Durch die Unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland bleiben

Eine Niederlassungserlaubnis ist immer unbefristet. Sie müssen sich kein Ablaufdatum für den Titel markieren.
Eine Niederlassungserlaubnis ist immer unbefristet. Sie müssen sich kein Ablaufdatum für den Titel markieren.

FAQ: Unbefristete Niederlassungserlaubnis

Ist Niederlassungserlaubnis unbefristet?

Eine Niederlassungserlaubnis ist immer unbefristet. Das bedeutet, dass Inhaber dieses Aufenthaltstitels in Deutschland auf unbestimmte leben dürfen.

Kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ablaufen?

Nein, der Aufenthaltstitel Niederlassungserlaubnis ist grundsätzlich unbefristet. Verlängern müssen Sie den also nicht. Lediglich das Ausweisdokument, das Auskunft über das Daueraufenthaltsrecht gibt, kann ablaufen und muss nach einer gewissen Zeit neu beantragt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wie lange ist die Niederlassungserlaubnis gültig?

Eine Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Eine Gültigkeit über einen bestimmten Zeitraum gibt es also nicht. Besitzen Sie diesen Aufenthaltstitel, können Sie sich so lange in Deutschland aufhalten, wie Sie es möchten. Nur unter bestimmten Umständen kann die Aufenthaltserlaubnis verfallen. An dieser Stelle erfahren Sie, wann das der Fall ist.

Ich habe eine unbefristete Niederlassungserlaubnis: Welche Vorteile bringt das?

Dass Sie mit einer Niederlassungserlaubnis unbegrenzt lange in Deutschland leben können, ist nur ein Vorteil dieses Aufenthaltstitels. Welche weiteren Vorzüge damit einhergehen, erfahren Sie hier.

Unbefristete Niederlassungserlaubnis: Voraussetzungen und Vorteile

Eine Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Der Gültigkeit ist keine Grenze gesetzt.
Eine Niederlassungserlaubnis ist immer unbefristet. Der Gültigkeit ist keine Grenze gesetzt.

Die Niederlassungserlaubnis räumt Ausländern in Deutschland ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ein. Um den Titel zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wer jedoch die Niederlassungserlaubnis erst einmal in der Tasche hat, profitiert von vielen Vorteilen. Einer davon ist, dass die eigene Zukunft in Deutschland geplant und verwirklicht werden kann.

Die Niederlassungserlaubnis kann als unbefristete Aufenthaltserlaubnis bezeichnet werden, ist aber nicht mit dem Titel der Aufenthaltserlaubnis zu verwechseln. Denn: Dieser Aufenthaltstitel ist befristet.

Voraussetzungen: Das ist für eine Niederlassungserlaubnis entscheidend

Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist an Voraussetzungen gebunden. Dazu zählen neben einer geforderten Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland auch persönliche Merkmale wie beispielsweise der Berufsstand. Im Allgemeinen gelten folgende Voraussetzungen bei Antragstellung:

  • eine Aufenthaltserlaubnis über einen Zeitraum von fünf Jahren
  • gesicherter Lebensunterhalt inklusive Altersvorsorge und Krankenversicherung
  • Mindestmaß an Deutschkenntnissen und Abschluss eines Integrationskurses
  • Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie über die Lebensverhältnisse
  • gesicherter Wohnsitz
  • eine gültige Arbeitserlaubnis
  • Straffreiheit

Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis sind im Aufenthaltsgesetz (AufenthG, § 9) festgehalten. Je nach Personengruppe, beispielsweise Fachkräfte, Studierende oder Ehegatten, können jedoch abweichende Sonderbestimmungen in Form von Erleichterungen gelten. 

Vorteile des Daueraufenthaltsrechtes

Mit einer Niederlassungserlaubnis könen Sie uneingeschränkt verreisen.
Mit einer Niederlassungserlaubnis könen Sie uneingeschränkt verreisen.

Die unbefristete Niederlassungserlaubnis sichert Inhabern nicht nur ein Daueraufenthaltsrecht. Der Titel bringt noch eine Reihe weiterer Vorteile mit sich. Darunter fallen zum Beispiel:

  • ein vereinfachter Familiennachzug,
  • völlige Reisefreiheit,
  • freie Berufswahl sowie
  • Planungssicherheit für die eigene Zukunft in Deutschland.

Die mit der Niederlassungserlaubnis einhergehenden Vorzüge kommen den Freiheiten deutscher Staatsbürger sehr nahe. Lediglich die Einbürgerung und damit der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft stellt eine Steigerung dar. 

Übrigens: Es gibt keinen Unterschied zwischen einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und einer Niederlassungserlaubnis. Zwar gibt es den Aufenthaltstitel der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis per Definition nicht. Die Bezeichnung wird aber oft als Synonym für die Niederlassungserlaubnis verwendet.

Gültigkeit des eaT: Läuft das Daueraufenthaltsrecht ab?

Um sich ausweisen zu können, erhalten Ausländer in Deutschland einen elektronischen Aufenthaltstitel, kurz eaT. Die unbefristete Niederlassungserlaubnis wird auf einem Chip gespeichert und als scheckkartengroße Plastikkarte ausgestellt. Diese Karte dient als Ausweisdokument und ist vergleichbar mit einem Personalausweis. 

Was viele dabei irritiert: Auf der Karte findet sich ein Gültigkeitsdatum. Das führt unweigerlich dazu, dass angenommen wird, die Niederlassungserlaubnis sei nicht unbefristet. Das ist jedoch nicht korrekt.

Lediglich die Karte ist begrenzt gültig, nicht aber der Aufenthaltstitel an sich. Wie auch ein Personalausweis muss das Ausweisdokument von Zeit zu Zeit erneuert werden. 

Verfall der Niederlassungserlaubnis: Dann ist der Titel in Gefahr

Die Niederlassungserlaubnis kann unbefristet nach einem Antrag gewährt werden. Eine Aberkennung ist selten aber möglich.
Die Niederlassungserlaubnis kann unbefristet nach einem Antrag gewährt werden. Eine Aberkennung ist selten aber möglich.

In der Regel erhalten Ausländer ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Form einer Niederlassungserlaubnis, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dass dieser Titel Ausländern wieder aberkannt wird, ist zwar grundsätzlich nicht vorgesehen. Die unbefristete Niederlassungserlaubnis kann allerdings unter bestimmten Umständen wieder verfallen.

Das ist insbesondere der Fall, wenn:

  • sich Inhaber des Titels ohne Absprache mit der Ausländerbehörde länger als sechs Monate im Ausland aufhalten oder
  • sich eine schwere Straftat zuschulden kommen lassen.

Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt, kündigen Sie den bei der Behörde an und bitten Sie um Fristverlängerung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein längerer Aufenthalt außerhalb von Deutschland legitim. Riskieren Sie nicht Ihre Niederlassungserlaubnis. Bleiben Sie unbefristet in Deutschland.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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