Einreisebedingungen für ukrainische Flüchtlinge mit Haustieren

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Viele ukrainische Flüchtlinge kommen mit ihren Haustieren nach Deutschland, vor allem mit Hunden und Katzen. Im Hinblick auf Tollwut ist die Ukraine ein sogenanntes nicht-gelistetes Drittland, sodass die Menschen eigentlich die Voraussetzungen erfüllen müssten, die für die Einreise aus einem nicht-gelisteten Drittland gelten. Deutschland ist jedoch der Bitte der EU-Kommission nachgekommen, die Einreise für Flüchtlinge aus der Ukraine mit ihren geliebten Vierbeinern vorübergehend zu erleichtern. So müssen diese Tierhalter vorab keine Genehmigung beantragen.

Was ist zu beachten bei der Einreise?

Deutschland hat die Einreise für ukrainische Flüchtlinge mit Haustieren vorübergehend erleichtert.
Deutschland hat die Einreise für ukrainische Flüchtlinge mit Haustieren vorübergehend erleichtert.

Menschen, die mit ihren Haustieren aus der Ukraine einreisen, müssen vor ihrer Einreise bis auf Weiteres keine Genehmigung im Sinne der EU-Verordnung 576/2013 beantragen.

Ukrainische Flüchtlinge, die mit ihren Haustieren einreisen, werden gebeten, sich in Deutschland vor Ort an die Veterinärbehörde zu wenden. Deren Mitarbeiter bestimmen den Gesundheitsstatus des Tieres und veranlassen gegebenenfalls weitere Maßnahmen wie Tollwut-Impfung, Microchipping, Ausstellung eines Heimtierausweises, Isolierung eines kranken Tieres und Antikörper-Titer-Bestimmung.

Die Tierhalter und andere Menschen, die mit dem Tier Kontakt haben, sollen besonders auf Hygiene achten, um eine mögliche Infizierung mit Tollwut zu vermeiden, auch wenn das Risiko, dass Hunde und Katzen aus der Ukraine Tollwut einschleppen, als gering eingeschätzt wird.

Unterstützung vor Ort für ukrainische Flüchtlinge mit Haustieren

In einigen Städten erhalten geflüchtete Tierhalter aus der Ukraine Unterstützung in Sachen Unterkunft, Futter und tierärztliche Versorgung.

In der Hauptstadt beispielsweise greift das Tierheim Berlin ihnen mit einer Erstausstattung wie Futter, Futternapf, Decke und Leine unter die Arme und bietet auch eine kostenlose Versorgung in der Tierarztpraxis des Heims an. Ähnliche Unterstützungsangebote gibt es bei der Berliner Tiertafel.

Auch die Organisation für Tierschutz Tasso e.V. bietet Hilfe für ukrainische Flüchtlinge mit Haustieren. Auf einer eigens dafür gegründeten Plattform (help.tasso.net) werden vorübergehende Unterkünfte für die Tiere bzw. für Menschen mit Haustieren vermittelt.

Weiterführende Ratgeber zum Thema

Überblick: Ursprüngliche Bedingungen für die Einreise aus einem nicht-gelisteten Drittland

Ukrainische Flüchtlinge sollten sich mit ihren Haustieren an die lokale Veterinärbehörde wenden, um den Gesundheitsstatus ihres Vierbeiners prüfen zu lassen.
Ukrainische Flüchtlinge sollten sich mit ihren Haustieren an die lokale Veterinärbehörde wenden, um den Gesundheitsstatus ihres Vierbeiners prüfen zu lassen.

Die oben beschriebenen erleichterten Einreisebedingungen gelten nur vorübergehend. Normalerweise müssen Einreisende, die mit Katzen, Hunden oder Frettchen aus einem nicht-gelisteten Drittland einreisen, insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es dürfen in der Regel pro Person maximal fünf Haustiere mitgeführt werden – und dies nur unter der Voraussetzung, dass die Tiere nicht dazu bestimmt sind, den Besitzer zu wechseln.
  • Vor der Einreise muss jedem Tier Blut entnommen und darauf untersucht werden, ob sich Antikörper gegen Tollwut im Blut befinden. Die Blutentnahme ist mindestens 30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor der Einreise zu erfolgen.
  • Dabei darf nur ein im jeweiligen Drittland autorisierter Tierarzt das Blut entnehmen. Die Blutuntersuchung muss in einem Labor erfolgen, das von der Europäischen Kommission zugelassen ist.
  • Ohne die eingangs geschilderten Erleichterungen müssten ukrainische Flüchtlinge mit Haustieren die Einreisebedingungen mithilfe einer Tiergesundheitsbescheinigung nachweisen.
  • Darüber hinaus sind Impfausweis und der Beleg zum Ergebnis der Blutuntersuchung mitzuführen.
  • Das Haustier darf nur in Begleitung des verantwortlichen Tierhalters reisen. Dieser hat schriftlich zu erklären, dass der Vierbeiner nicht verkauft oder anderweitig den Besitzer wechseln soll.

Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat findet immer eine Identitätsfeststellung statt. Der Tierhalter als Begleitperson muss das Tier deshalb beim Zoll anmelden. Darüber hinaus muss die Einreise über einen Flughafen oder Hafen aus der Liste der Einreiseorte in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska hat nach ihrer juristischen Ausbildung in verschiedenen Branchen gearbeitet. Seit 2017 ist sie Teil der anwalt.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung im Verkehrsrecht, Umweltrecht, Strafrecht und vielem mehr.

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