Lebensversicherung wechseln: Vorsicht vor vorschnellen Verkäufen!

Kapitalbildende oder Risikolebensversicherung wechseln: Worauf sollten Sie achten?
Kapitalbildende oder Risikolebensversicherung wechseln: Worauf sollten Sie achten?

Durch die sinkenden Zinsen verdienen Versicherer an Lebensversicherungen immer weniger. Da diese somit zunehmend unattraktiv, weil unlukrativ werden, entscheiden sich immer mehr Versicherer, bestehende Verträge an Drittunternehmen zu verkaufen. Das schürt Ängste bei den Versicherungsnehmern. Sind meine Anlagen auch bei dem neuen Versicherungsnehmer noch sicher? Oder sollte ich meine Lebensversicherung wechseln?

Vorschnelle Handlungen sind jedoch grundsätzlich nicht empfehlenswert, denn der Wechsel der Lebensversicherung kann unter Umständen auch mit hohen Einbußen einhergehen. Worauf sollten Sie achten, wenn Sie eine kapitalbildende oder Risikolebensversicherung wechseln wollen?

FAQ: Lebensversicherung wechseln

Wie können Sie eine Lebensversicherung wechseln?

Im Grunde müssen Sie hierbei Ihre bestehende Lebensversicherung zunächst kündigen und dann eine neue abschließen. Alternativ ist aber auch der Wechsel des Versicherungsnehmers möglich.

Worauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihre Lebensversicherung wechseln wollen?

Welche Besonderheiten Sie auch in Bezug auf den möglichen Rückkaufswert beachten sollten, lesen Sie hier.

Wie können Sie bei einer Lebensversicherung den Versicherungsnehmer wechseln?

Sie können bei der zuständigen Versicherung einfach den neuen Versicherungsnehmer eintragen lassen. Mögliche Vorteile dieser Alternative sind diese hier.

Lebensversicherung wechseln bedeutet: Kündigung und Neuabschluss

Wenn Sie die kapitalbildende Lebensversicherung wechseln und verkaufen wollen, ist der Rückkaufswert von Bedeutung.
Wenn Sie die kapitalbildende Lebensversicherung wechseln und verkaufen wollen, ist der Rückkaufswert von Bedeutung.

Wollen Sie Ihre bestehende Lebensversicherung wechseln, so bedeutet dies: Sie müssen Ihren Vertrag bei dem jeweiligen Versicherungsgeber zunächst kündigen.

Bei der Kündigung einer kapitalbildenden Lebensversicherung ist der jeweilige Rückkaufswert von Interesse. Wie hoch dieser ausfällt, richtet sich danach, welche Abzüge vonseiten des Versicherers bei der Vertragskündigung vorgesehen sind. Prüfen Sie daher zunächst, wenn Sie eine kapitalbildende Lebensversicherung wechseln wollen, wie viel der bereits geleisteten Beiträge Sie am Ende tatsächlich zurückerhalten würden.

Nach der Kündigung können Sie dann in eine neue Lebensversicherung bei einem anderen Anbieter abschließen. Ein kritischer Vergleich unterschiedlicher Lebensversicherungen bietet sich hier an.

Achtung! Eine Risikolebensversicherung zu wechseln, ist zumeist unlukrativ. Das Problem hierbei ist, dass ein Rückkaufswert nicht vorgesehen ist. Bereits geleistete Beiträge erhält der Versicherungsnehmer bei Kündigung daher nicht zurück. Sie verfallen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine Beitragsrückerstattung in dem Vertrag vereinbart wurde.

Alternative: Wechsel vom Versicherungsnehmer der Lebensversicherung

Versicherungsnehmer wechseln anstatt die Lebensversicherung verkaufen: Ist das eine echte Alternative?
Versicherungsnehmer wechseln anstatt die Lebensversicherung verkaufen: Ist das eine echte Alternative?

Wollen Sie eine bestehende Lebensversicherung nicht erst mühsam kündigen, können Sie Ihren Vertrag unter Umständen auch an einen anderen Versicherungsnehmer übertragen. Dieser “kauft” dann gewissermaßen Ihre Versicherung ab, zahlt Ihnen einen entsprechenden Gegenwert und lässt sich als neuer Versicherungsnehmer eintragen.

Der Verkauf der Lebensversicherung erzielt häufig höhere Gewinne als die Kündigung, da die Kaufsummen oft über dem eigentlichen Rückkaufswert liegen. Als Käufer kommen dabei sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in Frage, die sich von der Übernahme der Versicherungspolice langfristig einen Gewinn erhoffen. Notwendige Absicherung stellt dabei ein Kaufvertrag dar.

Bei der jeweiligen Lebensversicherung den Versicherungsnehmer zu wechseln, ist dann vergleichsweise einfach. Hier kann ein entsprechender Antrag bei dem Versicherer gestellt werden.

Sie können eine Lebensversicherung jedoch auch ohne Gegenleistung an eine andere Person übertragen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass der Wechsel vom Versicherungsnehmer bei der Lebensversicherung bei der Steuer von Bedeutung sein kann. In diesem Fall ist von einer Schenkung an den neuen Bezugsberechtigten auszugehen, weshalb eine Schenkungssteuer anfallen kann.

Eine weitere mögliche Alternative bei fondsgebundenen Lebensversicherungen: Sie können ggf. den jeweiligen Fonds statt die gesamte Lebensversicherung wechseln. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Versicherer.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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