Bei der SPD war es bereits Wahlkampfthema, später setzte sich die Bundesregierung dieses Ziel: die gerechtere Bezahlung von Arbeit. Nun steigt der Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro brutto. Das ist der zweithöchste Mindestlohn in der Europäischen Union, nach Luxemburg auf Platz 1.
Mindestlohn steigt ab Oktober auf 12 Euro
Mehr als 6 Millionen Menschen können sich ab Oktober über mehr Gehalt freuen. Denn durch das neue „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ erhalten sie ab 1.10.2022 den Brutto-Mindestlohn von 12 Euro.
Im ersten Halbjahr dieses Jahres betrug der Mindestlohn noch 9,82 Euro und stieg dann zum 1. Juli auf 10,45 Euro und ab 1. Oktober auf 12 Euro. Damit halten SPD und Grüne ihr Wahlversprechen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betrachtet diese Lohnanhebung als „Impuls für die wirtschaftliche Erholung“. Er sagte zum erhöhten Mindestlohn:
„Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit. Damit stärken wir die Kaufkraft und geben einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Erholung.“
[Quelle: Webseite der Bundesregierung]
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab dem 18. Lebensjahr, nicht jedoch für Auszubildende, ehrenamtliche Mitarbeiter, Selbstständige und Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate im neuen Job.
Änderungen für Minijobs und Midijobs
Die Tatsache, dass der Mindestlohn ab Oktober steigt, wirkt sich auch auf Minijobs und Midijobs aus. Für sie verschiebt sich die Verdienstobergrenze nach oben:
- Für Minijobs steigt die Obergrenze zum 1. Oktober von 450 auf 520 Euro monatlich und soll in Zukunft gleitend mit jeder neuen Mindestlohn-Erhöhung angepasst werden.
- Für Beschäftigte in Midijobs liegt die neue Verdienstobergrenze dann zwischen 520,01 und 1.600 Euro monatlich.
Weitere Gesetzesänderungen ab Oktober 2022
Neben dem erhöhten Mindestlohn gelten ab Oktober weitere Gesetzesänderungen. Das neue Infektionsschutzgesetz sieht weitergehende Regelungen zur Maskenpflicht und zu Tests für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 vor:
- In Fernzügen ist bundesweit eine FFP2-Maske zu tragen.
- Auch in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gilt eine bundesweite Maskenpflicht, außerdem ist ein negativer Corona-Test erforderlich.
- Die Bundesländer dürfen auf der Grundlage des aktuellen Infektionsgeschehens selbst entscheiden, ob sie eine Test-Nachweispflicht für Schulen einführen.
- Als vollständiger Impfschutz gelten ab 1. Oktober drei Impfungen oder zwei Impfungen plus Genesung.
Außerdem soll die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen ab Oktober von 19 % auf 7 % abgesenkt werden.