist es auch möglich, Werbungskosten erstattet zu bekommen, obwohl der Pauschbetrag noch nicht überschritten wurde. Hierfür müssen die Ausgaben dann in der Steuererklärung aufgeführt werden. Drückt der Sachbearbeiter ein Auge zu, bekommen Sie die Kosten zusätzlich wieder.
Steht eine Steuererklärung für Azubis an und benötigen diese Hilfe, sollte ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein aufgesucht werden.
Meine Tochter macht eine Ausbildung zur Erzieherin. Im Jahre 2022 erzielte sie ein Bruttoeinkommen in Höhe von 15.867 Euro. Es fiel Lohnsteuer in Höhe von 164,00 € an.
Grundsätzlich sind ja Auszubildende von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung befreit. Gilt das auch im vorliegenden Falle?
Wenn eine freiwillige Abgabe einer Steuererklärung erfolgte und sich eine Nachzahlung im Einkommenssteuerbescheid ergibt, kann dann die freiwillige Abgabe mittels Widerspruch widerrufen werden?
Soweit ich eine kostenlose Antwort auf die gestellten Frage bekomme, würde ich Sie um Beantwortung der gestellten Fragen bitten, ansonsten verzichte ich auf eine Antwort.
Hallo,
Wie hoch kann der Rechnung sein für mich als Azubi von einem Steuerberater ?
Kann es mehr als 150€ pro Jahr kosten?
Ich wusste gar nicht, dass es sich aus der Höhe des Jahreseinkommens und nicht aus dem Status „Auszubildender“ ergibt, ob eine Einkommensteuererklärung für Azubis Pflicht ist. Ich habe mich bereits an eine Steuerberatungskanzlei gewandt. Ich weiß nämlich nicht wirklich welche Höhe mein Einkommen haben darf.
Mein Sohn hat in diesem Jahr seine Ausbildung begonnen und wir möchten nun sichergehen, dass er keine Steuererklärung abgeben muss oder sollte. Der Rechner für außergewöhnliche Belastungen ist dabei sehr hilfreich. Da er hohe Fahrtkosten sowie bereits ein Kind hat, könnte es sich für ihn tatsächlich lohnen. Wir werden uns hier noch weiter informieren.