§ 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Darf man Gespräche heimlich aufnehmen und später verbreiten?
Darf man Gespräche heimlich aufnehmen und später verbreiten?

Unser Privatleben genießt durch das Gesetz einen besonderen Schutz, denn das Recht auf Privatsphäre bildet einen Grundpfeiler der Demokratie. Daher gelten in Deutschland verschiedene Strafvorschriften, deren Ziel es ist, den persönlichen Lebens- und Geheimbereich zu schützen.

Das Strafgesetzbuch (StGB) umfasst unter anderem Vergehen wie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a), die Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202) sowie die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201).

Doch was besagt der Paragraph 201 StGB im Detail? Ist es strafbar, wenn Sie ein Gespräch aufnehmen ohne eine entsprechende Zustimmung? Und welche Sanktionen drohen bei der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß StGB? Antworten liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: § 201 StGB

Was definiert § 201 StGB?

§ 201 StGB befasst sich mit der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und sorgt somit für einen Schutz der Kommunikationsphäre.

Was droht, wenn ich gegen § 201 StGB verstoße?

Verstoßen Sie gegen die Vorgaben aus § 201 StGB, müssen Sie mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Dürfen Gespräche ohne Zustimmung aufgezeichnet werden?

Das im Strafgesetzbuch unter § 201 aufgeführte Vergehen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes dient dem Schutz der Kommunikationsphäre und soll damit die Unbefangenheit der persönlichen Aussprache gewährleisten.

Gemäß § 201 Abs. 1 StGB gilt der Tatbestand als erfüllt, wenn eine unbefugte Person

  • das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
  • eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.“

Demnach ist eine Gesprächsaufzeichnung ohne die Zustimmung der beteiligten Personen strafbar. Darüber hinaus steht gemäß § 201 StGB auch die Verbreitung entsprechender Aufnahmen, welche durch das heimliche Abhören erlangt wurden, unter Strafe.

Das StGB stellt gemäß § 201 Abs. 4 auch bereits den Versuch einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe. Außerdem besteht die Möglichkeit, Tonträger und Abhörgeräte, welche vom Täter genutzt wurden unter Umständen einzuziehen.

Welche Sanktionen drohen gemäß § 201 StGB?

§ 201 StGB: Ein Gespräch aufnehmen kann strafbar sein.
§ 201 StGB: Ein Gespräch aufnehmen kann strafbar sein.

Lässt sich ein strafbares Verhalten gemäß § 201 StGB nachweisen, muss der Täter mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Der Gesetzgeber sieht in einem solchen Fall eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Ein höheres Strafmaß droht darüber hinaus Amtsträgern oder Personen, welche für den öffentlichen Dienst als besonders Verpflichtete gelten. Dabei handelt es sich insbesondere um Beamte und Richter. In diesem Fall droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

In der Regel handelt es sich bei der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 StGB um ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, einem solchen Vergehen wird grundsätzlich nur dann von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt.

Achtung! Handelt es sich bei dem Täter um einen Richter, Beamten oder sonstigen Amtsträger, liegt nicht länger ein Antragsdelikt vor. In diesem Fall wird die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis von selbst aktiv.

§ 201 StGB im Alltag

Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Aufgrund der vielfältigen technischen Möglichkeiten – zum Beispiel verfügt mittlerweile beinahe jedes Handy über eine Funktion zur Sprachaufzeichnung – spielt die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes immer wieder eine wichtige Rolle im Strafrecht.

So fällten verschiedene Gerichte aufgrund von § 201 StGB Urteile, in denen es zum Beispiel um Aufzeichnungen bei polizeilichen Festnahmen oder um die Überwachung von Mitarbeitern ging.

Im letzteren Fall kann der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre ggf. aufgrund von Notwehr bzw. Notstand gerechtfertigt sein. Ein Grund kann dabei in Ausnahmefällen die Beweissicherung für eine Straftat – wie zum Beispiel Diebstahl – sein.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Bildnachweise

29 Gedanken zu „§ 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

  1. Johannes

    Hallo,
    Ich und meine Ex haben uns vor mehr als einem Jahr scheiden lassen. Danach haben wir versucht , wieder zueinander zu finden. Aus diesem Grund habe ich versucht, weitere Konflikte zu vermeiden, indem ich mit ihr über meine Familie und die Rolle, die sie bei unserer Scheidung gespielt haben, einig war. Aber sie hat etwas Unverzeihliches getan, und danach habe ich entschieden, dass es nicht funktionieren wird und habe ich sie komplett blockiert. Einige Stunden später wurde ich von einem Anruf meiner Familie überrascht, in dem sie mir mitteilten, dass sie ihnen ein Recording geschickt hat, in dem ich und sie schlecht über meine Familie und ihre Rolle bei unserer Scheidung sprechen.
    Natürlich hat sie dieses Gespräch ohne mein Wissen aufgenommen und es nicht nur meiner Familie, sondern auch meinem besten Freund geschickt und vielleicht auch anderen Menschen, von denen ich nichts weiß. Was kann ich in diesem Fall tun?
    Ihr Rat wäre sehr geschätzt

  2. Dieter H.

    Wenn ich einem Arbeitskollege in einem Büro etwas vertrauliches erzähle mit der Bitte dies für sich zu behalten, er dies dann aber öffentlich macht, ist dann die vertraulichkeit des Wortes auch angegriffen und beschränkt sich das lediglich auf Aufnahmen?

    1. Tobias C

      Ganz klar nur die Aufnahme.
      Theoretisch wäre es auch legal eine Texterkennung die Worte schreiben zu lassen.
      Denn da wird ja nicht das Wort selbst aufgezeichnet. Damit meinte der Gesetzgeber ohne Zweifel Audio, wie damals schon Tonbänder.
      Und wenn es kein „höchstpersönlicher Lebensbereich“ ist, kann auch ein Video ohne Ton legal sein.
      Denn man vergisst schnell, die Lippenbewegungen sind ein harter Beweis.
      Auch vor Gericht.
      Es gab schon vor vielen Jahren erste KI die Lippen lesen können.

  3. Arman K

    Hallo, ich war beim Polizei wegen eine Anzeige zu erstatten weil jemand hat mein Geldbörse gestohlen hat.
    Solange ich mit der polizist sprach , ich habe mit meinem Handy für meine Rede Habe ich Sprachnachricht aufgenommen und danach er wurde Aufmerskam und hat meinm Handy sichergestellt.
    ich möchte fragen ob Sie düfen meinem Handy nicht zurückgeben oder ich kann wieder es zurücknehmen ?

    Mit freundlichen Grüßen…

  4. Ursula E

    Die Ex meines Ehemannes muß unsere Telefonate abhören, denn die telefonisch vereinbarten Termine mit Handwerkern und Firmen werden nicht eingehalten und niemand geht mehr bei unseren Rückrufen ans Telefon.
    Außerdem war die Ex früher in ihrer Ehe bereits kriminell – z.B. Unterschriftsfälschung Steuererklärung und Kontoeröffnung, auf das sie heimlich Geld einzahlte, das ihrem Mann – meinem jetzigen Ehemann – gehörte.
    Wie können wir unsere Telefonate vor einem Abhören schützen ohne zum Nachbarn gehen zu müssen, denn mein Ehemann darf davon nichts wissen, denn er ist durch seine damalige Ehe bereits psychisch krank geworden und hat regelmäßig noch jetzt Alpträume von ihr. Deshalb muß ich ihn vor jeder Aufregung in diesem Zusammenhang schützen und hoffe auf Ihre Hilfe.
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ursula E

  5. Peter

    Hallo wir werden seit Monaten von unseren Nachbarn abgehört, die Gespräche nimmt er auf und lässt sie in seinen Haus nebenan abspielen das er meine Frau provozieren kann. Was brauche ich für einen Beweis das ich ihn Anzeigen kann , oder kann ich einen Ermittler damit beauftragen. Gruß

  6. Andreas

    ist das Mitschreiben eines Gespräches – ohne Kenntnis der am Gespräch beteiligten – rechtens, wenn der Inhalt , größtenteils wörtlich anderen Personenzugänglich gemacht wird

  7. Tobi

    Hallo,

    ein Arbeitskollege schreibt seit Mai jeden Tag Protokolle über alle privaten Gespräche in der Arbeit und zitiert darin jeden Satz anderer Mitarbeiter.
    Anscheinend wollte er dem ein oder anderen damit ans Bein pinkeln da ja in Büros auch viel gelästert wird.
    Damit ist er jetzt zu unserem Betriebsrat gegangen und auch mein Vorgesetzter hat diese Protokolle erhalten.
    Klar haben sie ihm gesagt das dass nicht geht, meine Frage ist nur ob man jetzt zivilrechtlich Klagen kann und ob der Tatbestand des Paragraphen auch schrfitlich erfüllt werden kann ?

    LG

    1. Flamur

      Ich habe mit meiner Nachbarin über unseren Rohrschaden in der Wohnung gesprochen.
      Da ging es etwas lauter hin und her.
      Heute habe ich von dem Lebenspartner mitbekommen, dass das ganze Gespräch im Hintergrund vom Sohn aufgenommen wurde und das nur für seine Versicherung in Gebrauch genommen wird.
      Ich fühle mich hier in meiner Privatsphäre verletzt.
      Was kann ich hier machen?

  8. Alexander

    Kann man gerechtfertigt sein, wenn man bei mehrfacher Beleidigung nach der ersten entäußerten Beleidigung eine Tonaufnahme startet um weiter Beleidigungen zu Beweiszwecken zu dokumentieren?

    Danke für Ihre Einschätzung.

    1. Sarah

      Hallo ich würde heimlich gefilmt mit dem handy auf dem fusweg bei gesprech ohne mich zu fragen ist das strafbar was kann ich dagegen tun bitte um antwort

  9. Kai

    Frage , wenn eine aussprache ,aufgezeicnet wird ohne den anderen zu fragen ist es strafbar ?

  10. Elisa

    Hallo,
    mein Freund hat ein Video von einem Polizisten aufgenommen, welcher einen Freund von uns angegriffen, während er auf der Couch mit Handschellen saß. Mein Freund hat das Handy abgenommen bekommen.. wird er das zurückbekommen? Und, hat er sich damit strafbar gemacht?

    Danke im voraus für die Antwort

  11. Marie-Charlotte

    Hallo,
    eine Freundin hat mir erzählt, dass sie eine Beziehung mit einem fremden Mann hat.
    Jetzt erzählt sie jedoch allen, dass ich die Beziehung mit dem fremden Mann hatte, damit ihre Ehe nicht kaputt geht.
    Ich habe das letzte Gespräch mit ihr jetzt heimlich aufgenommen. Sie gesteht in der Tonbandaufnahme, dass nicht ich, sondern sie einen fremden Mann genommen hat. Sie gesteht aber auch, dass sie die Lüge niemals mehr rückgängig machen kann. Da sie so viel Geld hat, glauben ihr einfach alle.

  12. Hans h

    Eine Freundin hat mir 1500€ geklaut und wenn ich jetzt ein Gespräch aufzeichnen würde in der sie es zugibt, kann ich damit dann zur Polizei?

    1. anwalt.org Beitragsautor

      Hallo Hans,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Manfred B.

    Ich habe eine Frrage zu folgender Situation:
    Ich führe telephonisch ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter einer Behörde über einen anhängigen Vorgang. Ist das ein privates (nicht-öffentliches) Gespräch, gar geheimnisträchtiges Gespräch, das ich nicht mitschneiden, obwohl ich es für das weitere Procedere präzise auswerten möchte?

  14. D.

    Ich wurde heimlich aufgenommen (tonaufnahmen) und das ganze wurde dann an 3te Personen weiter geschickt um mich bloßzustellen und sich selbst in ein gutes Licht zu rücken..

    Kann ich dagegen vorgehen und es zur Anzeige bringen? Oder hab ich schlechte Chancen

    1. Cathi

      Genau dasselbe ist mir auch passiert und ich habe es angezeigt und einen Strafantrag gestellt. Solltest du auch unbedingt tun. VG

  15. Frauke

    Wenn eine „Freundin“ bei einem vertraulichen Gespräch per Handy eine dritte Person mithören lässt, ohne das ich davon in Kenntnis habe, ist auch das eine Straftat im Sinne des § 201 StGB?

    1. anwalt.org

      Hallo Frauke,

      wir können rechtlich nicht beurteilen, ob der Tatbestand erfüllt ist. Informieren Sie sich am besten bei der Polizei oder bei einem Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Werner

    Darf ich mein eigenes Kind , 9 Jahre auf Tonträger aufnehmen?

    1. anwalt.org

      Hallo Werner,

      sofern Sie das Sorgerecht haben, ist das in der Regel möglich. Hat ein weitere Elternteil das Sorgerecht bzw. das alleinige Sorgerecht muss üblicherweise die Zustimmung dieses Elternteils vorhanden sein.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Eva

        Ist das strafbar wenn man elternabent in der schule aufnimmt um Zuhause noch mal zuhören oder das der Ehepartner der nicht dabei sein könnte sich anhört aber das Kind das Handy von Elternteil nimmt und die Aufnahme mit Klassenkameraden teilt ?

        1. Brigitte

          Ohne Erlaubnis Ist es auf jeden Fall eine Unverschämtheit und verletzt die Persönlichkeitsrechte der Anwesenden.

  17. Melanie F.

    Wenn man am Arbeitsplatz Kollegen lautstark beschimpft wird und die Vorgesetzten nichts unternehmen können, weil die Zeugen in die Angelegenheit nicht verwickelt werden wollen, darf man dann solche Momente mal als Beweis für die Chefs aufnehmen? Zählt das als Notwehr (gegen verbalen Missbrauch, Beleidigung, z.B.) und/oder bei der Lautstärke auch schon als öffentlich?

    1. anwalt.org

      Hallo Melanie F.,

      da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, können wir die Sachlage rechtlich auch nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an denBetriebsrat oder an die Gewerkschaft. Darüber hinaus kann hier auch ein Anwalt der richtige Ansprechpartner sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Daniela K.

    Wenn der Nachbar so laut sein kleines Kind anbrüllt und beleidigt dass es durch die Wände in meiner Wohnung hörbar ist
    Ist das dann ein vertrauliches Wort in einem nichtöffentlichen raum ?
    Wenn dann in der eigenen Wohnung diese Stimme aus der nachbarwohnung per sprachmitteilung mit dem Handy aufgenommen wurde liegt dann eine Straftat nach 201 StGB vor?
    Danke für eine antwort

    1. anwalt.org

      Hallo Daniela K.,

      wir können die Sachlage rechtlich nicht beurteilen und daher keine Einschätzung abgeben. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt in Ihrem Wohnort zu wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

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