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FAQ: Völkerrecht
Es handelt sich beim Völkerrecht um eine überstaatliche Rechtsordnung, welche die Beziehungen der einzelnen Staaten verbessern und optimieren soll. Dabei gibt es nicht nur ein einzelnes Rechtsgebiet für internationales Recht. Das Völkerrecht entsteht vor allem durch Verträge und Abkommen der Staaten.
Im Völkerrecht werden ganz unterschiedliche Aspekte geregelt. Dazu gehören zum Beispiel: Universale Menschenrechte, Internationales Handelsrecht, Klima- und Umweltschutz sowie das Verbot, einen Angriffskrieg zu starten.
Als wichtige Grundlagen des Völkerrechts gelten die Verfassung der Vereinten Nationen (UN-Charta) von 1945, die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen sowie die Konventionen und Abkommen des Europarates.
Ja. Begeht ein Staat Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression oder Kriegsverbrechen, so greift das Völkerstrafrecht. Dieses wird durch den Internationalen Gerichtshof durchgesetzt, sofern eine Verfolgung der Verbrechen auf nationaler Ebene nicht möglich bzw. staatlich nicht gewollt ist.
Wichtige Ratgeber zum Völkerrecht
Völkerrecht: Eine Definition
Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert das Völkerrecht wie folgt:
[Völkerrecht] ist ein Sammelbegriff für alle Rechtsnormen, die das Verhältnis der (unabhängigen) Staaten untereinander und die Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten und den internationalen Organisationen (Internationale Organisationen) regeln. Im Gegensatz zum Recht kann das V. nicht von einer zentralen Gewalt durchgesetzt werden, sondern ist von der Anerkennung der jeweiligen Staaten abhängig. [Völkerrecht] entsteht durch Verträge (Vertrag; Abkommen, Konventionen, Pakte etc.), die sich mit der Anerkennung fremder Staatsgebiete, Beschränkung kriegerischer Handlungen, dem diplomatischen Austausch und Verkehr, der Schlichtung von Streitigkeiten, Fragen des internationalen Handels etc. beschäftigen. Von zentraler Bedeutung sind die Verfassung der Vereinten Nationen (Vereinte Nationen (UN)) (UN-Charta) von 1945, die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen sowie die Konventionen und Abkommen des Europarates.
Der Begriff „Internationales Recht“ wird mit dem Völkerrecht synonym verwendet. Es handelt sich also um Beziehungen zwischen Staaten. Ein allgemeines Völkerrecht, was alle Staaten anerkennen, gibt es allerdings nicht.
Es geht vielmehr um Abkommen und Verträge, welche die Staaten untereinander schließen. Auch internationale Organisationen, wie zum Beispiel die Europäische Union, WHO oder UN spielen eine wichtige Rolle für ein modernes Völkerrecht.
Interessant: Als Gründer des Völkerrechts gilt Hugo Grotius (1583-1645), der seine Gedanken für ein gemeinsames Recht aller Völker als erster verschriftlicht hat.
Was sind die Grundzüge des Völkerrechts?
Grundsätzlich sollen durch das Völkerrecht die Grundlagen für globalen Wohlstand, Frieden und Stabilität geschaffen werden. Dafür sind vor allem zwei Quellen besonders wichtig: Die Verfassung der Vereinten Nationen (UN-Charta) von 1945 und die allgemeinen Menschenrechte.
Letztere verfügt über 30 Artikel. Was in diesen genau festgelegt wird, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Art. 1 | Freiheit, Gleichheit, Solidarität |
Art. 2 | Verbot der Diskriminierung |
Art. 3 | Recht auf Leben und Freiheit |
Art. 4 | Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels |
Art. 5 | Verbot der Folter |
Art. 6 | Anerkennung als Rechtsperson |
Art. 7 | Gleichheit vor dem Gesetz |
Art. 8 | Anspruch auf Rechtsschutz |
Art. 9 | Schutz vor Verhaftung und Ausweisung |
Art. 10 | Anspruch auf faires Gerichtsverfahren |
Art. 11 | Unschuldsvermutung |
Art. 12 | Freiheitssphäre des Einzelnen |
Art. 13 | Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit |
Art. 14 | Asylrecht |
Art. 15 | Recht auf Staatsangehörigkeit |
Art. 16 | Eheschließung, Familie |
Art. 17 | Recht auf Eigentum |
Art. 18 | Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit |
Art. 19 | Meinungs- und Informationsfreiheit |
Art. 20 | Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit |
Art. 21 | Allgemeines und gleiches Wahlrecht |
Art. 22 | Recht auf soziale Sicherheit |
Art. 23 | Recht auf Arbeit, gleichen Lohn |
Art. 24 | Recht auf Erholung und Freizeit |
Art. 25 | Recht auf Wohlfahrt |
Art. 26 | Recht auf Bildung |
Art. 27 | Freiheit des Kulturlebens |
Art. 28 | Soziale und internationale Ordnung |
Art. 29 | Grundpflichten |
Art. 30 | Auslegungsregel |
Wichtig: Das Völkerrecht hat keinen eigenen Gesetzestext, da es nicht ein Gesetz gibt, was die Grundlage dafür bietet. Es handelt sich dabei vielmehr um Verträge und Abkommen, an welche sich die Staaten halten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass in der Charta der Vereinigten Nationen ein allgemeines Gewaltverbot festgeschrieben ist. Dieses verbietet einen Angriffskrieg gegen einen anderen Staat. Damit soll der Frieden sichergestellt werden.
Wie werden Verstöße gegen das Völkerrecht bestraft?
Damit ein zwingendes Völkerrecht entsteht und dieses nicht nur einen „zahnlosen Tiger“ darstellt, muss es auch Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben, auf welche sich die Staaten geeinigt haben, geben.
Daher gibt es das sogenannte Völkerstrafrecht. Es fußt auf dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Es handelt sich dabei um einen Vertrag, welcher durch 139 Staaten auf der Welt unterzeichnet wurde.
Durch den Internationalen Strafgerichtshof sollen „schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren,“ verfolgt werden können. Er ist den nationalen Gerichten allerdings nachrangig und wird nur tätig, wenn eine Verfolgung national nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist.
Es gibt vier Kernverbrechen gegen das Völkerrecht: Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression, Völkermord sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit.