Rund 420.000 approbierte Ärzte sind in Deutschland tätig. Diese Berufsgruppe wird verwaltet durch die Ärztekammern. Im Landesrecht sind die entsprechenden Kammergesetze für Heilberufe geregelt. Das Medizinrecht regelt die Vorschriften überregional.
Diese definieren die Aufgaben der einzelnen Landesärztekammern. Dazu gehören unter anderem die Überwachung der Berufsausübung oder auch das Angebot von zertifizierten Fort- und Weiterbildungen für Mediziner. Zusätzlich fällt auch die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement in den Aufgabenbereich der Ärztekammern. Doch wie sind diese eigentlich organisiert?
Dieser Frage geht der folgende Ratgeber auf den Grund. Des Weiteren erhalten Sie Einblicke in die Finanzierung der Ärztekammer, wie die Anmeldung bei dieser erfolgt und was es mit der Bundesärztekammer auf sich hat.
Inhalt
FAQ: Deutsche Ärztekammer
Die Deutsche Ärztekammer übernimmt unterschiedliche Aufgaben rund um das Gesundheitswesen. Welche das konkret sind, können Sie hier nachlesen.
Hier können Sie nachlesen, wie sich die Deutsche Ärztekammer finanziert und wer zur Beitragszahlung verpflichtet ist.
Die Approbation von einem Mediziner kann entzogen werden, wenn dieser sich etwas zu Schulden kommen lässt, was seine Qualifikation für einen Heilberuf grundsätzlich in Frage stellt.
Was ist eine Ärztekammer?
Die Ärztekammer tritt als Selbstverwaltung der deutschen Ärzte in den Bundesländern, in denen sie praktizieren, auf. Dabei existieren 17 solcher Organisationen. Diese Zahl kommt zu Stande, weil in Nordhein-Westfalen zwei Landesärztekammern tätig sind.
Die Rechtsaufsicht übernimmt das jeweilige Landesministerium. Dabei geht es allerdings nur um rechtliche, nicht um fachliche Belange. Die Aufgaben sind jeweils in den Kammergesetzen des Landes geregelt. Sie umfassen im Wesentlichen die Bereiche:
- Berufs- und Gesundheitspolitik: Die Ärztekammer hat eine eigene Pressestelle, welche den Kontakt zu Medien pflegt und somit die Öffentlichkeit über wichtige Entwicklungen in der Ärzteschaft informiert.
- Melde- und Beitragsangelegenheiten: Hier werden die Meldedaten der Mitglieder verwaltet und der Zahlungseingang der Beiträge überwacht.
- Ärztliche Weiterbildung: Auch nach Erlangen der Approbation kann der Arzt weitere Qualifikationen dazu gewinnen. Ein Facharzttitel in einem bestimmten Teilgebiet der Medizin ist als Beispiel zu nennen. In der Weiterbildungsordnung werden die Voraussetzungen für einen solchen Titel definiert und deren Einhaltung überwacht.
- Ärztliche Fortbildung: Regelmäßige Fortbildungsangebote sollen sicherstellen, dass auch Fachärzte auf dem neusten Stand der medizinischen Erkenntnisse sind und neue Behandlungsmethoden erlernen können. Zertifikate dokumentieren die Teilnahme an einem solchen Kurs.
- Qualitätssicherung: Durch Analysen und Vergleiche unterschiedlicher Qualitätsstandards sollen diese in allen medizinischen Einrichtungen verbessert werden. Dabei steht vor allem die stationäre Versorgung in Krankenhäusern im Mittelpunkt.
- Berufsrechtliche Aufsicht und Beratung: Erhebt ein Patient gegen einen Arzt Beschwerde, wird die Ärztekammer aktiv und überprüft eventuelle Verstöße gegen die Kammerordnung. Werden diese nachgewiesen, können unterschiedliche Sanktionen folgen. Der Entzug der Approbation fällt hingegen nicht in den Aufgabenbereich einer Ärztekammer. Diese Entscheidung wird von der Approbationsbehörde des Landesamtes getroffen.
- Ausbildung von Arzthelferinnen und Medizinischen Fachangestellten: Zwischen- und Abschlussprüfungen in diesen Berufen werden von der Landesärztekammer koordiniert. Auch Fort- und Weiterbildungen fallen in deren Aufgabenbereich.
- Ethikkommission: Diese entscheidet in Ethikfragen, die beispielsweise die Forschung betreffen. Die Arbeit findet in Ausschüssen statt, denen unter anderem auch Juristen oder Pflegewissenschaftler angehören.
- Lebendspendekommission: Bevor laut Transplantationsgesetz Organe einer lebenden Person entnommen werden dürfen, muss ein Gutachter überprüfen, ob tatsächlich eine Einwilligung zur Lebendorganspende vorliegt. Dadurch soll ein Organhandel verhindert werden.
- Rentenversicherung: Beispielsweise in der Berliner Ärztekammer sind alle Mitglieder, die einer ärztlichen Tätigkeit nachgehen, bei der Berliner Ärzteversorgung pflichtversichert.
Organisation der Ärztekammer in Deutschland
Wie erfolgt eigentlich eine Anmeldung bei der Landesärztekammer? Jeder approbierte Arzt ist automatisch Mitglied der Ärztekammer des Bundeslands, in dem der Mediziner seinen Hauptwohnsitz hat.
Alle vier Jahre kann per Briefwahl die Delegiertenversammlung gewählt werden. Jedes Mitglied ist automatisch stimmberechtigt.
Diese 46-köpfige Versammlung kann als der zentrale Souverän der ärztlichen Selbstverwaltung angesehen werden. Pro Jahr werden etwa sieben Sitzungstermine angesetzt, die von allen Kammermitgliedern besucht werden können. Im Rahmen der ersten Sitzung einer neuen Deligiertenversammlung wird der Vorstand gewählt.
Wie finanziert sich die Ärztekammer?
Neben den ehrenamtlichen Mitarbeitern sind auch Personen hauptberuflich in den Landesärztekammern beschäftigt. Diese Arbeitsplätze müssen finanziert werden. So wird ein Beitrag für die Ärztekammer bzw. eine Mitgliedschaft in dieser erhoben.
Die Zahlungen richten sich dabei nach einer Beitragsordnung. Diese wird jährlich von der Deligiertenversammlung beschlossen. Eine Beitragstabelle soll die zu entrichtenden Zahlungen darstellen. Dabei wird die Höhe individuell für jedes Mitglied festgesetzt.
Sie richtet sich nach den erzielten Einkünften aus der medizinischen Tätigkeit und wird zu Beginn eines Beitragsjahres eingefordert.
Die Bundesärztekammer
Als Zusammenschluss der einzelnen Landesärztekammern agiert die Bundesärztekammer. Dabei handelt es sich allerdings um einen nicht eingetragenen Verein, der keine eigene Rechtsfähigkeit besitzt.
Trotzdem ist sie die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung in Deutschland. Ihr Sitz befindet sich in Berlin.
Zu den Aufgaben gehört die Unterstützung der einzelnen Ärztekammern beispielsweise in den Bereichen Qualitätssicherung oder Transplantationsgesetzgebung. Die Hauptversammlung (Deutscher Ärztetag) findet einmal jährlich statt.
In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung tritt die Bundesärztekammer zudem als Herausgeber vom Deutschen Ärzteblatt auf. Dabei handelt es sich um eine wöchentlich erscheinende Publikation mit wissenschaftlichen Artikeln und Neuigkeiten für Mediziner, die an alle Ärzte in Deutschland verschickt wird.
Hallo, mein Orthopäde ging in Rente und ein neuer Orthopäde übernahm die Praxis. Als ich zum Arzt ging und über Schmerzen klagte am Fuß verschschrieb mir der neue Arzt einfach Einlagen. Ich sagte ihm, dass sein Vorgänger mir davon abriet. Und erklärte ihm, dass ich eine Halbapastik habe und der Grund dafür falsch diagnostiziert wurde und einfach mir Orthopädische Schuhe gegeben wurde wie es gerade mal passte(also mal mit 2 cm unterschied oder, 1, 5 cm unterschied und und).
Dann stellte mein letzter Orthopäde durch Röntgenaufnahmen fest, dass ich eine Skoliose habe und durch die fehlbehandlungen links Verkürzungen habe und schickte mich zum Neurologe, wo festgestellt wurde, dass die halbspastik durch ein Schlaganfall kommt.
Nun war ich wie gesagt bei dem jetzigen Orthopäde und verschrieb mir die Einlagen trotzdem mit der Begründung, wie ich denn dazu komme zu behaupten, dass ich eine Skoliose habe und eine Spastik. Ich fragte ihn ob er denn in meinen Akten geschaut hätte, sagte er nur, dass er nicht dazu verpflichtet bin da rein zu schauen.
Natürlich hatte ich nach 6 Wochen mit den Einlagen noch mehr Rückenschmerzen als sonst und als neuen Schmerzpunkt an der Bandscheibe. Daraufhin sagte er mir, dass ich mir neue Einlagen machen lassen und bezichtigte mich des Lügens im Bezug auf meine Diagnose von seinem Vorgänger.
Beim 3. Besuch kam ich wieder mit starken Rückenschmerzen und einen Antrag meiner Krankenkasse für eine Langzeitphysiotherapie. Da sagte er mir, dass das nicht so einfach gehtund ich mir nicht einfach was ausdenken kann.
Daraufhin machte ich Druck, dass er sofort in meine Akten schauen soll. Da schaute er sich wohl ein Bild an und sagte, dass da nix zu sehen ist. Als ich ihm noch einmal bat weiter zu schauen, sah er ein Bild, wo sie zu sehen war. Da sagte er nur, wenn ich bei der Röntgenaufnahmen auf dem Rücken liege, dann sieht man nix, da kann ich nicht von ihm verlangen, dass er sich alles anguckt. Und außerdem habe ich nicht darüber zu bestimmen ob ich eine Physiotherapie brauche, er kann vielleicht sport aufschreiben.
Er gab mir 10 Einheiten „Sport“ mit und von meiner Krankenkasse höre ich nun seit 6 Monaten nix.
Nun habe ich wieder unerträgliche Schmerzen und traue mich nicht dort hin und wenn ich mir einen neuen Orthopäden suche weiß ich nicht ob er meine Akten dem neuen Arzt schickt.
Darf ich meine Krankenakte verlangen? Und darf der Arzt meine Akten vernichten?
Und kann ich verlangen, dass mein Arzt in meinen Akten schaut um sich „vorzubereiten“ auf mich?
Welche Behörde kann über die Gültigkeit einer Kostenablehnung der Krankenkasse (DAK) für Knochendichtemessung bei langjähriger festgestellter manifesten Osteoporese entscheiden ? Wohin kann ich mich wenden für aufklärung ??
MfG H.
wir suchen einen anwalt, der sich auf die scheidung von ärzten spezialisiert hat im raum hannover
Hallo d.,
informieren Sie sich hierzu im regionalen Anwaltsregister.
Ihr Team von anwalt.org