Malta: Ein neues Glücksspielgesetz schützt die Glückspielbranche

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Ein neues Glücksspielgesetz aus Malta soll die inländische Glückspielindustrie zukünftig vor Klagen aus dem Ausland schützen. Der Drogenbeauftrage der Bundesregierung zeigt sich über die mögliche Gefährdung für den Spielerschutz im Sinne des deutschen Glücksspielrechts besorgt, während die Behörden überprüfen, ob das Gesetzt einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht darstellt.

In Malta soll das Glücksspielgesetz vor allem Schadenersatzklagen abwenden

In Malta wurde ein Glücksspielgesetzt verabschiedet, das die inländische Branche schützt.
In Malta wurde ein Glücksspielgesetzt verabschiedet, das die inländische Branche schützt.

In dieser Woche hat das Parlament in Malta ein neues Glücksspielgesetzt verabschiedet, das die heimische Glückspielindustrie vor Schadensersatzklagen aus dem Ausland abschirmt. Demnach sollen ausländische Gerichtsurteile nicht mehr in Gerichten in Malta vollstreckt werden, wenn die betroffenen Glücksspielfirmen eine maltesische Lizenz besitzen und die dort geltenden Vorschriften befolgen.

Mit dem Glückspielgesetz reagiert Malta auf zahlreiche Schadensersatzklagen aus dem Ausland, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland und Österreich. Vor allem dort haben Zivilgerichte Glückspielfirmen regelmäßig zur Rückzahlung von Spielverlusten verurteilt. Begründet wurden die Urteile damit, dass es sich bei dem durch Firmen aus Malta angebotenen Online-Glückspiel nach österreichischen und deutschem Recht um illegales Glückspiel handelte.

Eine Gefahr für den Spielerschutz: Das Glücksspielgesetz aus Malta beunruhigt die gemeinsame Glücksspielbehörde

Die gemeinsame Glückspielbehörde der Länder (GGL) beurteile laut Angaben des ARD Hauptstadtstudios das Glücksspielgesetz aus Malta in Anbetracht geltender „Spielerschutzgesichtspunkten durchaus kritisch„. Außerdem gebe es bereits eine interne Prüfung des Sachverhalts, „insbesondere auch hinsichtlich [seiner] Europarechtskonformität“. Sollte die GGL befinden, dass das maltesische Glücksspielgesetz einen Verstoß gegen das EU-Recht darstellt, werde sie das weitere Vorgehen mit den Ländern beraten.

Der Drogenbeauftrage Blienert konstatiert großen Handlungsbedarf

Mittlerweise erhält das maltesische Glücksspielgesetz ebenfalls auf Bundesebene große Beachtung: So hat der Drogenbeauftrage der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), in einem Interview mit dem ARD Hauptstadtstudio klargestellt, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Spielerschutz weiterhin garantieren zu können. Laut Blienert müsse sichergestellt werden, dass

„nicht hinterher die Spielerinnen und Spieler die Opfer sind und unter einer eventuell unklaren rechtlichen Situation zu leiden haben.“

Burkahrd Blienert im Gespräch mit dem ARD Hauptstadtstudio

Die EU-Kommission prüft eine eingereichte Beschwerde zum Gesetz

Die EU-Kommission prüft, ob das Glücksspielgesetz aus Malta gegen das Europarecht verstößt.
Die EU-Kommission prüft, ob das Glücksspielgesetz aus Malta gegen das Europarecht verstößt.

Laut einer Sprecherin der EU-Kommission werde derzeit eine Beschwerde über Malta und das Glücksspielgesetz geprüft, die der österreichische Jurist Dr. Karim Weber zusammen mit dem deutschen Anwalt Dr. Benedikt Quarch bereits im Mai dieses Jahres eingereicht hatte. Für Weber, der mehrere tausend Spielerinnen und Spieler in Österreich vertritt, verstoße Malta eindeutig gegen das Europarecht, während Quarch die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens fordert.

Im Falle eines Nicht-Reagierens seitens der EU prognostiziert Quarch zudem weitreichende Auswirkungen auf die europäische Rechtsgemeinschaft: Falls Maltas Vorgehensweise „ungestraft“ bleibe, würden weitere Länder damit beginnen, ihre wichtigsten Industrien „mit solchen Gesetzen zu schützen“.

Derweil bleibt es abzuwarten, inwiefern Glückspielfirmen, gegen die in der Bundesrepublik geklagt wird, vom neuen Glückspielgesetz aus Malta profitieren werden, denn viele der betroffenen Firmen verfügen inzwischen auch über eine deutsche Glücksspiellizenz.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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