FAQ: Enkeltrick
Beim Enkeltrick handelt es sich um eine telefonische Betrugsmasche, die vor allem auf Senioren abzielt. Ziel ist es, durch die Vortäuschung eines Verwandtschaftsverhältnisses an Geld oder Schmuck zu gelangen.
Wichtige Maßnahmen für den Verbraucherschutz sind Aufklärung und Prävention zum Enkeltrick. Daher ist es wichtig, mit Angehörigen über diese Betrugsmasche zu reden. Grundsätzlich gilt dabei: Sind Sie sich nicht sicher, wer am anderen Ende der Leitung sitzt, legen Sie am besten auf und versuchen Sie, Ihre Verwandten direkt (nicht über die Rückruftaste) zu kontaktieren.
Ja, grundsätzlich ist es ratsam, bei der Polizei eine entsprechende Nachricht oder einen Enkeltrick-Anruf zu melden. Dies gilt auch, wenn Sie auf entsprechende Forderungen nicht eingegangen sind, denn mitunter lassen sich die Täter aufgrund der Nachricht zurückverfolgen und gemäß Strafrecht verurteilen.
Inhalt
Enkeltrick: Definition und Vorgehensweise
Beim Enkeltrick rufen Betrüger bei älteren Menschen an und geben sich als Enkel, Neffe oder sonstige Verwandte aus. Sie täuschen einen finanziellen Engpass bzw. eine Notlage vor und bitten um Bargeld oder Schmuck. Die Enkeltrickbetrüger bauen dabei durch mehrfach Anrufe sowie die wiederholten Anmerkungen zur Dringlichkeit psychischen Druck auf und bitten gleichzeitig um absolute Verschwiegenheit. Da der vermeintliche Enkel selbst verhindert ist, soll dessen Freund oder ein Bote die Wertsachen abholen.
Dass gerade ältere Menschen dieser Betrugsmasche zum Opfer fallen, ist kein Zufall. Denn häufig sind diese noch mit ihrer Telefonnummer im Telefonbuch eingetragen. Kriminelle durchforsten die entsprechenden Verzeichnisse daher auf altmodische Vornamen. Auch Todesanzeigen können für die Wahl potenzieller Opfer herangezogen werden. Denn diese enthalten neben dem Hinweis darauf, dass zum Beispiel eine ältere Dame nun verwitwet ist, häufig auch Informationen zu den Namen weiterer Angehöriger. Anfällig für den Enkeltrick sind Senioren zudem auch, weil sie sich mitunter einsam fühlen, sich mehr Kontakt zur Verwandtschaft wünschen und in ihrem Leben nicht selten Ersparnisse angesammelt haben.
Häufig beginnt der Anruf bei einem Enkeltrick auch mit einem Ratespiel: „Rate mal, wer dran ist!“. Geht der Angerufene darauf ein, können die Täter nicht selten den Namen eines Enkelkindes in Erfahrung bringen. Aber auch unkonkrete Begrüßungen wie „Hallo, hier ist dein Enkel!“ können ein Indiz sein.
Achtung! Mittlerweile existiert der Enkeltrick in verschiedenen Varianten. So werden auch vermehrt Messenger-Dienste wie WhatsApp für den Enkelbetrug genutzt. Dafür werden dann SMS versendet, die meist mit: „Hallo Oma/Opa, mein Handy ist kaputt. Das ist meine neue Handynummer, die alte kannst du löschen…“ beginnen und dann zu einem Wechsel zum jeweiligen Messenger auffordern. Wird die Nummer geändert, ist eine Rückversicherung beim tatsächlichen Enkel häufig schwierig, da die richtige Zahlenfolge meist nicht zusätzlich notiert wird.
Auf Enkeltrick reingefallen: Was tun?
Grundsätzlich gilt: Wer auf den Enkeltrick hereingefallen ist, sollte sich dafür nicht schämen. Denn bei den Tätern handelt es sich um geschulte, hochprofessionelle Kriminelle. Zudem stehen die Geschädigten nicht alleine da.
Zwar veröffentlicht das Bundeskriminalamt (BKA) zum Enkeltrick keine gesonderte Statistik, aber solche Betrügereien sind kein Einzelfall. So belief sich der Schaden im Jahr 2021 laut niedersächsischem Landeskriminalamt allein in diesem Bundesland auf 1,7 Millionen Euro. In rund 3.100 Fällen entschlossen sich die Opfer wegen einem Enkeltrick Anzeigen zu erstatten, wobei in mehr als 150 Fällen die Täter etwas erbeuten konnten. Allerdings ist auch beim Enkeltrick-Betrug mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen.
Um die Täter zur Rechenschaft ziehen zu können und andere potenzielle Opfer zu schützen, ist es daher wichtig, auch einen versuchten Enkeltrick bei der Polizei zu melden. Die Beamten leiten daraufhin Ermittlungen wegen Betruges ein. Unter § 263 Strafgesetzbuch (StGB) heißt es zu diesem Tatbestand:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei einer Verurteilung müssen die Täter demnach mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.
Übrigens! Nur selten erhalten die Opfer von einem Enkeltrick ihr Geld zurück. Denn zum einen ist es häufig nicht einfach, die Täter zu schnappen, zum anderen haftet beim Enkeltrick meist keine Versicherung. So greift eine Hausratversicherung zum Beispiel nur, wenn der Schaden auf einen Einbruchdiebstahl oder einen Raub zurückzuführen ist. Erfolgte die Geldübergabe per Überweisung, besteht bei schnellem Handeln allerdings unter Umständen noch die Möglichkeit, diese rückgängig zu machen. Wenden Sie sich dafür umgehend an Ihre Bank.
Wichtige Verhaltenstipps zur Vorbeugung
Prävention ist beim Enkeltrick von großer Bedeutung, denn dadurch lässt sich verhindern, dass weitere Personen auf die Betrüger hereinfallen.
So sollten bei Telefonaten mit unbekannten Personen unter anderem folgende Regeln beachtet werden:
- Lassen Sie sich nicht auf Ratespiele ein.
- Geben Sie möglichst wenige persönliche Informationen preis.
- Stellen Sie Fragen, die nur echte Angehörige beantworten können. (Name/Rasse des Haustieres, Mädchenname etc.)
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre finanziellen Verhältnisse.
- Legen Sie auf, wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
- Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an, um zu prüfen, ob tatsächlich eine Notlage vorliegt.
- Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.
- Verständigen Sie ggf. über den Notruf 110 die Polizei.
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an Unbekannte oder tätigen Überweisungen aufgrund einer telefonischen Forderung.
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, den Eintrag aus dem Telefonbuch löschen zu lassen oder zumindest den Vornamen abzukürzen bzw. zu entfernen. So lässt sich unter Umständen verhindern, dass Personen aufgrund eines altmodischen Vornamens von Betrügern ins Visier genommen werden.