Meinungsfreiheit in Deutschland: Definition und Einschränkungen

Wann kann ich mich auf die Meinungsfreiheit berufen? Dieser Ratgeber liefert die Antwort.
Wann kann ich mich auf die Meinungsfreiheit berufen? Dieser Ratgeber liefert die Antwort.

FAQ: Meinungsfreiheit

Was ist Meinungsfreiheit?

Der Begriff Meinungsfreiheit bedeutet, dass jeder Mensch das Recht hat, sich eine eigene Meinung über einen bestimmten Sachverhalt zu bilden und diese auch zu verbreiten. Es handelt sich dabei um ein Grundrecht in Deutschland.

Ist die Meinungsfreiheit im Grundgesetz verankert?

Ja. Art.5 GG sichert jedem Menschen das Recht zu, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Zudem ist in diesem Artikel auch die Pressefreiheit verankert.

Wo endet die Meinungsfreiheit?

Die Meinungsfreiheit kann durch andere Gesetze eingeschränkt sein. So sind Beleidigungen zum Beispiel nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt. Auch offensichtliche Unwahrheiten wie die Leugnung vom Holocaust oder das Verbreiten von Fake News sind nicht durch die Meinungsfreiheit abgedeckt.

Gilt die Meinungsfreiheit im Internet?

Auch im Internet gilt ein grundsätzliches Recht auf freie Meinungsäußerung. Allerdings sind beispielsweise Fake News oder Hasskommentare klar davon abzugrenzen und können strafrechtlich verfolgt werden.

Was bedeutet Meinungsfreiheit? 

Was besagt Artikel 5 vom Grundgesetz?
Was besagt Artikel 5 vom Grundgesetz?

Meinungsfreiheit und Demokratie sind zwei Begriffe, die oft in einem Atemzug genannt werden. Erstere zeichnet diese Staatsform nämlich aus und grenzt sie unter anderem von Diktaturen ab. Es handelt sich also um eine wichtige Säule des demokratischen Lebens.

In Deutschland garantiert das Grundgesetz die Meinungsfreiheit. In Artikel 5 Grundgesetz (GG) heißt es konkret:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Die Meinungsfreiheit wird vom GG jedem Menschen garantiert. Zudem ist es wichtig, dass jedem Menschen Quellen zur Informationsbeschaffung zustehen. In diesem Zusammenhang ist auch die Pressefreiheit von großer Bedeutung.

Wichtig: Anders als in Ländern, die eine Diktatur als Staatsform haben, kann in einer Demokratie die Presse frei arbeiten. So soll sichergestellt werden, dass keine Unwahrheiten verbreitet werden. Damit jeder Mensch Zugang zu den Informationen hat, gibt es die öffentlich-rechtlichen Medien, welche über die Rundfunkgebühr finanziert werden.

Was sind die Grenzen der Meinungsfreiheit?

Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, der Meinungsfreiheit Grenzen zu setzen?
Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, der Meinungsfreiheit Grenzen zu setzen?

Die Meinungsfreiheit stellt ein Grundrecht in Deutschland dar. Allerdings wird im Grundgesetz in Artikel 5 Absatz 2 auch bestimmt, dass es Grenzen gibt, und zwar dort, wo andere Gesetze, der Schutz der Jugend oder das Recht der persönlichen Ehre betroffen sind. Doch was heißt das konkret?

Die Leugnung des Holocaust ist zum Beispiel nicht durch die Meinungsfreiheit abgedeckt. Es handelt sich dabei viel mehr um eine Straftat. § 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) definiert diesbezüglich:

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Zudem fallen bewusste Lügen, vor allem sogenannte „Fake News“, nicht unter die Meinungsfreiheit. Ähnlich sieht es in den meisten Fällen bei einer Schmähkritik aus. Grundsätzlich sind alle Beleidigungen strafbar und nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt.

Gut zu wissen: Auch der Schutz der Jugend steht über der Meinungsfreiheit. Das umschließt vor allem Meinungsäußerungen, welche ein Verbrechen oder Gewaltanwendung allgemein glorifizieren oder den Hass gegenüber anderen Menschen provozieren.

Gilt die Meinungsfreiheit auch im Netz?

Ebenso wie alle anderen Gesetze und Rechte hat auch die Meinungsfreiheit im Internet Bestand.
Ebenso wie alle anderen Gesetze und Rechte hat auch die Meinungsfreiheit im Internet Bestand.

Die Meinungsfreiheit ist durch das Grundgesetz grundsätzlich in allen Lebensbereichen garantiert. So verhält es sich auch im Internet. Dort kann also jeder Nutzer, durch eine Webseite, einen Blog oder in sozialen Medien seine Meinung verbreiten.

Allerdings gelten auch dabei die Grenzen der freien Meinungsäußerung. Entgegen der Vermutung einiger Nutzer ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Im Internet ist eine Volksverhetzung genauso strafbar wie auf einer Versammlung oder in abgedruckter Form auf einem Flyer.

In Bezug auf die Meinungsfreiheit im Internet sind auch immer wieder sogenannte Hasskommentare ein Thema in den Medien und der Gesellschaft. Es handelt sich dabei eindeutig um Beleidigungen, welche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Im Zuge des Online-Reputation-Managements kann es durchaus sinnvoll sein, Beiträge, die nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind, löschen zu lassen. Schließlich können diese dem guten Ruf Ihres Unternehmens schaden. Wenden Sie sich daher entweder an den Betreiber der Plattform oder einen spezialisierten Anwalt.

Wie sieht es mit dem Recht auf Meinungsfreiheit in anderen Ländern aus?

Wie bereits erwähnt, ist die Meinungsfreiheit in aller Regel nur bei einer demokratischen Staatsform gesichert. Aber auch die Vereinten Nationen garantieren das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dies ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten.

In den USA gilt die Meinungsfreiheit sogar noch umfassender. Dort wird sie als Redefreiheit bezeichnet. Das kann auch dazu führen, dass unwahre Tatsachenbehauptungen durch diese Freiheit abgedeckt werden. Die rechtliche Grundlage dafür bietet der 1. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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