Die Regelungen rund um das Thema Lebensversicherung und deren verschiedene Arten sind komplex und für den Laien oft schwierig nachzuvollziehen.
So raubt beispielsweise die Versteuerung der Auszahlung einer Lebensversicherung vielen Versicherten eine Menge Nerven. Sollen doch Versicherungen dieser Art oftmals für etwas Schönes stehen, zum Beispiel eine zusätzliche Altersvorsorge.
In Deutschland ist deshalb auch in dieser Hinsicht alles über Verträge und Gesetze geregelt. Aus diesem Grund gibt es zum Beispiel das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG).
In seiner ausführlichen Form wird es auch „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ genannt. Lesen Sie mehr darüber in diesem Ratgeber!
Inhalt
Bedeutung und Erklärung des Lebensversicherungsreformgesetzes
Im Großen und Ganzen verfolgt dieses Gesetz das Ziel, einheitliche, gleichbleibende und stabile Bedingungen für alle Lebensversicherungsnehmer zu schaffen. So sollen Leistungen, die vertraglich zugesichert sind, auch wirklich irgendwann dem Versicherten zu Gute kommen. Dem Versicherungsunternehmen soll es dementsprechend möglich sein, versprochene Leistungen trotz der anhaltend niedrigen Zinsen zu erbringen.
Das Lebensversicherungsreformgesetz beinhaltet, mit Inkrafttreten am 01.08.2014, einige Neuerungen:
- Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, mehr Informationen Preis zu geben, zum Beispiel Verwaltungskosten oder zusätzliche Hinweise zur Überschussbeteiligung. Das dient der besseren Transparenz und Nachvollziehbarkeit für den Versicherten.
- Die Sicherung der Leistungen muss gewährleistet sein. Deshalb dürfen Aktionäre nur Bilanzgewinne erhalten, wenn diese den Bedarf für eine Sicherung überschreiten.
- Risiken sollen vermieden werden, indem Versicherungsunternehmen ihre Prognoserechnungen auf mehrere Jahre ausdehnen.
- Der Höchstzinssatz bzw. Garantiezins wurde herabgesetzt auf 1,25 Prozent.
- Versicherer sind verpflichtet, dem Versicherten alle einkalkulierten Kosten (Effektivkosten), mitzuteilen – und das vor Abschluss des Lebensversicherungsvertrags.
Lebensversicherungsreformgesetz: Bewertungsreserven
Eine der wichtigsten Neuerungen im Zuge des Lebensversicherungsvreformgesetzes ist die Begrenzung der Bewertungsreserven, an welchen Versicherte am Ende einer Lebensversicherung beteiligt werden.
Des Weiteren wurde in diesem Zusammenhang auch der Höchstzinssatz geändert. Dieser beträgt nun nicht mehr 1,75 Prozent, sondern 1,25 Prozent.