Für die private Krankenversicherung zu viel bezahlt: Gibt es Geld zurück?

Private Krankenversicherung: Habe ich zu viel bezahlt?
Private Krankenversicherung: Habe ich zu viel bezahlt?

FAQ: Zu viel für die PKV bezahlt

Wann darf eine private Krankenversicherung die Beiträge erhöhen?

Eine Beitragserhöhung ist bei einer privaten Krankenversicherung üblicherweise nur zulässig, wenn die Gesundheitskosten oder die Lebenserwartung steigen. Zudem muss ein unabhängiger Treuhänder die Änderung prüfen und die Versicherungsnehmer müssen eine Ankündigung der Tarifanpassung samt Begründung erhalten.

Wie bekomme ich von der PKV Geld zurück?

Hat die private Krankenversicherung (PKV) rechtswidrig zu viel berechnet, können Sie dieses Geld samt Zinsen zurückfordern. Hierfür ist es notwendig, eine Klage gegen den Versicherer einzureichen. Wie hoch die Erfolgsaussichten im Einzelfall sind, sollten Sie ggf. durch einen Anwalt für Versicherungsrecht abklären.

Wie lange muss eine private Krankenversicherung Beiträge, die zu viel gezahlt wurden, erstatten?

Haben Sie aufgrund einer unzulässigen Beitragserhöhung zu viel an die private Krankenversicherung überwiesen, können Sie die Beträge nur für einen begrenzten Zeitraum zurückfordern. Denn laut einem BGH-Urteil tritt nach drei Jahren die Verjährung ein. Ist diese Frist verstrichen, wird die PKV zu viel gezahlte Beiträge nicht mehr erstatten.

Zu viel gezahlte Beiträge: Muss eine private Krankenversicherung diese automatisch erstatten?

An die PKV zu viel bezahlt: Wer bekommt Geld zurück?
An die PKV zu viel bezahlt: Wer bekommt Geld zurück?

Steigende Gesundheitskosten und eine immer höher werdende Lebenserwartung stellen Krankenversicherungen vor eine finanzielle Herausforderung. Um weiterhin die notwendigen Leistungen abdecken zu können, sehen sich die privaten Krankenversicherer regelmäßig gezwungen, die Beiträge anzupassen.

Willkürliche und unbegründete Erhöhungen ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen meist ein Riegel vorgeschoben. Dennoch hat sich das höchste deutsche Gericht – der Bundesgerichtshof (BGH) – in den letzten Jahren wiederholt mit der Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen der PKV beschäftigt. Dabei wurden auch die Rechte der Versicherten gestärkt und bereits getätigte Beitragsanpassungen für rechtswidrig erklärt. Das Ergebnis: Zahlreiche Versicherungsnehmer haben mitunter mehrere Jahre an ihre private Krankenversicherung zu viel bezahlt.  

Aber auch wenn der BGH mittlerweile verschiedene Entscheidungen über Gründe für unwirksame Tarifanpassungen getroffen hat, können die Versicherten nicht mit einer automatischen Erstattung der Beiträge, die zu viel gezahlt wurden, rechnen. PKV-Verträge sind nämlich ziemlich komplex, sodass jeder Fall individuell zu betrachten ist. Wollen Sie von Ihrer PKV das Geld zurück, dass zu viel gezahlt wurde, müssen Sie daher Klage einreichen.

Da für Laien eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer solchen Klage kaum möglich ist, sollten sich Versicherungsnehmer durch einen Anwalt für Versicherungsrecht beraten lassen. Kommt dieser zu dem Schluss, dass Sie für Ihre private Krankenversicherung zu viel bezahlt haben, kann sich der Rechtsweg lohnen und zu einer mitunter hohen Erstattung führen.

Rückforderung gegenüber der PKV: Wird die Zeit knapp?

Wie lange kann ich das Geld zurückfordern, dass die PKV zu viel berechnet hat?
Wie lange kann ich das Geld zurückfordern, dass die PKV zu viel berechnet hat?

Wer aufgrund unzulässiger Beitragsanpassungen an seine private Krankenversicherung zu viel bezahlt hat, kann diese Geld samt Zinsen mithilfe einer Klage zurückfordern. Allerdings ist eine solche Rückerstattung nicht zeitlich unbegrenzt möglich. Welche Verjährungsfrist in einem solchen Fall gilt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 17. November 2021 (Az. IV ZR 113/20) geklärt. Demnach findet § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anwendung. Darin heißt es:

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Zu viel gezahlte Beiträge an die PKV lassen sich demnach nur für die letzten drei Jahre zurückfordern. Allerdings beginnt die Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB grundsätzlich erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist – also üblicherweise mit dem Zugang der Änderungsmitteilungen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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1 Gedanke zu „Für die private Krankenversicherung zu viel bezahlt: Gibt es Geld zurück?

  1. Heinz H

    Sehr geehrte Damen und Herrn !
    Ich habe schon vor längerer Zeit meinen Fall bei ihnen eingereicht und es wurde mir Mitgeteilt das mein Vorgang bearbeitet wird jedoch höre ich schon sehr lange nichts mehr von ihnen . Bitte können sie mir Mitteilen wie es weiter geht in meinem Fall ?
    Mit freundlichen Grüßen: Heinz H

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