Nachlassinsolvenz – Wie Erben ihr Eigenvermögen schützen können

Bei Eintritt des Erbfalls geht der Nachlass nach deutschem Erbrecht in das Eigentum der Erben über, die nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge erbberechtigt sind. Die Erbschaft setzt sich dabei jedoch nicht nur aus Vermögensmassen und Nachlassgegenständen wie Immobilien oder Autos zusammen.

Ist die Erbschaft überschuldet, kann meist nur eine Nachlassinsolvenz helfen.
Ist die Erbschaft überschuldet, kann meist nur eine Nachlassinsolvenz helfen.

Auch offene Schulden des Erblassers fallen häufig in den Nachlass hinein, wenn der Verstorbene gegenüber den Gläubigern mit dem Erbe haftete. Besonders wenn der Nachlass des Erblassers überschuldet ist, kann theoretisch auch das Eigenvermögen der Erben angegriffen werden. Die Nachlassgläubiger dürfen gegenüber den Nachlassempfängern ihre offenen Schulden einfordern.

Um Erben in einem solchen Falle zu schützen, können diese beim Insolvenzgericht die Nachlassinsolvenz beantragen. Doch was genau bewirkt ein Nachlassinsolvenzverfahren? Mehr zum Ablauf und den Voraussetzungen für die Einleitung der Nachlassinsolvenz erhalten Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Nachlassinsolvenz

Wozu dient eine Nachlassinsolvenz?

Durch eine Nachlassinsolvenz schützen sich die Erben davor, mit Ihrem Eigenvermögen für Kredite oder andere Verbindlichkeiten des Erblassers zu haften.

Wer kann die Nachlassinsolvenz beantragen?

Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft ist dazu berechtigt, beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Nachlassinsolvenz zu stellen.

Überschuldeter Nachlass – Warum Nachlass­insolvenz­antrag stellen?

Im Erbrecht sollen die Erben nicht benachteiligt werden und am Ende eventuell gar noch für die Versäumnisse des Erblassers büßen müssen. Wenn der Verstorbene unter anderem auch zahlreiche Kredite und andere Schulden hinterlässt, können die Nachlassempfänger sich und ihr Eigenvermögen vor dem Zugriff der Gläubiger schützen.

Hierzu müssen sie zunächst einen Antrag auf Nachlassinsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht stellen (§§ 317 bis 319 Insolvenzordnung – InsO). Der Erbe ist sogar nach § 1980 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dazu verpflichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen, wenn er erkennt, dass eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit hinsichtlich des Nachlasses möglich oder wahrscheinlich ist.

Im Nachlassinsolvenzverfahren sollen alle Nachlassgläubiger einen Großteil der Schuldenlast zurückerhalten.
Im Nachlassinsolvenzverfahren sollen alle Nachlassgläubiger einen Großteil der Schuldenlast zurückerhalten.

Der Antrag auf Nachlassinsolvenz kann bei Erbengemeinschaft auch nur von einem Miterben erfolgen.

Bei Einleitung des Verfahrens bleibt das Eigenvermögen der Erben unangetastet und lediglich das Erbe für die Tilgung offener Forderungen kann eingesetzt werden.

Als Insolvenzschuldner tritt zwar der Erbe selbst ein, doch haftet er gegenüber Gläubigern nur mit dem ihm zugesprochenen Nachlass, nicht aber mit seinem selbst erwirtschafteten Vermögen.

Durch die Erbschaftsinsolvenz erfolgt die strenge Separation (Trennung) der Vermögen – demjenigen, welches der Erbe bereits vor dem Eintritt des Erbfalles besaß, und dem Ererbten. Nachlassgläubiger können Forderungen nur in Bezug auf den Nachlass stellen, das Eigenvermögen des Erben bleibt unangetastet.

Nachlassinsolvenz – Welche Frist müssen Sie beachten?

Hinsichtlich Anträgen stellen die Verordnungen und Gesetze regelmäßig feste Fristen auf, die die Antragsteller beachten müssen. Bei der Nachlassinsolvenz jedoch wird keine exakte Frist angezeigt.

Stattdessen verlangt § 1980 Absatz 1 BGB vom betroffenen Erben, dass dieser „unverzüglich“ für die Nachlassinsolvenz einen Antrag stellt, wenn er Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erlangt.

Hat der Erbe durch eigene Versäumnisse das Verfahren nicht rechtzeitig eingeleitet, kann er im Zweifel von Gläubigern dafür haftbar gemacht werden (§ 1980 Absatz 2 BGB).

Nachlassinsolvenz – Ablauf des Verfahrens

Wie auch bei anderen Insolvenzverfahren wird bei der Nachlassinsolvenz ein Insolvenzverwalter, der dabei vornehmlich als Nachlassverwalter fungiert, bestellt. Dieser soll sämtliche Verbindlichkeiten erst einmal auflisten und dann mit den Gläubigern in Kontakt treten, um mögliche Tilgungsvorschläge zu unterbreiten.

Genügt der Nachlass nicht aus, um sämtliche Schulden auszulösen, kann der Insolvenzverwalter mit den Gläubigern dahingehend Absprachen treffen. Ziel soll sein, dass jeder Gläubiger zumindest einen Großteil der ausstehenden Summen zurückerhält. Am Ende der Nachlassinsolvenz ist die Restschuldbefreiung gegenüber den Gläubigern anzustreben.

Beim Nachlassinsolvenzverfahren ist die Dauer nicht exakt festzulegen, da in jedem Einzelfall und je nach Anzahl der offenen Verbindlichkeiten und Nachlassgläubiger umfangreichere Arbeiten zu leisten sind.

Auch die Nachlassinsolvenz ist mit Kosten verbunden

Bei der Nachlassinsolvenz fallen nicht nur für den Verwalter Kosten an.
Bei der Nachlassinsolvenz fallen nicht nur für den Verwalter mitunter hohe Kosten an.

Sind nicht ausreichend finanzielle Mittel vorhanden, die die Deckung der Kosten für die Nachlassverwaltung ermöglichen, kann die Anordnung der Nachlassverwaltung (§ 1981 BGB) für die Nachlassinsolvenz mangels Masse abgelehnt werden (§ 1982 BGB).

Erfolgt jedoch die automatische Anordnung der Einsetzung eines Nachlassverwalters durch das Nachlassgericht, so darf dieser von dem Antragsteller – dem Erben – eine angemessene Vergütung verlangen (§ 1987 BGB). Diese richtet sich nach der Profession des Verwalters sowie der Arbeitsbelastung und lässt sich daher nicht abschließend festlegen.

Grundsätzlich sind beim Nachlassinsolvenzverfahren die Kosten jedoch recht hoch. Das Gericht kann im Zweifel sogar die Eröffnung der Nachlassinsolvenz verweigern, wenn abzusehen ist, dass die Erbmasse in keiner Weise für die Deckung der Kosten genügt.

Wer den Kosten für die Nachlassinsolvenz aus dem Weg gehen will, kann sich auch dazu entschließen, das Erbe auszuschlagen. Aber: Wurde das Erbe erst einmal angenommen, kann dieser Vorgang nach deutschem Erbrecht nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wird später die Überschuldung festgestellt, bleibt nur der Weg über das Nachlassinsolvenzverfahren.

Im Übrigen: Bei der Nachlassinsolvenz werden Beerdigungskosten als Masseverbindlichkeiten gemäß § 324 Insolvenzordnung (InsO) eingeschlossen. Dies betrifft ebenso wie die gemäß Erbrecht vorgesehene Pflicht der Erben, die Kosten der Beerdigung zu tragen, nur standesgemäße Begräbnisse.
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

21 Gedanken zu „Nachlassinsolvenz – Wie Erben ihr Eigenvermögen schützen können

  1. Jacqueline

    Hallo,hier meine Frage. Wir sind eine Erbengemeinschaft von 6 Geschwistern. Eine davon mit Staatlichen Betreuer.U nser Vater ist gestorben und hat uns 40000 Verbindlichkeiten hinterlassen. Ein Insolvenzverwalter für denn Nachlass hat jetzt alle Grundstücke verkauft obwohl ich ihn schriftlich gebeten hatte nur die Grundstücke zu veräußern die in der Pacht sind um die Schuld zu tilgen.Nun haben wir erfahren das er alles verkauft hat .Die erzielte Summe sind.nun 152000Euro .Wir.haben nun nichts mehr gegen unsen Willen.Obwohl Mein Bruder in der Immobilie seine Meldeadresse hat undschon 15000Euro an Verbindlichkeiten selbst bezahlt hat. Ist es rechtens das mehr verkauft wird als zur schuldenstilgung nötig ist???? Für ihr beschneiden Beantwortung würde ich mich sehr freuen LG Jacqueline

  2. Thomas D-K

    Hallo,

    wenn jemand im August eines Jahres stirbt und ein Haus vererbt, aber so viele Schulden hat, dass die beiden Kinder als Erben ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen, ist meine Frage, ob es sich bei der der Gemeinde für die Zeit zwischen dem Tod des Erblassers und dem 1. Januar, ab dem der Einheits- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamts wirksam wird, zustehende Grundsteuer um einen Teil der Insolvenzmasse handelt.

    Gruß, Thomas

  3. Vanessa

    Was passiert mit den Forderungen der Gläubiger, wenn das Nachlassinsolvenzverfahren nach Eröffnung mangels Masse eingestellt wird? Können diese noch eingetrieben werden? Oder ist mit Eröffnung und anschließender Einstellung des Verfahrens keine Chance mehr vorhanden?

  4. Daniel S

    Bei einem sehr wirren Erbfall ist ein Testamentsvollstrecker bestellt worden kurz bevor alles zu einem Nachlassinsolvenzfall wurde. Es kam aber nie zu einem schriftlichen Vertrag zwischen Testamentsvollstrecker und Erbengemeinde.
    Er hat auch die Info bekommen sein Amt ruhen zu lassen, weil der Nachlassinsolvenzverwalter nun am Zug ist, in seiner Antwort hat er sich aber noch sehr wichtig gemacht (vmtl aus finanziellem Interesse..)

    Inwiefern hat dieser noch Anspruch auf Vergütung ohne Vertrag und ohne notwendigen Arbeitsaufwand?

    Freundliche Grüße
    Daniel

  5. C. Luther

    Hallo,
    handelt es sich im ff. Fall um Masseverbindlichkeit nach § 324 InsO oder nicht?:
    Über das Vermögen des Herrn X wurde am 19.09.2018 ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet. Es kam zu Forderungen des Sozialamtes (Beerdigungskosten) in Höhe v. 1.900 EUR gegenüber dem Fiskus als Erbe gem. §§ 74 und 93 SGB XII mit Bescheidlegung vor Insolvenzeröffnung. Die Forderungen wurden als Masseverbindlichkeiten angemeldet und vom Insolvenzverwalter bestritten (es wären Insolvenzforderung). Wie kann man dem entgegenwirken?
    Mit freundlichen Grüßen

  6. claudia

    Hallo. Mein Schwiegervater hat vor ca 18 Jahren Bockmist gemacht. Seine Schuld wurde damals von den Kindern beglichen und man sagte ihm es sei damit erledigt. ( Früher machte man das nicht schriftlich, zumal er dort wo er Bockmist gemacht hat auch arbeitete, d,h, auf Vertrauensbasis reagiert hat.) Jetzt nachdem er Anfang 2017 verstorben ist , kommt sein alter Arbeitgeber und will noch 30000 € von meiner Schwiegermutter!!! So nach dem Motto: er ist ja nicht mehr da um diese Mündliche Schuldbegleichung zu fordern.
    Nun sitzt Sie auf dem Berg, und hat Angst, dass man Sie aus Ihrem Haus wirft, welches noch nicht mal ganz bezahlt ist.
    Können die das machen? Das OG gehört meiner Schwägerin die die 2te Etage oben drauf gebaut hat.
    Bräuchte dringend einen Rat.

    1. anwalt.org

      Hallo claudia,

      in diesem Fall sollten Sie sich direkt an einen Anwalt wenden und mit diesem abklären, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Wir können eine rechtliche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Daniel W.

    Ich wurde vom Nachlassgericht nicht über das Ableben einer Verwandten informiert, bzw. habe dieses Schreiben nicht erhalten, und konnte somit das Erbe nicht ausschlagen.

    Welche Möglichkeiten habe ich noch, dies nachträglich durchzuführen, oder ist die Nachlassinsolvenz die einzige Möglichkeit?

    1. anwalt.org

      Hallo Daniel W.,

      eine nachträgliche Ausschlagung ist mit Ablauf der Frist in der Regel nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen sich in diesem Fall an einen Notar oder Anwalt zu wenden und sich dort rechtlich Beraten zu lassen. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Scharfe

    Der Erblasser, Harz-4-Empfänger, geschieden, einen volljährigen leiblichen Sohnder das Erbe ausgeschlagen hat, 2 Geschwister hat nur Schulden und einen vollstreckbaren Schuld-Titel hinterlassen. Wie kann ich als Bruder mein „retten?

    1. anwalt.org

      Hallo Scharfe,

      uns ist nicht ganz klar, worauf Sie hinaus wollen. Sie können entweder das Erbe annehmen oder ausschlagen. Andere Möglichkeiten gibt es in der Regel hier nicht. Im Zweifel sollten Sie das mit einem Anwalt besprechen. Wir können keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. R.

    Die Mutter stirbt und hinterlässt einen Anwaltsstreit um einen alten Immobilienverkauf bei dem Forderungen an Sie kommen können. Noch liegt keine Klage vor.
    Kann man sich als Erbe mit Nachlassinsolvenz davor schützen, das das eigene Privatvermögen vom Rechtsstreit betroffen wird ?

    1. anwalt.org

      Hallo R.,

      wir können keine rechtliche Einschätzung anbieten und empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. R.

    Kann es sein, dass das nicht ganz stimmt mit den Beerdigungskosten: „Bei der Nachlassinsolvenz werden Beerdigungskosten nicht eingeschlossen“ wegen § 1968 BGB? Denn dagegen spricht InsO § 324 Masseverbindlichkeiten Abs. 1 Nr. 2: „Masseverbindlichkeiten sind …… 2. die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Und deren Befriedigung ist sogar vorrangig nach InsO § 209 Abs. 1 Nr. 3. Wie passt das zusammen? Nur eins der beiden kann stimmen und mir scheint InsO § 324 stimmt eher und widerspricht gar nicht § 1968 BGB.

    1. anwalt.org Beitragsautor

      Hallo,

      vielen dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Passage entsprechend angepasst.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Markus S.

    Guten Tag
    Ich habe ein exekutives Pfandrecht im Grundbuch meines Schuldners eintragen lassen…ich bin nach der Bank an zweiter stelle.
    Jetzt ist ein Schuldner gestorben……ich habe gehört das er auch noch andere Schulden hat…die aber nicht so wie ich im Grundbuch eingetragen sind.
    Wie komme ich jetzt zu meinem Geld ? muss ich mich mit der Kreditbank die vor mir eingetragen ist zusammenreden um das Haus bestmöglich zu verkaufen ?

    1. anwalt.org

      Hallo Markus S.,

      in diesem Fall sollten Sie sich an den Nachlassverwalter bzw. das zuständige Nachlassgericht wenden und auch die Bank kontaktieren. Im Zweifel sollten sie sich zudem auch einen Anwalt kontaktieren. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. F. Schneider

    Guten Tag!

    Ist es bei einem Nachlass mit ca. 2.800 € Bankguthaben und einem nahezu nicht verwertbaren Hausrat, dem Schulden laut Schufa i.H.v. ca. 70.000 € entgegenstehen, ratsam, das Erbe auszuschlagen oder Nachlassinsolvenz mit dem Ziel der Nichteröffnung mangels Masse zu beantragen? Die Bestattungskosten wurden bereits i.H.v. 2.500 € aus dem vorhandenen Bankguthaben entrichtet.

    Die Frage ist, ob durch Kosten für den Erbschein und die Beantragung der Nachlassinsolvenz, auch wenn diese mangels Masse abgelehnt werden wird, die Ausschlagung nicht kostengünstiger ist. Welche Nachteile hätte die Ausschlagung dagegen?

    Für eine schnellstmögliche Antwort wäre ich sehr dankbar!

    1. anwalt.org

      Hallo F. Schneider,

      eine Einschätzung ist uns in diesem Fall nicht möglich. Hier ist zum empfehlen einen Anwalt zu konsultieren, der die Unterlagen sichten und dann einen Einschätzung abgeben kann.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. stefanie F.

    Hallo
    Ich habe eine Frage der vater meiner Tochter hat das erbe für sie nicht ausgeschlagen was soll ich nun tun ??? Mfg Friedrichs
    Meine Tochter ist Grade mal 6 Jahre alt

    1. anwalt.org

      Hallo stefanie F.,

      in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, damit dieser mir Ihnen klären kann, wie Sie weitere vorgehen können. Eventuell können Sie das Erbe für Ihre Tochter ausschlagen. Was dazu notwendig ist, kann ein Anwalt oder auch ein Notar mit Ihnen besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

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