Lieferkettengesetz: Lassen sich Menschenrechte per Gesetz gewährleisten?

Lieferkettengesetz: Ab wann es gilt und für wen es gilt, erklärt dieser Ratgeber.
Lieferkettengesetz: Ab wann es gilt und für wen es gilt, erklärt dieser Ratgeber.

FAQ: Lieferkettengesetz

Was ist das Lieferkettengesetz?

Ein Lieferkettengesetz sollen laut Definition einen gesetzlichen Rahmen schaffen, um die Einhaltung der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten zu gewährleisten. In Deutschland existiert ein entsprechender Gesetzestext unter der Bezeichnung „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“.

Wann tritt das Lieferkettengesetz in Deutschland in Kraft?

Bereits im Juni 2021 wurde ein deutsches Lieferkettengesetz beschlossen. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2023 geplant.

Für wen gilt das Lieferkettengesetz?

Das deutsche Lieferkettengesetz gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ab 2024 wird das Gesetz verschärft und betrifft dann Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Erfasst werden dabei auch ausländische Unternehmen, die in Deutschland Zweigniederlassungen betreiben.

Was droht bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz?

Werden die Sorgfaltspflichten des Lieferkettengesetzes missachtet, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Gesetzgeber sieht dafür ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro vor. Darüber hinaus kann bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro die Geldbuße auch 2 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Zudem sieht das Gesetz bei Verstößen auch den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen vor.

Was ist ein Lieferkettengesetz?

Kann ein Gesetz in der Lieferkette die Einhaltung der Menschenrechte und den Verbot von Kinderarbeit gewährleisten?
Kann ein Gesetz in der Lieferkette die Einhaltung der Menschenrechte und den Verbot von Kinderarbeit gewährleisten?

Damit wir bei uns im Handel Produkte möglichst kostengünstig erwerben können, werden in den globalen Lieferketten nicht selten grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt geschädigt. Lange Zeit war es nicht möglich, die Unternehmen für ein solches Verhalten zu belangen. Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- und Zwangsarbeit wurden so für den eigenen Wohlstand toleriert.

Allerdings ist es grundsätzlich möglich, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der dazu beiträgt, die Einhaltung der Menschen- und Kinderrechte entlang der Lieferketten zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Ein entsprechender Gesetzestext wird allgemein als Lieferkettengesetz bezeichnet.

In Deutschland finden sich die entsprechenden Vorgaben im Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – wieder. Dieses wurde am 16. Juli 2021 erlassen und tritt überwiegend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter gesetze-im-internet.de/lksg/.

Im Video: Lieferkettengesetz einfach erklärt

Braucht es ein einheitliches Lieferkettengesetz für die EU?

Um innerhalb der Europäischen Union gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, wäre ein einheitliches, europäisches Lieferkettengesetz sinnvoll. Die EU-Kommission hat bereits einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, der noch beraten wird. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus Deutschland kann dafür ein Signal setzen.

Was besagt das deutsche Lieferkettengesetz?

Beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird der Anwendungsbereich von der Mitarbeiterzahl bestimmt.
Beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird der Anwendungsbereich von der Mitarbeiterzahl bestimmt.

Das Lieferkettengesetz definiert sogenannte Sorgfaltspflichten, wodurch Unternehmen in Deutschland dafür verantwortlich sind, dass ihre Zulieferer die Menschenrechte einhalten. Allerdings gelten entsprechende Verpflichtungen nicht für alle Unternehmen. So müssen ab 2023 zunächst Unternehmen mit mindestens 3.000 Angestellten die Regelungen umsetzen, ab 2024 sind auch Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern vom Lieferkettengesetz betroffen. Doch was ist das Ziel des Gesetzes?

Unter § 3 Abs. 1 LkSG heißt es zu den Sorgfaltspflichten:

Unternehmen sind dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten die in diesem Abschnitt festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.

Darüber hinaus listet der Gesetzestext die verschiedenen Sorgfaltspflichten auf. Dazu gehören:

  • Einrichtung eines Risikomanagements
  • Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • Abgabe einer Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Umsetzung von Sorgfaltspflichten
  • Dokumentation und Berichterstattung

Durch die Verwirklichung dieser Sorgfaltspflichten soll die Einhaltung der Menschenrechte in den Lieferketten gewährleistet bzw. verbessert werden. Allerdings sieht das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bei der Umsetzung keine Erfolgspflicht vor, sondern die Unternehmen sind vielmehr dazu verpflichtet, sich entsprechend zu bemühen.

Zudem differenziert das Gesetz zu den Lieferketten bei den Sorgfaltspflichten zwischen dem eigenen Geschäftsbereich, unmittelbaren Zulieferern und mittelbaren Zulieferern. Unmittelbare Zulieferer haben direkt mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren getroffen, bei mittelbaren Zulieferern ist dies hingegen nicht der Fall. Diese Unterscheidung hat zur Folge, dass für mittelbare Zulieferer nur eine anlassbezogene Sorgfaltspflicht gilt. Unternehmen müssen bei diesen daher nur tätig werden, wenn konkrete Hinweise für mögliche Rechtsverletzungen in der Lieferkette vorliegen.

Für Unternehmen ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einem Mehraufwand verbunden. Um etwa den gesetzlichen Vorgaben zur Dokumentationspflicht gerecht zu werden, kann es daher ggf. sinnvoll sein, eine entsprechende Lieferkettengesetz-Software zu nutzen

Lieferkettengesetz: Welche Pro- und Contra-Argumente gibt es?

Kritik zum Lieferkettengesetz: Ist die Umsetzung mangelhaft?
Kritik zum Lieferkettengesetz: Ist die Umsetzung mangelhaft?

Dass die Wahrung von Menschenrechten und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen gerade in Niedriglohnländern grundsätzlich ein gutes und richtiges Vorhaben ist, darüber sind sich sicherlich alle einig. Daher ist jede positive Veränderung, die das Lieferkettengesetz schafft, ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings erhalten das Gesetz und die beteiligten Politiker ordentlich Gegenwind.

Vor allem Unternehmen und Lobbyisten der Wirtschaft üben am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Kritik, denn sie befürchten negative Auswirkungen auf die Wirtschaft. So sei etwa die Berichterstattungspflicht mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

Aber auch von seinen eigentlichen Befürwortern erfährt das deutsche Lieferkettengesetz Kritik. So bemängeln unter anderem Menschenrechtsgruppen, dass das Gesetz durch die Einwände der Unternehmensverbände zu stark abgeschwächt wurde. Etwa weil Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern vorerst nicht betroffen sind oder weil sich die Sorgfaltspflichten beim Lieferkettengesetz nur auf direkte Zulieferer beschränken.

Auch der Aspekt des Umweltschutzes kommt vielen zu kurz, schließlich spielen Umweltrisiken erst eine Rolle, wenn diese zu Menschenrechtsverletzungen führen. In diesem Punkt nimmt es das Lieferkettengesetz mit der Nachhaltigkeit also nicht so genau.

Unbestreitbar verfolgt das Lieferkettengesetz wichtige Ziele, inwieweit die deutschen Vorschriften allerdings dazu beitragen, die Einhaltung der Menschenrechte auch tatsächlich zu gewährleisten, lässt sich aktuell nur schwer beurteilen, denn bei dem Gesetzestext handelt es sich vor allem um eine Kompromisslösung. Ohne die kritisierten Lockerungen wäre das Gesetz vermutlich nie verabschiedet worden.

Übrigens! Der europäische Entwurf eines Lieferkettengesetzes sieht aktuell deutlich strengere Regelung vor. So sollen unter anderem bereits Unternehmen ab 250 Mitarbeitern betroffen sein und die Sorgfaltspflichten ausgeweitet werden. Inwiefern diese Pläne am Ende tatsächlich umgesetzt werden, muss sich zeigen und ggf. muss dann deshalb auch ein deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erneut überarbeitet werden.  

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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