Sie überlegen, eine Kapitallebensversicherung abzuschließen und erwägen nun die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Auszahlungsformen? Dann sind Sie bei diesem Ratgeber richtig!
Hier wird Ihnen erklärt, wie die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung erfolgen kann, wie die Besteuerung erfolgt und was sonst noch von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist. Lesen Sie am besten selbst.
Inhalt
Kapitallebensversicherung: Welche Auszahlung ist am besten?
Im Allgemeinen ist natürlich zu sagen, dass die Beantwortung dieser Frage immer individuell betrachtet werden muss. Es gibt keine Pauschallösung, die für alle Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung – egal welcher Art – gilt, denn jeder hat andere Ansprüche und Bedürfnisse.
Deshalb werden Ihnen nachfolgend die unterschiedlichen Optionen genannt, die Sie bei der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung haben. Welche Sie letzten Endes wählen, liegt selbstverständlich in Ihrem Ermessen.
Auszahlung als Einmalzahlung
Die Auszahlung einer Lebensversicherung in einer Gesamtsumme kann vorteilig für Sie sein, wenn Sie wissen, dass in nächster Zeit eine große Summe bezahlt werden muss.
Das kann beispielsweise für ein Haus oder eine Eigentumswohnung sein. Im fortgeschrittenen Alter besteht häufig der Wunsch, etwas Eigenes zu besitzen und keine monatliche Miete mehr tragen zu müssen.
Sie bekommen hierbei die sogenannte „Ablaufleistung“. Diese besteht aus der Versicherungssumme und den Überschussanteilen.
Unter Umständen bekommen Sie auch noch einen Schlussbonus. Das ist aber abhängig von den festgelegten Konditionen in Ihrem Vertrag.
Auszahlung als monatliche Rente
Besitzen Sie aber vielleicht schon eine Immobilie, die Sie bereits vollständig abbezahlt haben, dann sollten Sie wahrscheinlich eher die Möglichkeit einer monatlichen Rente als Form einer Altersvorsorge in Betracht ziehen. So können Sie Ihre finanziellen Mittel im Ruhestand um einiges aufstocken.
Kapitallebensversicherung auszahlen lassen: Muss eine Steuer gezahlt werden?
Die entscheidende Frage, die sich bei der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung in Verbindung mit der zu zahlenden Steuer stellt, ist der Zeitraum des Abschlusses Ihrer Lebensversicherung.
Vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen bleiben steuerfrei, wenn…
- … Sie eine Einmalauszahlung statt einer monatlichen privaten Altersvorsorge (Rentenversicherung) vornehmen.
- … der Versicherer die Police der Lebensversicherung bis 31. Dezember 2004 erstellt hat.
- … Sie spätestens bis zum 31.März 2005 den ersten Beitrag eingezahlt haben.
- … die Vertragslaufzeit bei mindestens 12 Jahren liegt.
- … Sie mindesten 5 Jahre während der Laufzeit Ihre Versicherungsprämien eingezahlt haben.
Treffen diese Voraussetzungen nicht auf Sie zu, dann muss der jeweilige Ertragsanteil versteuert werden. Wie hoch der Betrag genau ist, hängt vom Alter des Versicherungsnehmers ab, welches er zum Zeitpunkt der Auszahlung hat. Je eher eine Auszahlung gewünscht ist, desto höher ist der zu versteuernde Ertragsanteil.
Haben Sie erst später eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, müssen die Erträge generell versteuert werden. Nur die Hälfte muss versteuert werden, wenn Ihr Lebensversicherungsvertrag bereits 12 Jahre läuft und eine Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr stattfinden soll. Für ab 2012 geschlossene Verträge, muss sogar schon das 62. Lebensjahr vollendet sein.
Fazit: Die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst
- Eine Kapitallebensversicherung kann einmalig oder in Form einer privaten Rente ausgezahlt werden.
- Überlegen Sie also vorher – unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Verhältnisse – welche Form der Auszahlung Ihrer Versicherung für Sie vorteilhafter wäre.
- Beachten Sie den Zeitpunkt des Abschlusses: Unter Umständen müssen Sie keine Steuern für die Erträge Ihrer Versicherungen zahlen.