Cyberkriminalität – Gefangen im Netz von Virenattacken

Cyberkriminalität umfasst Straftaten, die gegen das oder mit Hilfe vom Internet begangen werden.
Cyberkriminalität umfasst Straftaten, die gegen das oder mit Hilfe vom Internet begangen werden.

Ob Bestellungen in Online-Shops, die Buchung des bevorstehenden Urlaubs, die Pflege sozialer Kontakte oder auch die Verwaltung der eigenen Finanzen – die Möglichkeiten des Internets sind schier unendlich.

Ihre Anfänge fanden diese sich immer weiter entwickelnden unendlichen Weiten bereits 1969 in den USA, als der Vorläufer des heute geläufigen Internets, das sogenannte Arpanet, ins Leben gerufen wurde.

Im Laufe der Jahre gewann diese Form der Informationstechnik beständig an Gestalt und mauserte sich so zu einem technischen Hilfsmittel, welches nicht nur zu einer beliebten privaten Spielerei und einer Innovation für Unternehmen wurde, sondern als konstitutiver Bestandteil unzähliger Gesellschaften ein essentielles staatliches Instrument darstellt.

Gerade in dem Nutzen des schnellen, unkomplizierten Datentransfers und der Erfüllung wichtiger organisatorisch-struktureller Aufgaben liegt zugleich auch die Gefahr des Internets. Denn Macht bringt immer auch Missbrauch mit sich und so hat sich Cyberkriminalität zu einer nicht zu unterschätzenden Bedrohung für den Staat bzw. das Staatsrecht und seine Bürger etabliert.

Was genau ist Cyberkriminalität per Definition? Wer ist für die Bekämpfung der Cyberkriminalität in Deutschland verantwortlich und wie können sich Internetnutzer vor Cybercrime schützen? Eine Erklärung hierfür sowie Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie im nachfolgenden Ratgeber, der sich umfassend dem Thema der Internetkriminalität auseinandersetzt.

Weiterführende Ratgeber rund um Cyberkriminalität

FAQ: Cyberkriminalität

Wie wird Cyberkriminalität definiert?

Hier finden Sie eine genaue Definition des Begriffs der Cyberkriminalität in Deutschland.

Welche Formen der Cyberkriminalität gibt es?

Häufigste Erscheinungsformen der Cyberkriminalität sind Betrug und unerlaubter Zugriff auf persönliche Daten.

Was ist Cyberterrorismus?

In unserem Ratgeber zum Cyberterrorismus erfahren Sie, wie das Internet für terroristische Angriffe genutzt wird.

Was ist Internetkriminalität – Eine Definition

Mit ihren von Anglizismen überfluteten Begriffen stellt die deutsche Sprache so manch einen Benutzer vor knifflige Herausforderungen. Was wie gewohnt benutzt wird, lässt sich auf Nachfrage plötzlich nicht oder nur schwammig erklären.

Was ist beispielsweise Cybercrime? In einem ersten Annäherungsschritt an ein Verständnis dieses wohl vielen durchaus bekannten Phänomens, lässt sich das Wort als Internetkriminalität übersetzen.

Es handelt sich demnach um kriminelle Machenschaften, beispielsweise Zuwiderhandlungen des Strafrechts, die in einem Raum stattfinden, welcher weltweit durch das Internet erreichbare Informationsstrukturen bezeichnet, dem sogenannten Cyber-Raum.

Computerkriminalität per Definition

Egal ob als Cybercrime, Internet-, Computer- oder Cyberkriminalität – all diese Begriffe stehen synonym für Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten sowie mit Hilfe von Informations- bzw. Kommunikationstechnik verübt werden.

Erscheinungsformen von Cyberkriminalität

Die Erscheinungsformen und Straftatbestände der Cyberkriminalität sind vielfältig.
Die Erscheinungsformen und Straftatbestände der Cyberkriminalität sind vielfältig.

Cyberkriminalität kann in verschiedensten Formen vorliegen, also durch die Verwirklichung diverser Straftatbestände zutage treten. In der Cybercrime-Konvention des Europarats werden für die Internetkriminalität als Beispiele Verbrechen wie Datenmissbrauch oder auch Urheberrechtsverletzungen genannt.

In dem Handbuch zur Vorbeugung und Kontrolle von Computerverbrechen (englisch: Manual on the Prevention and Control of Computer Related Crime) führen die Vereinten Nationen hinsichtlich der Computerkriminalität folgende Beispiele an:

  • Betrug
  • Fälschung
  • unerlaubter Zugriff auf Daten

All diese Delikte lassen sich durch unterschiedlichste Handlungsweisen erfüllen, daher sind die Fälle, in denen die Polizei wegen Internetkriminalität ermittelt, äußerst vielgestaltig.

Bedingt durch den Innovationsfluss der Technik wachsen auch die Möglichkeiten, kriminelle Energien gewinnbringend freizusetzen. Gerade Plattformen wie das sogenannte Darknet sind ein Nährboden für kriminelle Netzwerke.

Als Darknet werden anonyme Verbindungen bezeichnet, die im Gegensatz zum üblichen Internet nicht öffentlich zugänglich sind. Von Suchmaschinen wie Google sind solche Seiten nicht auffindbar. Der Zugang erfolgt oftmals über spezielle Software, beispielsweise Tor-Browser-Pakete. Es existiert hier kein zentraler Server, auf den alle Nutzer zugreifen, stattdessen werden die Homepages von einzelnen Rechnern verwaltet.

Derartige, von außen nicht ohne weiteres betretbare, dunkle Paralleluniversen können der Planung und Durchführung von Handlungen dienen, die zum Cybercrime gehören. Ein Beispiel hierfür ist unter anderem der Austausch und die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte sowie der Kauf von Waffen oder Drogen.

Doch auch abseits solcher Netzwerke treiben Cyberkriminelle ihr böses Spiel, beispielsweise durch „Phishing“-Mails, die dazu dienen, sensible Personendaten zu erhalten. Insbesondere die Infizierung und Manipulation von Computersystemen durch Viren und Schadsoftware ist eine gängige Praxis.

Das Hacken von Profilen auf Sozialen Netzwerken ist eine Form der Cyberkriminalität.
Das Hacken von Profilen auf Sozialen Netzwerken ist eine Form der Cyberkriminalität.

Mittels Trojanern, auch Malware genannt, oder anderer Programme werden persönliche Daten und Zugangsberechtigungen erfasst. Dadurch kann die Identität des Betroffenen gestohlen werden, was es dem Täter beispielsweise ermöglicht, Bank-Konten zu hacken oder auf Social-Media-Plattformen, zum Beispiel Facebook oder Twitter, zuzugreifen.

Auch Kyptotrojaner (Ransomware) werden dazu genutzt, sich finanziell zu bereichern. Mittels solcher Malware werden die infizierten Geräte gesperrt. Die erneute Freigabe erfolgt dann erst nach der Zahlung eines eingeforderten Lösegeldes. Hier kann beispielsweise der Tatbestand einer Erpressung vorliegen.

Tückisch sind auch Botnetze, also mehrere infizierte Geräte, die durch den Angreifer aus der Ferne kontrolliert werden können.

Internetkriminalität: Was die Statistik sagt

Was subjektiv als große Gefahr empfunden wird, lässt sich durch einen Blick auf die Fallzahlen von Cyberkriminalität bestätigen. Der Statistik zufolge herrschte zwar von 2013 bis 2015 ein Abfall der erfassten Straftaten, die der Internetkriminalität zuzurechnen sind. Allerdings ist das Niveau 2015 mit knapp 70.000 Fällen laut Polizeilicher Kriminalstatistik nach wie vor hoch.

Im Cyber stattgefundene Kriminalität stellt hinsichtlich der Fallzahlen unter anderem Raubdelikte (etwa 45.000) und Straftaten gegen das Waffengesetz (ca. 30.000) deutlich in den Schatten.

Am häufigsten begingen die Täter 2015 Computerbetrug (ca. 24.000). Mit einer erheblichen Lücke folgt das Ausspähen und Abfangen von Daten (etwa 10.000) und auf Platz drei findet sich die Fälschung beweiserheblicher Daten (rund 7.000).

Es verwundert daher nicht, dass 2014 über ein Drittel der deutschen Bevölkerung ziemlich besorgt darüber war, Opfer eines Identitätendiebstahls zu werden (laut Statista).

Diese berechtigten Sorgen können durch ein konsequentes Auftreten von Polizei und Bundeskriminalamt (BKA) gegen Cybercrime und deren Täter eingedämmt werden. Voraussetzung dafür ist eine umfassende Kenntnis des Profils der Täter.

Nur so können Akte der Cyberkriminalität durch die Polizei schnellstmöglich bekämpft und die Folgen so gering wie möglich gehalten werden.

Zu bedenken ist außerdem, dass vereinzelte Hackerangriffe nicht selten auch Teil eines größeren Plans von Cyberterrorismus sein können.

Was für Menschen stecken also hinter derartigen Angriffen aus und mit dem Netz?

Typologie der Täter von Computerkriminalität

Die Täter der Cyberkriminalität sind häufig unauffällige Schüler, Azubis oder Studenten.
Die Täter der Cyberkriminalität sind häufig unauffällige Schüler, Azubis oder Studenten.

Die Ermittlungen der Polizei wegen Cyberkriminalität werden nicht selten dadurch erschwert, dass sogenannte Hacker oftmals sozial unauffällig sind und nicht über lange Vorstrafenregister verfügen.

In der Regel handelt es sich bei den Tätern um Schüler, Auszubildende oder Studenten – also keineswegs um IT-Experten -, die zurückgezogen leben und vornehmlich Kontakte auf informativer Basis pflegen, anstatt freundschaftliche Bindungen aufzubauen.

Als Auslöser für die Begehung von Internetkriminalität stößt die Polizei oftmals weniger auf eine für sich stehende Ursache, denn auf ein Motivbündel. Freude, Neugier und der Unterhaltungswert des Hackens gehen dann häufig einher mit dem Nervenkitzel, rechtswidrige Taten zu verüben, sowie dem Verlangen, sich in einer Gruppe Gleichgesinnter zu etablieren und dort Achtung und Anerkennung zu erlangen.

Macht-, Rache- und Kontrollgefühle können ebenso mitbegründend sein wie finanzielle Aspekte oder auch politische Ansichten.

Ein Aspekt, der die Kriminalisierung bestimmter Personen fördert, sind die geringen Anforderungen an die eigenen IT-Kenntnisse. Im Internet finden sich immer häufiger dubiose Angebote, die es auch Laien ermöglichen, fremde Netzwerke zu manipulieren.

Die Angriffsziele der Cyberkriminalität variieren ebenso wie die Motive. Je nach Interessenlage sind große Unternehmen der Wirtschaftsbranche, staatlich verantwortete Webseiten, Pornobetreiber oder Bankseiten genauso gefährdet wie Privatpersonen.

Staatliche Maßnahmen und private Techniken zum Selbstschutz

Grundsätzlich lassen sich zwei Reaktionsbereiche unterteilen, wenn es zu Straftaten kommt, die der Cyberkriminalität zuzuordnen sind. Zum einen sollten betroffene Personen ihre eigene Datensicherheit überprüfen, um so auch präventiv gegen Täter gewappnet zu sein.

Zum anderen sollte die Polizei bei erfahrener Internetkriminalität der erste Kontakt für Opfer sein. Diese verfügt unter Umständen über Expertengruppen oder Kompetenzzentren, die sich gezielt mit der Problematik der Cyberkriminalität auseinandersetzen.

Strafverfolgung durch Polizei und BKA

In Deutschland ist es in erster Linie Aufgabe der Polizei, Fälle von Cyberkriminalität zu verfolgen und die dahinter stehenden Täter dem Strafsystem zuzuführen.

Insbesondere sind hierfür die Landeskriminalämter (LKA) in der Pflicht. Auf der Bundesebene ist bei im Cyber stattfindender Kriminalität das BKA zuständig. Letzteres kann auf spezialisierte Einheiten zurückgreifen, die hinsichtlich der unterschiedlichen Erscheinungsformen von Cybercrime bestens ausgebildet sind.

Spezielle Einheiten der Polizei bzw. des BKA befassen sich insbesondere mit Cyberkriminalität.
Spezielle Einheiten der Polizei bzw. des BKA befassen sich insbesondere mit Cyberkriminalität.

Für die Durchführung der Ermittlungsverfahren und die Koordinierung nationaler und internationaler Aktivitäten zur Aufklärung von Cyberkriminalität wurde im BKA eine Gruppe mit der Bezeichnung „SO 4“ ins Leben gerufen.

Diese Einheit gehört zur Abteilung der schweren und organisierten Kriminalität und ist die spezialisierte Kontakt- und Ermittlungsstelle bei Cyberkriminalität.

Auch als Opfer von Cyberstalking sollten Sie umgehend die Polizei einschalten und Beweismaterial sammeln bzw. zur Verfügung stellen. Aufgrund der hohen Aufklärungsquote stehen die Chancen hierbei gut, den Stalker frühzeitig zu fassen und so den Schaden gering zu halten.

Bearbeitung von Cybercrime im Kompetenzzentrum

Aufgrund der wachsenden Bedrohung, die von internetbasierten Straftaten ausgeht, haben einige Bundesländer sogenannte Kompetenzzentren initiiert, die immer dann aktiv werden, wenn Opfer Fälle von Cyberkriminalität melden.

Solche Einheiten existieren unter anderem in Nordrhein-Westfahlen (NRW), Baden-Württemberg und Bayern.

Das Kompetenzzentrum in NRW wurde 2011 beim LKA gegründet und stellt rund um die Uhr Experten zur Verfügung, die Anfragen von staatlicher und behördlicher Seite ebenso entgegennehmen wie aus Forschung, Lehre und Wirtschaft.

Diese Einheit trägt außerdem dazu bei, das Gefahrenbewusstsein zu steigern und präventive Strategien zu vermitteln.

Angebote vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI)

Eine überregionale Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Cyberkriminalität und Internetsicherheit stellt das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik, kurz BSI, dar.

Es unterstützt den Bund im operativen Tagesgeschäft, arbeitet kooperativ mit Unternehmen aus der Wirtschaft zusammen und dient als Informationsquelle für die Bürger.

2006 wurde beim BSI das Projekt CERT (CERT steht für Computer Emergency Response Team) gegründet.

Dieses gewährt zum einen als CERT-Bund den Bundesbehörden Hilfe bei sicherheitsrelevanten Notfällen in Computersystemen. Zum anderen dient es in Form der Bürger-CERT als Informations- und Warnplattform für Bürger und kleine Unternehmen.

Es findet permanent eine Analyse und Bewertung der aktuellen Gefahrenlage im Internet statt, sodass bei konkreten Risiken Warnmeldungen an die Nutzer verschickt werden.

Die Bürger-CERT vermittelt auf ihrer Homepage wichtiges Grundlagenwissen zum Schutz vor Cyberangriffen und klärt stets über aktuelle Sicherheitslücken auf.

Selbstschutz ist eine wichtige Maßnahme, um Cyberkriminalität, wie unerlaubten Zugriff Dritter, zu verhindern.
Selbstschutz ist eine wichtige Maßnahme, um Cyberkriminalität, wie unerlaubten Zugriff Dritter, zu verhindern.

Nicht nur als Betroffener, sondern auch zur präventiven Gefahrenabwehr finden Internetnutzer auf den Seiten des BSI bzw. des CERT wichtige Tipps im Umgang mit Cyberkriminalität.

Wichtig ist insbesondere, die eigene Datensicherheit zu gewährleisten und einen kritischen Umgang mit dem Internet zu pflegen. Wie Sie vereinzelte Attacken konsequent abwehren können, erfahren Sie im Folgenden.

Sicherheitsstrategien zur Abwehr von Cyberkriminalität

Wenn Sie gewisse Sicherheitsmaßnahmen treffen, können Sie die Chance, Opfer von Cyberkriminalität zu werden, drastisch minimieren. Folgende Strategien können Sie selbst verfolgen, um sich vor dem Zugriff Fremder zu schützen:

  • regelmäßige Installation von Sicherheitsupdates des Betriebssystems sowie installierter Programme
  • Aktualisierung des genutzten Virenschutzprogrammes
  • Einrichtung einer Firewall
  • Einschränkung der Rechte verwendeter Benutzerkonten
  • kritischer Umgang mit persönlichen Daten
  • Nutzung sicherer Browser
  • Gebrauch von sicheren Passwörtern; regelmäßige Erneuerung
  • Datenübertragung ausschließlich über verschlüsselte Verbindungen (erkennbar an „HTTPS“-Kommunikationsprotokoll)
  • Deinstallation nicht benötigter Software
  • Erstellung von Backups
  • WLAN-Nutzung über Verschlüsselungsstandard WPA2
  • Sicherheitsstatus des Computers überprüfen

Sollten Sie dennoch Opfer von Cyberkriminellen werden, wenden Sie sich umgehend an die Polizei und ziehen Sie im Zweifel einen Anwalt, zum Beispiel für Strafrecht, zu Rate.

Das kleine ABC der Cyberkriminalität

CERT: Computer Emergency Response Team; zuständig für präventive und reaktive Maßnahmen bei sicherheitsrelevanten Vorfällen in Computer-SystemenDarknet: anonyme, nicht öffentlich zugängliche Verbindungen

Malware: Oberbegriff verschiedener Formen von Schadprogrammen

Adware: richtet keinen richtigen Schaden an, bindet sich im Browser als Toolbar oder Add-on ein und versucht, Werbung zu integrieren

Botnet/Botnetz: eine Reihe infizierter Computer, die von einem Dritten ferngesteuert werden

Ransomware: Sperrung des Systems, welche nur durch Zahlung eines Lösegeldes aufgehoben wird

Spyware: Programm zur Speicherung von sensiblen Daten des Nutzers

Trojaner: als nützliches Programm getarnt, welches sich Nutzer unwissend herunterlädt, um dann den Computer zu schädigen

Virus: Datei mit schädlichem Code, der Programme unbrauchbar macht und sich auf dem Rechner verbreitet

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

12 Gedanken zu „Cyberkriminalität – Gefangen im Netz von Virenattacken

  1. Harald E

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    am 24.07.2018 wurde bei uns unter einem vorgeschobenen Vorwand einer angeblichen Richterbeleidigung, laut Gerichstbeschluß eine gegen Grund- und Persönlichkeitsrecht verstoßende Hausdurchsuchung, mit über 7-monatiger Beschlagnahme unserer internetfähigen Geräte durchgeführt.

    Nachdem mein derzeitiger Anwalt, um eine Einstellung des Ermittlungsverfahren bat, erfolgte jetzt eine Klageerhebung gegen mich, zum Großteil wegen weiterer angeblich vorgefunderner Straftaten auf meinem PC.

    Meines Wissens nach sind die gesetzlich vorgeschriebenen Hürden für solch einen Gerichtsbeschluß für Hausdurchsung mit Beschlagnahme sehr hoch, zumal die angeblichen Email-Beleidigungen an den Amtsrichter, zu keiner Zeit von mir bestritten wurden?

    Es bestand also von Anfang an, überhaupt keine Veranlassung solch eine Maßnahme vorsätzlich und aus gekränkter Eitelkeit, durchzuführen zu lassen.

    Für mich ist es einfach unglaublich und unfassbar, daß nun zum bereits stattgefundenen Unrecht basierender Beweisführung, eine Klageerhebung in einem angeblich grundrechtbasierenden Rechtstaat, überhaupt erfolgen darf!?

    Spätestens an der Stelle, muß oder müßte es die Möglichkeit eines Eilantrages auf Einstellung der Klageerhebung geben.

    Es wäre für mich absolut beruhigend, wenn Sie mir auf Grundlage meiner Schilderung des Sachverhaltes, Ihre hochqualifizierte, rechtssichere Einschätzung meines Falls vorab mitteilen könnten.
    Da wir mittlerweile mit unseren Nerven komplett am Ende sind, wäre eine juristische Unterstützung, absolut von Nöten!!!
    Bei positiv eindeutiger Rechtslage, lasse ich Ihnen gerne, entsprechend schriftliche Nachweise zukommen.

    Mit feundlichen Grüßen

    Harald E

  2. Demian

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich kämpfe seit 6 Monaten gegen Cyberangrife die ich in meinen Smartphones immer wieder entdecke,warum Plural der Smartphone, da ich schon mehrfach meine Smartphone gewechselt habe dadurch das ich mich nicht mehr sicher fühle. Es werden bei mir auf dem Handy – Programme installiert die ich nicht mehr benutze oder beim surfen im Internet Webseiten geschlossen ohne meine eigene Entscheidung dies entsprechend. Im Ausland habe ich auch merken können, dass auf mein ebanking eine große Hieroglyphen Seite geworden ist, da ich mehrmals mich nicht einloggen konnte auf meine Daten. Meine Frage ist, ist es möglich das diese raffinierten Diebe sich in Router einloggen können und somit sämtliche Daten einsehen können, von jedem der sich beziehungsweise in meinem WiFi eingeloggt, falls Ja würden sich solch einige Fragezeichen bei mir im Kopf mit Ausrufezeichen ausfüllen!

    In der Hoffnung auf eine Antwort von Ihnen;

    Mit freundlichen Grüßen:

    D. G.

    1. anwalt.org

      Hallo Demian,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Beim Verdacht auf Straftaten können Sie sich an die Polizei wenden, alternativ dazu könnten vielleicht auch IT-Experten helfen.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Demian

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich kämpfe seit 6 Monaten gegen Cyberangrife die ich in meinen Smartphones immer wieder entdecke,warum Plural der Smartphone, da ich schon mehrfach meine Smartphone gewechselt habe dadurch das ich mich nicht mehr mehr sicher fühle. Es werden bei mir auf dem Handy – Programme installiert die ich nicht mehr benutze oder beim surfen im Internet Webseiten geschlossen ohne meine eigene Entscheidung dies entsprechend. Im Ausland habe ich auch merken können das auch mein ebanking eine große Hieroglyphen Seite geworden ist, da ich mehrmals mich nicht einloggen konnte auf meine Daten. Meine Frage ist, ist es möglich das diese raffinierten Diebe sich in Router einloggen können und somit sämtliche Daten einsehen können, von jedem der sich beziehungsweise in meinem WiFi eingeloggt, falls Ja würden sich solch einige Fragezeichen bei mir im Kopf mit Ausrufezeichen ausfüllen!

    In der Hoffnung auf eine Antwort von Ihnen :

    Mit freundlichen Grüßen

    D. G.

  4. Ostap

    Seht geehrte Damen und Herren,

    hiermit handelt es sich um einen Betrug einer Online-Firma, die mit Lotto-Onlinespielen sich spezialisiert, die letztendlich die auf sich genommene Pflichte nicht erfüllt hat und deswegen bin ich einen Opfer davon geworden. Jetzt suche ich einen Rechtsanwalt im Bereich der Cyber-Kriminalität, um diese Frage zu lösen.
    Könnten Sie mir bitte ein Paar Hinweise geben, vowon ich anfangen soll? Kennen Sie jemanden von der Rechtsanwaltkanzlei in der nähe, der mir damit helfen, bzw. beraten könnte?

    Danke im Voraus für Ihre Rückmeldung!

    Mit freundlichen Grüßen!

    O.

    P.S. Zahlreiche Beweise, wenn es nötig wäre, sind selbstverständlich vorhanden.

  5. Uta

    Hallo habe eine frage meine tochter hat bei einer onlinezertifizierung ihre ausweisdaten preis gegeben nun wird sie beschuldigt konten eröffnet zu haben und andere menschen um ihr geld betrogen zu haben. Polizei ist eingeschaltet was kann ich tun das der ausweis nicht weiter für andere online käufe telefonverträge etc. genutzt werden kann.

  6. Nikolai K.

    benutze hin und wieder YouTube seit Jahren,- ist kostenlos. Beim letzten Öffnen 06.05. bekomme ich die Nachricht, dass ich You Tube abonniert und eine höhere Summe jährlich zu zahlen hätte. Die mitgelieferte Option „Ablehnen“ war blockiert. Bevor Drohbriefe eintreffen möchte ich von Ihnen gerne wissen ob was und gegeben falls ich etwas unternehmen sollte.
    Für eine Auskunft hierüber wäre ich Ihnen dankbar.
    Mit freundliche Grüßen,
    N.K.

    1. anwalt.org

      Hallo Nikolai K.,

      wir können nicht beurteilen, ob diese Nachricht von YouTube kam oder es sich hier eventuell um eine vorgeschaltete Malware handelt. Im Zweifelsfall sollten Sie zur Polizei gehen bzw. den Computer auf Viren untersuchen lassen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. E. Gerckens

    Nachstehend sende ich Ihnen eine E-Mail, bei der es sich m.E. um Betrug handelt. Ich habe mich seinerzeit beim Routenplaner eingeloggt und daraufhin eine Zahlungsaufforderung erhalten. Ich habe mehrmals darauf geantwortet, jedoch immer nur eine Zahlungserinnerung von routenplaner-maps erhalten. Meines Wissens kann man den Routenplaner kostenlos benutzen (und schon gar nicht diesen horrenden Betrag dafür verlangen!) und habe dies vorher schon mehrere Male getan. Unter ‚von‘ steht : INKASSO – Steinbach & Partner und unter ‚an‘ : =?UTF-8?Q??=.
    Ich habe niemals eine persönlich an mich gerichtete E-Mail erhalten.
    Für eine Antwort Ihrerseits wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüssen,
    E. Gerckens

    1. anwalt.org

      Hallo E. Gerckens,

      in diesem Fall sieht es sehr nach einer sogenannten „Phishing E-Mail“ aus. Es wird so versucht an Ihre Daten zu kommen und Geld einzunehmen. Sie sollten sich hier an die Polizei wenden und gegebenenfalls auch die Unterstützung eines Anwalts suchen.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. werner f.

    bekam heute folgendes e.mail

    a1.net

    oneline Rechnung 04.41

    habe noch nie von a1 eine onlinerechnung bekommen.
    ist etwas faul daran?

    1. anwalt.org

      Hallo werner,

      eventuell handelt es sich um eine Spam-Mail. Ist Ihnen der Rechnungssteller gänzlich unbekannt bzw. haben Sie keine Verbindlichkeiten bei diesem, sollten Sie die Mail löschen und vorerst nicht darauf eingehen. Sie können außerdem telefonisch mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen und sich erkundigen, was es mit dieser Rechnung auf sich hat.

      Ihr Team von anwalt.org

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