FAQ: PKV-Beitragserhöhung
Wann eine private Krankenversicherung eine Erhöhung der Beiträge vornehmen darf, ist im Versicherungsrecht genau definiert. So muss etwa die Abweichung von den erwarteten Ausgaben zu den tatsächlichen Ausgaben bei mehr als 10 Prozent liegen. Zudem muss im Vorfeld ein unabhängiger Treuhänder die Beitragsanpassung der PKV überprüfen.
Es kann durchaus sinnvoll sein, sich an einen Anwalt für Versicherungsrecht zu wenden und PKV-Beitragserhöhung prüfen zu lassen. Kommt der Jurist zu dem Schluss, dass eine ungerechtfertigte Anpassung vorliegt, können Sie zum Beispiel Klage einreichen. Auch wenn die Anpassung zulässig ist, besteht dennoch ein Sonderkündigungsrecht wegen der PKV-Beitragserhöhung, sodass Sie zu einem anderen Anbieter wechseln können.
Wer einmal in der PKV ist, kann nur sehr schwer in die GKV wechseln. Dies gilt auch, wenn Sie sich die Private Krankenversicherung aufgrund der Beitragserhöhung eigentlich nicht mehr leisten können. In einem solchen Fall gilt es daher die Beiträge zu reduzieren. Möglich ist dies durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif, den Verzicht auf Leistungen oder einen höheren Selbstbehalt.
Erfolgte die Beitragsanpassung unrechtmäßig, besteht unter Umständen die Möglichkeit einer Rückerstattung. Etwaige Ansprüche bestehen laut einem BGH-Urteil zur Beitragserhöhung für eine private Krankenversicherung für drei Jahre, danach tritt die Verjährung ein.
Inhalt
Weiterführende Ratgeber zum Thema:
Erhöhung der PKV-Beiträge: Wann ist das rechtlich zulässig?
Flattert eine Benachrichtigung der privaten Krankenversicherung über eine anstehende Beitragserhöhung in Briefkasten, sorgt dies bei den betroffenen Versicherten in der Regel für Unmut, denn wieder bleibt weniger vom hart erarbeiteten Geld übrig. Doch muss ich eine Beitragserhöhung durch die private Krankenversicherung hinnehmen oder kann ich mich rechtlich dagegen wehren?
Grundsätzlich gelten strenge Vorgaben, damit PKV eine Beitragserhöhung durchsetzen kann. Denn die Versicherungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Beiträge möglichst so zu kalkulieren, dass diese möglichst konstant bleiben. Eine Erhöhung der Beiträge setzt daher etwa steigende Gesundheitskosten oder eine höhere Lebenserwartung voraus.
So darf gemäß § 155 Abs. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Beitrag in einem Tarif nur dann angepasst werden, wenn die tatsächlichen Ausgaben für die Versicherungsleistungen nachweislich mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Über- oder unterschreitet die Abweichung diesen Grenzwert, erfolgt eine Anpassung der Beiträge.
Zudem kann die Versicherung die Beitragserhöhung nicht nach Lust und Laune festlegen, denn vor einer geplanten Anpassung müssen die entsprechenden Berechnungsgrundlagen gemäß § 203 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einem unabhängigen Treuhänder vorgelegt werden. Dieser kontrolliert, ob die gesetzlichen Anforderungen für die Beitragserhöhung der PKV erfüllt sind und auch ob die Höhe zulässig ist.
Nicht zuletzt muss der Versicherer auch die Versicherungsnehmer über die beabsichtigte Erhöhung der PKV-Beiträge informieren. Das Schreiben muss dabei laut § 203 Abs. 5 VVG auch die Gründe für die Anpassung benennen.
Wichtig! Ihr Verhalten oder Ihre individuelle Krankengeschichte haben in der Regel keine Auswirkungen auf Beitragsanpassungen. Eine PKV-Beitragserhöhung nach einer Krankheit ist daher nur zulässig, wenn Sie ein bekanntes Gesundheitsrisiko nicht korrekt angegeben haben. Unabhängig von der regelmäßig anstehenden generellen PKV-Beitragserhöhung erfolgt im Alter keine spezielle Anpassung.
Rechte bei der Beitragsanpassung: Wann ist eine Rückerstattung möglich?
Passen Versicherungen ihre Tarife und Beiträge an, müssen die Versicherten diese Veränderungen nicht zwangsläufig hinnehmen. So besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine private Krankenversicherung eine Beitragserhöhung ankündigt. Dabei beträgt bei einer PKV-Beitragserhöhung die Kündigungsfrist üblicherweise zwei Monate ab dem Erhalt der Änderungsmitteilung.
Trotz steigender Ausgaben ist es nicht in jedem Fall sinnvoll, bei einer PKV-Beitragserhöhung vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Denn der Wechsel zu einem Anbieter lohnt sich meist nur für jüngere Versicherte, die bei guter Gesundheit sind. Für alle anderen ist es häufig besser, beim bestehenden Versicherer in einen günstigeren Tarif mit gleichartigen Leistungen zu wechseln. Denn dabei wird die Altersrückstellung berücksichtigt und üblicherweise entfallen die erneute Gesundheitsprüfung und etwaige Risikozuschläge.
Mitunter ist die Beitragsanpassung der PKV aber auch unzulässig. So gibt es zur Beitragserhöhung bei der PKV bereits mehrere BGH-Urteile, wonach eine unrechtmäßige Beitragsanpassung vorliegt, wenn die Begründung dieser nicht ausreichend ist. Ebenso können folgende Kriterien für eine rechtswidrige Erhöhung sprechen:
- Kunden wurden bewusst mit zu niedrigen Angeboten geködert
- Abweichung bei den Ausgaben überschreitet die 10 Prozent nicht
Bei einer unrechtmäßigen PKV-Beitragserhöhung ist eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge samt Zinsen möglich. Ob entsprechende Ansprüche bestehen, lässt sich für Laien allerdings kaum überprüfen. Stattdessen sollten Sie sich bei dem Verdacht auf eine unzulässige Beitragsanpassung an einen Anwalt für Versicherungsrecht wenden und aufgrund dessen Einschätzung ggf. gegen die PKV-Beitragserhöhung eine Klage einreichen.
Wichtig! Eine Klage gegen eine PKV-Beitragserhöhung hat aber nur dann eine Chance auf Erfolg, wenn die entsprechenden Ansprüche noch nicht verjährt sind. Laut einem BGH-Urteil vom 17. November 2021 (Az.: IV ZR 113/20) bestehen diese für einen Zeitraum von drei Jahren und beginnt mit Ablauf des Jahres in dem Sie die Erhöhungsmitteilung erhalten haben.