Nach langen Diskussionen haben sich EU-Staaten, Parlament und Kommission geeinigt: Die Asylvorschriften in der EU werden stark verschärft, um die irreguläre Migration einzudämmen. Geplant ist unter anderem ein deutlich härterer Umgang mit Menschen, die aus als sicher geltenden Ländern kommen. Menschenrechtler sind besorgt. Wir klären, wie das EU-Asylrecht konkret reformiert wurde.
EU-Asylrecht reformiert: Das wurde beschlossen
Seit Jahren diskutieren Vertreter der EU-Staaten über das Asylrecht und die Frage, wie anerkannte Flüchtlinge gerecht auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verteilt werden können. Nun wurde sich auf eine EU-Asylrechtsreform geeinigt.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) wird damit grundlegend erneuert. Wir fassen zusammen, was die Verhandlungen genau ergeben haben:
- Künftig soll es ein einheitliches Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen geben.
- Asylbewerber, die nur geringe Chance auf ein Bleiberecht haben, sollen direkt von der EU-Außengrenze abgeschoben werden.
- Bis die Entscheidung über einen Asylantrag gefallen ist, sollen Asylbewerber unter haftähnlichen Zuständen untergebracht werden dürfen.
- Asylbewerber, deren Antrag bereits abgelehnt wurde, sollen schneller und unkomplizierter in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können.
Außerdem soll die Verteilung der anerkannten Schutzsuchenden nach der EU-Asylrechtsreform mit einem Solidaritätsmechanismus geregelt werden. Das bedeutet: Wer keine Flüchtlinge aufnehmen will, muss stattdessen eine andere Unterstützung leisten, zum Beispiel Geldzahlungen.
Bundesregierung ist zufrieden, Menschenrechtler warnen
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist mit dem Ergebnis zufrieden: „Damit begrenzen wir die irreguläre Migration und entlasten die Staaten, die besonders stark betroffen sind – auch Deutschland“, so Scholz auf X (ehemals Twitter). Auch Bundesinnenministerin Faeser (SPD) erhofft sich durch die EU-Asylrechtsreform funktionierende Verfahren an den EU-Außengrenzen. Außenministerin Baerbock (Grüne) bezeichnete die Einigung als „dringend notwendig und längst überfällig“.
Immer wieder gab es während der Verhandlungen aber auch Sorge um die Einhaltung der Menschenrechte. Die Linke im Bundestag kritisierte die Einigung heftig. Linken-Abgeordnete Clara Bünger erklärte gegenüber der dpa:
Die in Brüssel beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist der massivste Angriff auf das individuelle Recht auf Asyl, den es in der EU je gegeben hat. Diese Beschlüsse werden kein einziges Problem lösen, aber das Leid, die Entrechtung und das massenhafte Sterben von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen verschärfen. Keine Reform wäre besser gewesen als diese Reform.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl zeigte sich entsetzt und wies daraufhin, dass nach der EU-Asylrechtsreform auch Familien mit Kleinkindern in gefängnisähnlichen Auffanglagern untergebracht werden können. Die SPD hatte im Bundestag versucht, für Familien mit Kindern eine Ausnahme zu erreichen. Gelungen ist das nicht.
Die EU-Asylrechtsreform muss vom Plenum des Europaparlaments und den EU-Staaten noch bestätigt werden. Das ist normalerweise aber nur eine Formalität.