Arbeitslosengeld II – umgangssprachlich auch Hartz IV genannt – oder kurz: ALG II dient in Deutschland der grundlegenden Sicherung von leistungsberechtigen Erwerbsfähigen. Wie im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) festgelegt, soll das Arbeitslosengeld den Leistungsberechtigen die Möglichkeit geben, auch ohne eine volle Erwerbstätigkeit ein würdevolles Leben zu führen.
„Fördern und fordern“ ist dabei der Leitsatz, der die Sozialleistung gegenüber den Empfängern laut Sozialrecht beschreibt. Aber seit wann gibt es Hartz IV? Das ALG II löste im Jahr 2005 die bisherig geltende Arbeitslosen- sowie Sozialhilfe ab und sorgt seitdem für die Grundsicherung nach SGB II.
Im Zuge des Arbeitslosengeldes kommen bei vielen Betroffenen Fragen auf: Welche Voraussetzungen gelten für Hartz IV? Welcher Personenkreis ist eigentlich genau dazu berechtigt, ALG II zu beziehen?
In welcher Höhe wird der Bedarf gedeckt? Und wie kann ein Einkommen aus einem Minijob auf den Bezug von Hartz IV angerechnet werden? Diese und viele weitere Fragen sollen im folgenden Ratgeber beantwortet werden.
Inhalt
FAQ: Hartz 4
Anspruch auf das Arbeitslosengeld 2 haben erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen decken können.
Hartz-4-Empfänger erhalten einen monatlichen Regelsatz. Wie hoch dieser ausfällt, können Sie in unserem Ratgeber zum Hartz-4-Regelsatz nachlesen.
Die Kosten für die Miete werden vom Jobcenter übernommen, sofern diese angemessen sind.
Wichtige Ratgeber zum Arbeitslosengeld II
Gesetzliche Grundlagen für das Arbeitslosengeld II
Was ist beim ALG II die gesetzliche Grundlage für die Ermöglichung von Sozialleistungen?
Wie bereits erwähnt, ist die Grundsicherung in Deutschland im Sozialgesetzbuch, Zweites Buch niedergeschrieben.
§ 1, Absatz 1 des SGB II besagt zu Sinn und Zweck der Grundsicherung:
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.“
Hartz IV: Die Bedingungen für den Bezug
Viele Deutsche fragen sich: „Bekomme ich eigentlich Hartz IV?“ Diese Frage muss differenziert betrachtet werden. Denn nicht jeder deutsche Staatsbürger hat Anspruch auf ALG II. Aber wer ist dazu berechtigt, Hartz IV zu beziehen? Folgende Personengruppen können laut § 7 des SGB II einen Antrag stellen:
- Personen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze (diese ist in § 7a definiert),
- die erwerbsfähig sowie
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Aber wann gelten Personen als hilfsbedürftig und wann nicht? Wie wird Erwerbsfähigkeit genau definiert? Auch zu diesen Begrifflichkeiten finden sich Erklärungen im SGB II. Nach § 8 gilt:
Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“
Theoretisch kann einem Erwerbsfähigen also jede Arbeit zugemutet werden, es sei denn, es gibt einen Grund, wieso die Ausübung einer Arbeit dem Leistungsberechtigten aus geistigen, seelischen oder körperlichen Gründen nicht möglich ist. Hilfsbedürftigkeit liegt entsprechend laut § 9 vor, wenn einige Bedingungen erfüllt sind:
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.“
Aus diesem Grund können Erwerbstätige ebenfalls einen Anspruch auf Hartz IV haben, nämlich dann, wenn die Entlohnung für die Arbeit, die sie ausüben, nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Bezieht ein Leistungsberechtigter Hartz IV und wohnt in einer Bedarfsgemeinschaft, so sind auch die Mitglieder dieser dazu berechtigt, Sozialleistungen zu beziehen.
Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen alle Kinder unter 25, die nicht bereits selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten und das im Haushalt lebende Elternteil eines Kindes unter 25 sowie der Partner dieses Elternteils.
Außerdem kann auch der Partner oder die Partnerin des Bezugsberechtigten ein Recht auf die Leistungen haben. Das kann sowohl der nicht auf Dauer getrennte Ehe- als auch Lebenspartner sein.
Hartz IV-Anspruch von Ausländern
Ausländer haben in der Regel den gleichen Anspruch auf ALG II wie deutsche Staatsbürger. Dazu bedarf es allerdings einiger Voraussetzungen. Folgende Personengruppen sind vom Bezug von Hartz IV ausgeschlossen:
- Ausländer, die weder Arbeitnehmer noch –geber oder Selbstständige sind und Angehörige in den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland
- Ausländer, die ausschließlich zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland sind sowie deren Angehörige
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Hartz IV für Selbstständige
Bei der Gewährung von Hartz IV sind einige Voraussetzungen auch bezüglich einer Selbstständigkeit des Antragsstellers zu beachten. Grundsätzlich gilt: Auch ein Selbstständiger kann Hartz IV beziehen, wenn die Erträge aus seiner Arbeit zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen.
Dazu muss jedoch ein Businessplan, ein Rentabilitätsplan sowie ein Investitionsplan im zuständigen Jobcenter vorgelegt werden.
Die Wirtschaftlichkeit der Gründungsidee wird im Anschluss von einem Sachverständigen geprüft. Ob und inwiefern die Förderung für Selbstständige möglich ist, entscheidet dann der Ansprechpartner im Jobcenter.
Ein Einstiegsgeld, das in der Höhe maßgeblich von der Einschätzung des Sachbearbeiters abhängt und anhand der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft errechnet wird, kann für 24 Monate gezahlt werden.
So bleibt dem Selbstständigen finanzieller Raum für die eigenen Ideen und die Umsetzung dieser in die Praxis, während sich um die Zahlung der Miete, der Nebenkosten oder der Sozialversicherung keine Sorgen gemacht werden muss.
Welche Leistungen werden bei Hartz IV gezahlt?
Wer genau einen Anspruch auf Hartz IV in Deutschland hat, wurde bereits geklärt. Genauso wichtig ist jedoch, welche Leistungen bei Hartz IV in welcher Höhe gezahlt werden. Zu beachten ist hierbei, wer genau als Leistungsberechtigter gilt. Die folgende Tabelle soll zeigen, mit welchen Leistungen ein Hartz IV-Empfänger rechnen kann:
Leistungsberechtigte | Bürgergeld-Regelsatz 2023 in Euro | Bürgergeld-Regelsatz 2024/2025 in Euro |
---|---|---|
Alleinstehende | 502 | 563 |
Bedarfsgemeinschaft | 451 | 506 |
Volljährige von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern oder Einrichtungen | 402 | 451 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 420 | 471 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 | 390 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 | 357 |
Die Tabelle zeigt, welcher Regelsatz an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt wird. Die Grundsicherung betrifft allerdings auch darüber hinaus Geldleistungen, die aufgrund von besonderen Bedarfen gezahlt werden. Demnach ist zudem ein Mehrbedarf nach § 21 des SGB II sowie die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 zu bezahlen.
Was ist unter Mehrbedarf der Hartz IV-Leistungen zu verstehen?
Je nachdem, in welcher Lebenssituation sich Hartz IV-Empfänger befinden, kann es möglich sein, dass ein Mehrbedarf gedeckt werden muss. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Bezugsberechtigte schwanger ist, eine besondere Ernährung vonnöten ist oder eine Behinderung vorliegt.
Der Mehrbedarf wird prozentual am Regelbedarf gemessen und beträgt bei Schwangeren ab der 13. Schwangerschaftswoche beispielsweise 17 %, bei Menschen mit Behinderung bis zu 35 % des Regelbedarfs. Welche prozentualen Anteile der bezugsberechtigten Person neben dem Hartz IV-Regelsatz zustehen, ist in § 21 des SGB II gelistet.
Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Eine der größten Ausgaben eines jeden deutschen Bürgers ist wohl die Miete, die dieser für seine Unterkunft zahlen muss. Auch diese wird seitens des Staates durch die Sozialleistungen bezuschusst und zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt. Allerdings nur insoweit diese angemessen sind.
Das heißt: Sollte ein alleinstehender Hartz IV-Empfänger beispielsweise in einer 120 m² großen Wohnung wohnen, die viel zu luxuriös und zu groß für diesen ist, kann die Arbeitsagentur für Arbeit ihn dazu zwingen, in eine kleinere Wohnung umzuziehen.
Eine erhöhte und deshalb nach dem Gesetz unangemessene Miete kann dem Hartz IV-Empfänger nur höchstens sechs Monate lang gezahlt werden. Bei der Wahl einer angemessenen Wohnung muss sich zudem bezüglich der Kosten am Mietspiegel der Region orientiert werden.
Einmalige Leistungen
Neben dem Regel- und dem Mehrbedarf sowie den Kosten für die Unterkunft werden auch zusätzliche Leistungen gezahlt, die nur einmalig entstehen. Will ein Leistungsberechtigter diese Leistungen in Anspruch nehmen, so muss er allerdings einen gesonderten Antrag darauf stellen. Zu einmaligen Leistungen können zählen:
- Erstausstattung einer neuen Wohnung inklusive Haushaltsgeräten
- Erstausstattung von Kleidung bei einer Geburt bzw. in der Schwangerschaft
- Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparatur therapeutischer Geräte bzw. Anmietung dieser
Wie wird Hartz IV beantragt?
Zunächst muss sich jeder zukünftige Leistungsbezieher darüber bewusst sein, dass ALG II nur auf Antrag im Jobcenter der jeweiligen Stadt oder des Landkreises gewährt wird. Wer keinen Antrag stellt, um Arbeitslosengeld zu erhalten, dem wird auch keine Sozialleistung in Form von Hartz IV zuteil. Um einen fließenden Übergang zu gewähren, muss die Antragsstellung etwa vier bis sechs Wochen vor Beginn der Hilfsbedürftigkeit erfolgen.
Die Leistung kann nur zum Monatsersten gewährt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.
Eine nachträgliche Zahlung ist in der Regel nicht vorgesehen. Um den Hartz IV-Bescheid später in den Händen halten zu können, ist allerdings eine Vielzahl an Dokumenten nötig, die dem Jobcenter vorgelegt werden müssen. Dazu zählen unter anderem:
- alle ausgefüllten Antragsformulare
- Personalausweis bzw. Reisepass, auch von allen anderen in der Bedarfsgemeinschaft wohnenden Personen
- Krankenversicherungskarten von allen Personen der Bedarfsgemeinschaft
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate; Nachweise über Sparbücher, Bausparverträge und andere Vermögenswerte
- ggf. Arbeitsvertrag; Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate; Bescheide über andere Sozialleistungen, Kfz-Versicherung oder Unterhaltsregelungen
- ggf. Schwerbehindertenausweis, Mutterpass, etc.
Eine Antragstellung ist sowohl schriftlich als auch persönlich oder per Telefon möglich. Alle oben genannten Formulare und Dokumente müssen allerdings vollständig eingereicht werden, bevor eine Bewilligung erfolgen kann.
Aus welcher Kasse wird das Hartz IV-Vermögen geschöpft?
Immer wieder kommt die Frage auf, aus welchem Vermögen die Zahlung von Hartz IV eigentlich geschieht. In der Regel werden die Kosten zweigeteilt: Die Agentur für Arbeit trägt die Kosten für den Regelbedarf sowie den Mehrbedarf und die Kosten für die Eingliederungsmaßnahmen, die jeweilige Gemeinde kommt für die Kosten der Unterkunft sowie die Einzelleistungen auf.
Die Kostenträger verbinden sich vor Ort in der gemeinsamen Einrichtung des „Jobcenters“. Allerdings ist es auch möglich, dass keine Kosten geteilt werden, sondern die Kommune alle Leistungen ohne Hilfe der Agentur für Arbeit bezahlt. Diese Mehrleistung der Gemeinde wird dann vom Bund bezahlt.
Zuverdienst zu Hartz IV: Was können Sie noch verdienen?
Empfangen Sie ALG II, so dürfen Sie trotzdem in einem gewissen Rahmen selbst etwas dazuverdienen. Gleiches gilt auch andersherum: Haben Sie einen Job, mit dem Sie allerdings nicht Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, ist es möglich, ergänzend ALG II zu beantragen.
Aber wo liegt die Grenze beim Hartz IV-Zuschuss? Gibt es einen Freibetrag bei Hartz IV, den Sie ohne Abgaben an das Arbeitsamt verdienen können?
Der Hartz IV-Freibetrag
Einen Geldbetrag von 100 Euro können Sie zusätzlich zu Ihrer Hartz IV-Leistung dazuverdienen, ohne davon etwas auf das ALG II anrechnen lassen zu müssen. Alles, was darüber hinaus gezahlt wird, muss durch einen bestimmten Prozentsatz verrechnet werden.
Bei einem Zuverdienst zwischen 101 und 1000 Euro brutto werden 80 % der Vergütung auf das Arbeitslosengeld angerechnet, 20 % erhalten Sie anrechnungsfrei. Ab einer Summe von 1001 Euro bis zu 1200 Euro, die brutto ausgezahlt werden, ist ein Prozentsatz von 90 auf das ALG II anzurechnen, 10 % sind von der Anrechnung befreit.
Sollte der Bezugsberechtigte ein Kind erziehen müssen, ist statt 1200 Euro eine Grenze von 1500 Euro zu ziehen. Alles, was darüber hinaus verdient wird, wird voll auf das ALG II angerechnet. Gleiches gilt ebenfalls für einen Minijob auf 520-Euro-Basis. Eine Beispielrechnung soll das verdeutlichen:
Greta arbeitet auf 520-Euro-Basis in einem Supermarkt. Da dieses Geld für ihre Miete, Lebensmittel und andere Lebenshaltungskosten nicht ausreicht, hat sie einen Anspruch auf eine ergänzende Hartz IV-Leistung. Da sie 520 Euro brutto in ihrem Job verdient und dieser Wert zwischen 101 und 1000 Euro liegt, werden 80 % ihres Gehalts mit ihrem ALG II verrechnet. Neben dem Regelsatz und den Kosten für die Unterkunft und Heizung erhält Greta also zunächst den Freibetrag von 100 Euro. Von den restlichen 420 Euro aus ihrem Minijob werden 80 % mit dem Arbeitslosengeld verrechnet, 20 % erhält Greta so, das sind 84 Euro. Aus ihrem Minijob geht also eine monatliche Geldleistung von 184 Euro hervor, die Greta zusätzlich zum Regelbedarf und den Kosten für ihre Unterkunft bekommt.
Fahrtkosten und Freibeträge
Sollte ein Leistungsberechtigter einen Nebenjob ausüben, durch den dem Beschäftigten sehr hohe Fahrtkosten entstehen, so kann der Freibetrag höher ausfallen.
Dann fallen dem Leistungsberechtigten auch höhere Kosten an, die durch einen erhöhten Freibetrag ausgeglichen werden sollen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn der Hartz IV-Empfänger in diesem Job mehr als 520 Euro verdient.
Praktika und Ehrenämter
Sollte ein Leistungsbezieher von Hartz IV ein Praktikum absolvieren wollen, etwa um Übergangszeiten zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudium zu überbrücken oder sich neue Kenntnisse anzueignen, die der Berufsfindung dienlich sein sollen, so muss dieses vorher von der Agentur für Arbeit ausdrücklich genehmigt werden.
Denn während der Ableistung eines Praktikums stehen Sie der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund wird ein Praktikum laut § 45 SGB II zu den „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ gezählt. Nach diesen Regeln ist es möglich, ein Praktikum von sechs Wochen zu absolvieren und weiterhin ALG II zu erhalten.
In gewissen Fällen kann die Dauer des Praktikums auf bis zu acht Wochen erhöht werden. Wird das Praktikum vergütet, so fallen die gleichen Freibeträge an, wie bei allen anderen Arten von (Mini-)Jobs auch. Anders verhält es sich bei Ehrenämtern, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Nimmt ein Leitungsberechtigter ein Ehrenamt wahr, so kann der Freibetrag hierfür auf bis zu 200 Euro steigen. Diese Summe kann der Hartz IV-Empfänger anrechnungsfrei erhalten, wenn er eine Aufwandsentschädigung aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit erhält.
Welches Einkommen wird nicht berücksichtigt?
Es gibt Beträge außerhalb des zu berücksichtigenden Einkommen aus Arbeitsmaßnahmen, die bei der Anrechnung auf das ALG II allerdings nicht berücksichtigt werden müssen.
Dazu gehören laut § 11a des SGB II beispielsweise Rentenzahlungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, alle Sozialleistungen nach dem SGB II (z. B. auch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), Schmerzensgeld oder Gelder von Dritten, die beispielsweise im Zuge einer Blutspende oder in ähnlichen Situationen gezahlt werden.
Anrechnung von Vermögen
Wie bereits eingangs erwähnt, sollen Hartz IV-Leistungen dann gezahlt werden, wenn eine hilfsbedürftige Person ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft heraus finanzieren kann. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass eigenes Vermögen der Person zuerst verwertet werden muss.
Allerdings zählt nicht jeder Besitz oder Geldwert als verwertbares Vermögen. Aber wie sieht es mit dem Bezug von Hartz IV und einem Auto aus? Was passiert mit einer Eigentumswohnung? Was darf dem Hartz IV-Empfänger als Vermögen bleiben?
Vermögensfreibeträge
Jeder Leistungsberechtigte hat hinsichtlich seines verwertbaren Vermögens einen Freibetrag, den dieser nicht überschreiten darf. Ansonsten hat der Antragsteller keinen Anspruch auf den Bezug von ALG II. Die Freibeträge gestalten sich wie folgt:
Freibetrag | Grundfreibetrag pro vollendetem Lebensjahr | Mindestfreibetrag | Höchstfreibetrag |
---|---|---|---|
für eine volljährige Person (mit Partner) | 150 Euro | 3.100 Euro | für vor dem 1. Januar 1958 Geborene: 9.750 Euro für nach dem 1. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 Geborene: 9.900 Euro für nach dem 31. Dezember 1963 Geborene: 10.050 Euro |
für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind | / | 3.100 Euro | 3.100 Euro |
für Inhaber einer Altersvorsorge ab 15 Jahren sowie deren Partner (sofern diese vor Eintritt in den Ruhestand durch einen unwiderruflichen Vertrag nicht verwertet werden kann) | 750 Euro | / | für vor dem 1. Januar 1958 Geborene: 48.750 Euro für nach dem 1. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 Geborene: 49.500 Euro für nach dem 31. Dezember 1963 Geborene: 50.250 Euro |
für notwendige Anschaffungen für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Bezugsberechtigten | / | 750 Euro | 750 Euro |
Für vor dem 1. Januar 1948 Geborene gilt zudem ein erhöhter Vermögensfreibetrag von 520 Euro pro vollendetem Lebensjahr und ein Höchstbetrag von 33.800 Euro. Alles, was an verwertbarem Vermögen über diesen Freibetrag hinausgeht, muss vom Antragsteller verwertet werden. Vorher ist kein Bezug von ALG II möglich.
Nicht-verwertbares Vermögen
Einige Vermögensgegenstände sind allerdings von der oben genannten Regelung ausgeschlossen.
Diese Gegenstände gehören nicht zum verwertbaren Vermögen, sondern zum sogenannten Schonvermögen und müssen deshalb nicht vor Antragstellung verwertet werden.
Aber was wird alles zum Schonvermögen gezählt?
Folgendes Vermögen ist laut SGB II nicht verwertbar:
- angemessener Hausrat
- angemessenes Kraftfahrzeug für jede erwerbsfähige Person der Bedarfsgemeinschaft
- für die Altersvorsorge bestimmte Vermögensgegenstände, wenn der Antragsteller bzw. dessen Partner von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist (z.B. eine Lebensversicherung)
- selbst genutztes Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung, sofern die Größe angemessen ist
- Vermögen, dass zum baldigen Erwerb eines Hausgrundstücks bestimmt ist, wenn dies zur Pflege behinderter oder pflegebedürftiger Menschen dient oder der Zweck durch Verwertung des Vermögens gefährdet würde
- Dinge oder Gegenstände, deren Verwertung unwirtschaftlich wäre oder besondere Härte für den Inhaber bedeuten würde
Dürfen Sie trotz Bezug von Hartz IV in den Urlaub fahren?
Hartz IV-Empfänger haben grundsätzlich auch einen Anspruch darauf, für eine bestimmte Zeit im Jahr in den Urlaub fahren zu können. Das regelt die sogenannte Erreichbarkeits-Anordnung (EAO). Entsprechend dürfen Bezieher von ALG II drei Wochen im Jahr in den Urlaub fahren, ohne den Anspruch auf die Leistungen zu verlieren.
Vorher muss allerdings die Agentur für Arbeit um Erlaubnis gebeten und die Maßnahmen zur Eingliederung in den Beruf nicht beeinträchtigt werden. In besonderen Fällen kann diese Frist um bis zu drei Tage verlängert werden.
Sollte der Bezugsberechtigte länger als drei Wochen weg sein, so erhält er für den weiteren Zeitraum kein Geld. Bei einer Abwesenheit von mehr als sechs Wochen gilt: Für den gesamten Zeitraum wird kein ALG II ausgezahlt – auch nicht für die ersten drei Wochen.
Welche Sanktionen drohen bei einer Pflichtverletzung?
Die Hartz IV-Gesetze sehen ebenfalls Strafen vor, die bei einer Verletzung der Vorschriften verhängt werden können. Pflichtverletzungen können ganz unterschiedlich in Erscheinung treten. Ein paar Beispiele sollen das verdeutlichen:
- Weigerung des Leistungsberechtigten, Pflichten wie Eingliederungsmaßnahmen zu erfüllen und Eigenbemühungen nachzuweisen
- Weigerung, eine zumutbare Arbeit anzunehmen
- Nicht-Antreten einer zumutbaren Maßnahme
- absichtliche Minderung des Einkommens oder Vermögens durch einen Volljährigen, um Recht auf Bezug von ALG II zu erhalten
Diese und weitere Pflichtverletzungen, die zur Minderung oder zum Aussetzen der Sozialleistungen durch die Agentur für Arbeit bzw. die Kommune führen können, sind in § 31 des SGB II aufgeführt. Je nachdem, in welcher Stufe die Pflichtverletzung begangen wurde, können unterschiedliche Maßnahmen seitens der Agentur für Arbeit getroffen werden.
Denn je öfter der Bezugsberechtigte gegen eine Pflicht verstößt bzw. diese nicht wahrnimmt, desto schwerer die Sanktion, die gegen ihn verhängt wird. Eine einmalige Pflichtverletzung zieht eine Minderung des Hartz IV-Regelbedarfs um 30 Prozent nach sich. Ein erneuter Verstoß mindert den Regelbedarf des ALG II bereits um 60 Prozent.
Eine dritte Pflichtverletzung lässt den Anspruch auf den Regelbedarf komplett verfallen. Eine wiederholte Verletzung ist allerdings nur dann gegeben, wenn die letzte Minderung aufgrund einer Pflichtvernachlässigung noch kein Jahr her ist. Die Minderung, die aufgrund einer Pflichtverletzung angesetzt wird, erfolgt ab dem Folgemonat für drei Monate.
Bei leistungsberechtigten, erwerbsfähigen Personen unter 25 Jahren kann der Minderungszeitraum unter gewissen Umständen auf sechs Wochen verkürzt werden.
Kleinere Sanktionen, wie beispielsweise die Missachtung der Meldepflicht beim zuständigen Sachbearbeiter oder das Nicht-Erscheinen bei einem ärztlichen Untersuchungstermin kann eine Kürzung des Regelbedarfs um 10 % nach sich ziehen. Die Sanktionen aufgrund der geleisteten Pflichtverletzungen entfallen, wenn der Leistungsberechtigte für sein Verhalten einen triftigen Grund vorweisen kann.
Was sind Eingliederungsmaßnahmen im Zuge der Arbeitsvermittlung?
Während des gesamten Bezugs von Hartz IV ist die leistungsberechtigte, erwerbsfähige Person dazu verpflichtet, Eigenbemühungen aufzuzeigen, die eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt zur Folge haben können. Auch das zuständige Jobcenter soll den Hartz IV-Empfänger auf diesem Weg unterstützen.
Dazu wird beim Antrag auf ALG II mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, welche Leistungen seitens des Jobcenters zur Arbeitseingliederung erfolgen und welche Bemühungen der Antragsteller selbst zeigen muss.
Aber welche Leistungen sind seitens des Jobcenters genau gemeint? Sowohl Leistungen aus dem SGB II als auch aus dem SGB III sind zu erbringen. Dazu zählen unter anderem die berufliche Weiterbildung oder die Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Zudem können laut SGB II Leistungen wie die Zahlung von Einstiegsgeld für Selbstständige oder die Unterstützung zur Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit erfolgen. Konkrete Maßnahmen sind dabei beispielsweise der Besuch von berufsspezifischen Fortbildungen, einer Schuldner- oder Suchtberatung oder das Angebot einer Kinderbetreuung.
Im Umkehrschluss verpflichtet sich der Bezugsberechtigte, beispielsweise durch eine regelmäßige Meldung beim Jobcenter, den persönlichen Fortschritt mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu besprechen. Außerdem müssen in der Regel eine gewisse Anzahl an Bewerbungen im Monat geschrieben und diese auch entsprechend dokumentiert werden.
Erstattung weiterer Kosten
Wird ein Leistungsberechtigter infolge einer seiner Bewerbungen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, so ist dieser Einladung in der Regel Folge zu leisten. Übernimmt der potentielle Arbeitgeber die Fahrtkosten zu diesem Bewerbungsgespräch nicht, so kann das Jobcenter diese Kosten übernehmen.
Dazu muss allerdings ein Antrag gestellt werden, der auch vom potentiellen Arbeitgeber unterschrieben werden muss. Sollte es im Zuge der Arbeitsvermittlung während des Bezugs von Hartz IV zu einer Arbeitsplatzvermittlung kommen oder hat der Bezugsberechtigte selbst einen Arbeitsplatz gefunden, so können auch Umzugskosten erstattet werden, falls der Hartz IV-Empfänger für diesen Job in eine andere Stadt umziehen muss.
Allerdings müssen im Vorhinein seitens des Bezugsberechtigten drei Kostenvoranschläge verschiedener Umzugsunternehmen bzw. Mietwagenhändler vorgestellt werden. Eine Kostenübernahme wird allerdings nur auf Antrag und mit entsprechenden Nachweisen erstattet. Dann ist allerdings auch die Übernahme der Mietkaution als Darlehen möglich.
Kann Hartz IV gepfändet werden?
In der Regel gilt eine Hartz IV-Leistung als Arbeitseinkommen und darf nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) bis zu gewissen Pfändungsgrenzen nicht gepfändet werden.
Allerdings sind einmalige Geldleistungen pfändbar, wenn die Pfändung der Billigkeit entspricht, es also unter den speziellen Umständen – besonders im Hinblick auf das Einkommen bzw. Vermögen des Bezugsberechtigten – rechtmäßig sein kann.
Sollte der Bezugsberechtigte ein Girokonto haben, das als Pfändungsschutzkonto geführt wird, so sind die Leistungen des ALG II nach Einzahlung auf dieses Konto vor der Pfändung sowieso geschützt.
Vor- und Nachteile von ALG II
Arbeitslosengeld II ist ein Thema, das überdurchschnittlich oft in der Politik diskutiert wird. Ob als Hartz IV-Erhöhung oder als Hartz IV-Reform – immer öfter scheint das Thema der Sozialleistungen nicht nur bei den bezugsberechtigten Arbeitslosen, sondern auch bei Politikern aufzukommen.
Besonders gegenüber vorherigen Sozialleistungen wie der Arbeitslosenhilfe wird Hartz IV oft als minderwertige Leistung beschrieben. Aber trifft das überhaupt zu? Im Zuge dieser Diskussion werden auch immer wieder die Vor- und Nachteile des ALG II gegeneinander abgewogen. Aber welche Argumente sind da genau zu nennen?
Die Vorteile von Hartz IV
Zunächst lässt sich sagen, dass dem Hartz IV-Empfänger ein relativ hoher Wert an Vermögen bleibt, ohne dieses vor dem Bezug von ALG II verwerten zu müssen. Auch Vermögensgegenstände wie Kraftfahrzeuge oder eine Eigentumswohnung in angemessener Größe werden nicht mit dem Satz der Sozialleistung verrechnet, wodurch gewisse Vermögenswerte unantastbar bleiben.
Auch Produkte zur Altersvorsorge wie Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen dürfen in der Regel weitergeführt werden, wenn die Auflösung dieser unwirtschaftlich wäre bzw. wenn die Auszahlung der Leistung erst bei Eintritt in das Rentenalter erfolgt.
Dann ist ein Freibetrag von 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr möglich. Zudem werden nicht nur die Kosten für die Unterkunft und Heizung vom Jobcenter übernommen, die Hartz IV-Leistung schließt auch die Beiträge zur Sozialversicherung mit ein, die zusätzlich zum Regelbedarf bezahlt werden.
Nicht zu verachten ist auch der Vorteil für Familien: Der Kinderzuschlag versichert Familien, die zwar ihren eigenen Bedarf aber nicht den für die Kinder decken können, einen Kinderzuschlag, der 140 Euro pro Kind beträgt.
Die Nachteile von Hartz IV
Allerdings gibt es durch ALG II auch Nachteile zu verzeichnen. Zunächst muss der Antragsteller seine kompletten Vermögenswerte offenlegen. Nicht nur die Kontoauszüge der letzten drei Monate gehören dazu, sondern auch Bausparverträge, Sparbücher und andere Vermögen. Zudem ist im SGB II vermerkt, dass ein leistungsberechtigter Erwerbsfähiger jede ihm zumutbare Arbeit annehmen muss.
Das kann im schlimmsten Fall auch eine Tätigkeit sein, die weit außerhalb der Kompetenzen des Bezugsberechtigten liegt. Auch eine Entfernung zum derzeitigen Wohnort ist kein Grund, ein Jobangebot abzulehnen, es sei denn, es liegen tatsächlich triftige Gründe vor, die den Umzug unmöglich machen.
Ob und inwiefern den arbeitslosen Erwerbsfähigen aufgrund der Hartz IV-Sätze jedoch mehr oder weniger Geld zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen, als vor der Einführung des ALG II, ist umstritten. Dabei kommt es auch darauf an, wie groß die Bedarfsgemeinschaft ist, ob Kinder zu verpflegen sind usw.
Deutlich ist jedoch, dass den Bezugsberechtigten auch durch Einzelleistungen, die zusätzlich bezahlt werden, durchaus ein gewisser Lebensstandard ermöglicht werden kann. Inwiefern dieser angemessen ist, ist umstritten und deshalb immer wieder Gegenstand vieler politischer Diskussionen um eine Hartz IV-Erhöhung.
Guten Morgen, ich brauche dringend einen Anwalt für das Jobcenter.. Kürzlich erhielt ich einen Brief, in dem Sie mir hier in verschiedenen Zeitungen schreiben, dass ich ihnen in dem Jahr, also im Jahr 2021, keinen Brief geschickt habe, für den ich eine Bestätigung habe, dass dies der Fall wäre cool mit rayban verschickt die papiere per e-mail waren verloren was für mich als nächstes kommt ist das der vater meiner kinder ab der zehnten sekunde 2018 tot sein soll. im job cent steht so, ich brauche dringend hilfe
Hallo,
ich möchte gerne wissen wofür die vom Einkommen einbehaltenen 80 – 90% verwendet werden!?
MfG Christine
Hallo ich beziehe harz 4 und möchte in die Türkei auswandern ich habe viel im Internet gelesen bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden meine Frage ist ob ich Unterstützung vom Amt für meinen Umzug bekomme oder andere Unterstützung wenn sie mir eine Antwort geben können würden sie mir sehr weiter helfen mit freundlichen Grüßen Cemil Y
Guten Tag,
ich bin Hartz 4 Empfängerin seit ca.14 Jahren.
Meine Tochter ist 17, Sie beginnt jetzt ihre Ausbildung und soll von ihrem Ausbildungsgeld die Hälfte an mich abgeben. Mir wurde ihr zukünftiges „Einkommen“ auf mein Hartz 4 angerechnet, so das ich nur noch ca. 88,-€ übrig habe um meinen Strom usw: zu zahlen. Miete wird weiter vom Am gezahlt.
Meiner Tochter bleiben am Ende noch knapp 100,-€ von ihrem erarbeiteten Geld.
Jetzt meine Frage,
darf das JC das Azubigeld meiner Tochter bei mir anrechnen?
Da kann man doch als junger Mensch auf keinen grünen Zweig kommen.
ich habe 8 jahre im ausland gelebt und bin jetzt wieder in deutschland, habe drei kinder mitgebracht(eigene) und im rahmen der familienzusammenführung auch die mutter meiner kinder(mit einem familienzusammenführungsvisum). welche unterstützung kann ich jetzt beantragen? die mutter meiner kinder und ich sind (noch) nicht verheiratet.
Hallo es geht darum ich hatte von August bis Oktober Mini Job bin zum 24.10 gekündigt worden erwarte noch ein Lohn der zum 28.11 auf meinem Konto ist wird das Geld für die Dezember Berechnung mit angerechnet mfg Petra s.
Hallo Petra,
in der Regel werden Einkommen in dem Monat berechnet in dem sie ausgezahlt werden. Bekommen Sie das Gehalt im Dezember wird dies in diesem Monat angerechnet, sofern es über der Selbstbehaltgrenze liegt.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag,
es wäre auch interessant wenn Sie auch eine Berechnung zufügen würden, wenn ein deutscher Hartz4 Empfänger mit einer Asylantin die Asylleistung erhält in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Das wären Mietkosten/Nebenkosten je 50%, aber was ist mit den monatlichen Geld zum leben. 404,- € Hartz4 und 300,-€ Asylleistung. Wieviel darf das Amt abziehen davon, da ja schon weniger als bei 2 Hartz4 Bezieher ist?
Lg.
Hallo lips,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht jeden Einzelfall abdecken können. Solch umfassenden Auskünfte sind Sache der Rechtsanwälte, die berechtigt sind, Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Asylbewerberleistungen bewilligt hat, um sich über die genauen Abzüge informieren zu lassen.
Ihr Team von anwalt.org
Sehr geehrte Damen und Herren!
Mein HARTZ IV/ALG 2 Verfahren läuft mittlerweile 8 Jahre.
Es gab keine Beratung bezüglich Folgeanträge nachträglichen Verwertungsausschluss
Freibeträge für das Schonvermögen.
Ich habe mit einem Urteil vom 18.07.2013 meine komplette Altersvorsorge sowie nach
50 Jahren das Eigenheim verloren. Und das 1 Jahr vor der Altersrente für schwerbehinderte. Auch die Deutsche Rentenversicherung hat jegliche Leistung verweigert
aber dem Jobcenter problemlos Leistungen erstattet.
Ich habe von 2007 – 2010 keinerlei Leistungen erhalten. Weder Krankenkasse noch BA
noch Jobcenter haben Leistungen erbracht.
Auf Regressforderungen gegen das Jobcenter wird erst mal nicht geantwortet. Auch
die Aufforderungen des Jobcenters einen Rentenantrag zu stellen wurden vor den
Gerichten nicht erwähnt. Einer schiebt die Schuld auf den anderen. Und das nach
fast 40 Jahren Beitrag zur Solidargemeinschaft.
Alle bisher tätigen Rechtsbeistände haben eine Fortführung des Mandats abgelehnt und
sind einhellig der Meinung „Pech gehabt“.
Die ganze Angelegenheit wird durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Aber niemand will sich mit dem Behördenleiter der Kreisverwaltung der gleichzeitig Landrat ist und seinen Bediensteten anlegen.