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FAQ: GdB 80 bei einer Schwerbehinderung
Die Nachteilsausgleiche hängen nicht immer von Grad der Behinderung ab, sondern manchmal auch von etwaigen Merkzeichen. Eine Auswahl von Ausgleichen finden Sie hier.
Ja, Sie können einige Pauschalbeträge geltend machen. Weitere Informationen dazu können Sie hier nachlesen.
Ja, auch hier sieht der Gesetzgeber einige Vergünstigungen vor. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Es gibt verschiedene Nachteilsausgleiche und Vorteile bei einer Schwerbehinderung mit GdB 80
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderung. Die erschwerten Bedingungen, unter denen sie tagtäglich den Alltag bewältigen müssen, sollen gewissermaßen „ausgeglichen“ werden. Schließlich ist selbst das moderne Deutschland noch weit davon entfernt, tatsächlich barrierefrei zu sein.
Im Wesentlichen gibt es zwei Dinge, die Betroffene beachten sollten, um die Ausgleiche in Anspruch nehmen zu können:
- Einerseits müssen sie natürlich wissen, welche Nachteilsausgleiche es überhaupt gibt und wem diese genau zustehen.
- Andererseits gibt es ein wichtiges Dokument, das etliche Vergünstigungen ermöglicht: den Schwerbehindertenausweis. Es besteht zwar nicht die Pflicht, einen solchen zu besitzen, geschweige denn, diesen stets mitzuführen. Doch wie bereits erwähnt, eröffnet er für viele behinderte und schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit, von den vorgesehenen Ausgleichen profitieren zu können.
Im Folgenden geht es darum, welche Vorteile es für Betroffene mit einem GdB von 80 bei einer Schwerbehinderung gibt.
„80 Prozent“ Schwerbehinderung – Welche Vorteile gibt es?
Zunächst einmal soll geklärt werden, was der GdB eigentlich aussagt: Der GdB ist der Grad der Behinderung. Dieser gibt an, wie stark ein Mensch beeinträchtigt ist.
Bis zum Wert von 100 werden die Beeinträchtigungen in 10er-Schritten angegeben. Je höher der GdB ist, desto stärker ist die Behinderung:
- Ab einem Wert von 20 liegt eine Behinderung vor.
- Ab GdB 50 liegt eine Schwerbehinderung vor.
Einige Menschen sprechen beispielsweise von einer Schwerbehinderung von „80 Prozent“ oder von „80 Prozent Behinderung„. Das ist eigentlich nicht ganz richtig. Für den GdB gibt es keine Einheit. Ganz korrekt wäre also eine Formulierung wie: „Ich habe einen GdB von 80 bei meiner Schwerbehinderung.“ Im vorliegenden Ratgeber verwenden wir die fachlich korrekte Variante und nicht die Angabe in Prozent.
Nun soll es also um die Ausgleiche gehen, die Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen können. Hier sieht der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorzügen vor, die sich zumeist je nach Grad der Behinderung voneinander unterscheiden. Daher fragen sich Betroffene, die einen GdB von 80 (also eine Schwerbehinderung) haben, gelegentlich „Was steht mir überhaupt zu?“
Zu den Nachteilsausgleichen zählen (z. T. bei entsprechenden Merkzeichen) unter anderem:
- Zusatzurlaub
- Kündigungsschutz
- Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag
- kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
- kostenlose Mitnahme einer Begleitperson sowie von Hilfsmitteln
- Befreiung oder Ermäßigung von der Kfz-Steuer
Wichtig zu beachten ist dabei immer die Kombination aus GdB und entsprechenden Merkzeichen. Einer Person mit einer Schwerbehinderung GdB 80 und Merkzeichen G können beispielsweise völlig andere Ausgleiche zustehen als Betroffenen mit GdB 80 ohne Merkzeichen (dazu später mehr).
Liegt eine schwere Beeinträchtigung vor, ist auch ein früherer Eintritt in die Rente möglich. Bei einer GdB-80-Schwerbehinderung kann Rente ohne Abschläge zwei Jahre vor dem eigentlichen Renteneintritt bezogen werden, wenn Betroffene mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Fünf Jahre früher können Sie in Rente gehen, wenn Sie Abschläge dafür in Kauf nehmen.
Schwerbehinderung mit GdB 80: Vorteile bei der Steuer
Mit einem GdB von 80 bei einer Schwerbehinderung gibt es Vorteile, die Betroffenen bei der Steuer entgegenkommen. Bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung können Menschen mit Behinderung einen erhöhten Pauschalbetrag für ihren behinderungsbedingten Mehraufwand angeben.
Ab einem GdB von 50, also sobald eine Schwerbehinderung attestiert wurde, ist das möglich. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung, sofern nicht die Merkzeichen H (Hilflosigkeit) oder Bl (Blindheit) im Ausweis angegeben sind. In diesen beiden Fällen können Sie den höchsten Pauschalbetrag von aktuell 7.400 Euro geltend machen. Der GdB spielt dann keine Rolle.
Übersteigen Ihre Ausgaben jedoch den Pauschalbetrag, den Sie ansetzen können, lohnt es sich unter Umständen, außergewöhnliche Belastungen vollständig anzugeben und dafür entsprechende Nachweise zu liefern. Die steuerlichen Vorteile bei einer GdB-80-Schwerbehinderung können in Bezug auf die Pauschalfreibeträge ohne Belege genutzt werden.
Wenn Sie übrigens nicht mit Ihrem Feststellungsbescheid einverstanden sind, auf dem der Grad der Behinderung dokumentiert wird, können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden und ggf. Widerspruch einlegen. So könnten Sie weitere Vergünstigungen bei einer GdB-80-Schwerbehinderung für sich erwirken.
GdB 80 bei einer Schwerbehinderung, aber ohne Merkzeichen im Ausweis: Was steht mir zu?
Es kann auch vorkommen, dass beeinträchtigen Menschen bspw. ein GdB von 80 bei einer Schwerbehinderung zugesprochen wird, sie aber dennoch kein Merkzeichen in ihrem Schwerbehindertenausweis erhalten. Aber auch in diesem Fall bieten viele Einrichtungen etwa vergünstigte Eintrittskosten an. Und auch die erhöhten Pauschbeträge bei der Steuer hängen nicht von den Merkzeichen ab. Ohne diese können Sie bis zu 2.120 Euro ansetzen. Menschen mit einer Schwerbehinderung benötigen zudem kein Merkzeichen, um bei der Arbeit sowohl einen Anspruch auf mehr Urlaub, als auch auf Kündigungsschutz zu haben.
Übrigens bedingt der GdB keine bestimmte Pflegestufe. Bei einer GdB-80-Schwerbehinderung ist also kein bestimmter Pflegegrad (wie es seit 2017 heißt) vorgeschrieben. Dieser wird separat ermittelt.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Schwerbehindert: Meine Rechte: Wohnen, Arbeiten,...
- ABIS BUCH
- Beck CH
- Gelb
- Greß, Jürgen (Autor)
- Olischer, Florian (Autor)
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Ich bin seit 2017 80% Schwerbehindert Muss ich Antrag stellen Wenn ja , dann wo. ? Weil ich bekomme kein Antwort auf meine. Frage
Ich haben gL gehörlos 90 gbd unbefristet Epilepsie verschlim anrag schon abgelehnt komt meine gL Merkzeichen mie bleiben oda nicht
Gaby, Seit 2012 in erwerbsgeminderten Rente und ich bekomme keine Antwort auf meine ausgeprägte Behinderung. Mittlerweile gibt es gesetzliche Änderungen auf das Merkzeichen „aG“ aber Wiederspruch wurde nicht anerkannt bisher. Obwohl ich es immer wieder probiert habe. Wollte jetzt erneut Verschlechterungs Antrag stellen. Welche Chancen habe ich?LG Gaby
Ich bin Rentner Jahrgang 1954 und auch 80% Schwerbehindert.Brauch auch rechtlichen Rat.
Hallo meine Damen und Herren,
hätte gerne gewusst was mit einem behinderten Ausweis von 80% mit einem G. Jetzt möchte ich wissen was für ein Vorteil ich habe. Bin 82 Jahre alt. Gruß
hallo mein Name ist David habe eine Frage ich habe einen schwerbehindertenausweis 80 prozent wie viel Geld steht mir zu