FAQ: Widerspruch gegen Beitragserhöhung der PKV
Grundsätzlich ist bei einer PKV-Beitragserhöhung ist ein Widerspruch möglich, allerdings bringt dieser die Versicherungen nicht von der Anpassung ab. Ist die Erhöhung unrechtmäßig, ist es daher notwendig, gegen diese zu klagen.
Eine PKV-Beitragserhöhung darf nur erfolgen, wenn bestimmte Kriterien vorliegen. So müssen die Versicherten etwa im Vorfeld eine Begründung für Anpassung erhalten und ein unabhängiger Treuhänder musss überprüfen, ob die Erhöhung angemessen ist.
Informiert Ihre private Krankenversicherung über eine Beitragserhöhung, ist ein Widerspruch mit einem Musterschreiben nur wenig sinnvoll. Stattdessen sollten Sie sich bei etwaigen Vorbehalten an einen Anwalt für Versicherungsrecht wenden, damit dieser prüfen kann, ob das Vorgehen des Versicherers rechtmäßig ist.
Inhalt
Beitragserhöhung der PKV: Widerspruch oder Klage?
Kündigt die PKV mit einem Schreiben an die Versicherten eine Beitragserhöhung an, will dies nicht jeder Betroffene so ohne weiteres hinnehmen. Daher stellt sich mitunter die Frage: Ist, wenn eine private Krankenversicherung eine Erhöhung ankündigt, ein Widerspruch möglich?
Grundsätzlich können Sie Ihre private Krankenversicherung bei einer Betragserhöhung mit einem Widerspruch über Ihren Unmut informieren, tatsächliche Auswirkungen wie eine Abkehr von den zusätzlichen Kosten können Sie durch den Rechtsbehelf aber nicht erwarten. Denn grundsätzlich sind die Versicherer dazu berechtigt, die Beiträge bei steigenden Gesundheitskosten und zunehmender Lebenserwartung anzupassen.
Doch was tun, wenn ein Widerspruch gegen die Beitragserhöhung eine private Krankenversicherung nicht von der Anpassung abhalten kann? Das Versicherungsrecht sieht in einem solchen Fall das Mittel der Klage vor.
Damit eine Klage gegen die PKV aber auch erfolgreich sein kann, muss die vorgesehene Beitragsanpassung rechtswidrig sein. Dies ist grundsätzlich immer dann der Fall, wenn der Versicherer die gesetzlich definierten Voraussetzungen für eine Erhöhung nicht erfüllt. Zu den Kriterien zählen unter anderem:
- Tatsächliche Ausgaben überschreiten die kalkulierten Ausgaben um mindestens 10 Prozent (Schwellenwert)
- Geplante Erhöhung würde von einem unabhängigen Treuhänder geprüft
- Beitragserhöhung wurde gegenüber den Versicherten begründet (keine allgemeinen Floskeln)
- Versicherer verfügt über eine belastbare Berechnungsgrundlage (kein Lockangebot zu besonders niedrigen Konditionen)
Ob eine private Krankenversicherung eine Beitragserhöhung im Widerspruch mit den geltenden Gesetzen und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) durchsetzen möchte, ist für Laien meist nur schwer zu beurteilen. Daher ist es bei etwaigen Bedenken durchaus sinnvoll, sich an einen Anwalt für Versicherungsrecht zu wenden. Dieser kann die Unterlagen eingehend prüfen, um herauszufinden, ob der der Schwellenwert tatsächlich überschritten wurde oder ob die Begründung des Versicherers umfassend genug war.